Akkordlohn (Leistungslohn)

1. Begriff       

Als Akkordlohn bezeichnet man eine besondere auf das individuelle Leistungsvermögen (individueller Akkord) oder auf das Leistungsvermögen einer Arbeitsgruppe (Gruppenakkord) abgestellte Form des Arbeitsentgeltes. Akkordlohn muss also  nicht immer personenbezogen sein. Akkordlohn wird gemeinhin auch als Leistungslohn bezeichnet.

Er ist Leistungslohn, weil die Höhe des Entgelts durch die persönliche oder durch die kollektive Arbeitsleistung der Arbeitsgruppe, insbesondere durch Schnelligkeit und Qualität beeinflusst wird.

2. Mitbestimmung

Akkordlohn unterliegt nach § 87 Abs. 1 Nr. 10 und 11 BetrVG der Mitbestimmung des Betriebsrates.

3. Merke:

Ein Anspruch auf Akkordlohn besteht auch während der Zeit der Arbeitsunfähigkeit

 § 4 Abs. 1a Satz 2 EFZG

(Vgl. BAG, Urteil vom 26.2.2003, 5 AZR 162/02).