Bundesanstalt für Arbeit

Die Bundesanstalt für Arbeit (BA) mit Hauptsitz in Nürnberg (§ 369 Abs. 1 SGB III) ist der Träger der

Arbeitsförderung (Arbeitsförderungsrecht) und damit der gesetzlichen F Arbeitslosenversicherung (§ 367 SGB III). Sie verfügt über einen eigenen Verwaltungsunterbau (Arbeitsämter,

Landesarbeitsämter, Hauptstelle, vgl. § 368 SGB III). Obwohl die BA nach § 367 Satz 1 SGB III als

rechtsfähige bundesunmittelbare Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung qualifiziert

wird (vgl. Art. 87 Abs. 2 GG), ist umstritten, ob ihre Rechtsform nicht eher der einer Anstalt als einer

Körperschaft entspricht.