Berichtigungsanspruch eines Arbeitszeugnisses

Entspricht das Arbeitszeugnis nicht den Anforderungen der Fürsorgepflicht, kann der Arbeitnehmer die Berichtigung verlangen. Berichtigung Arbeitszeugnisses  bedeutet, dass der Arbeitgeber das Zeugnis völlig neu auszustellen hat und etwa, dass der Arbeitgeber die vom Arbeitnehmer verlangten Veränderungen lediglich am bereits ausgestellten Zeugnis ergänzen bzw. wegstreichen darf. Denn diese Art und Weise der Berichtigung würde für einen Dritten und damit auch für einen neuen potentiellen Arbeitgeber Rückschlüsse auf einen Streit über das Zeugnis und dessen Inhalt möglich machen. Der Anspruch auf die Berichtigung des Arbeitszeugnisses kann ggf. auch im Klagewege durchgesetzt werden. Bei einem Streit über den Zeugnisinhalt muss das Gericht im Urteil den Zeugnistext notfalls selbst festlegen. Die Vollstreckung erfolgt im Wege des § 888 ZPO.