Dauer des Arbeitsverhältnisses

 

Unter Dauer des Arbeitsverhältnisses ist nicht die tatsächliche, sondern die rechtliche Dauer zu verstehen.

Mit rechtlicher Dauer ist der Zeitraum vom Abschluss des Arbeitsvertrags bis zum Ende der Kündigungsfrist,

des vereinbarten Zeitablaufs oder der vereinbarten Auflösung des Arbeitsverhältnisses zu verstehen.