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Wirtschaftsauschsuss WA-IV
(Wirtschaftsausschuss Teil IV): Nach § 106 BetrVG
ist in Unternehmen mit mehr als 100 Arbeitnehmern ein Wirtschaftsausschuss
zu gründen. Nach § 118 Abs. 1 Satz 2 BetrVG sind die Wie sollen aber die Betriebsräte in kleineren Betrieben und in Tendenzbetrieben ihren Informationsbedarf in wirtschaftlichen Angelegenheiten decken? Wie sollen sie dem Arbeitgeber gegenüber vernünftig argumentieren, wenn ihnen Informationen über die |
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wesentlichste Seite, nämlich die wirtschaftliche Seite des Unternehmens fehlt? Der Arbeitgeber wird bei Verhandlungen mit den Betriebsräten die Forderungen des Betriebsrats oder auf der Betriebsversammlung die der Belegschaft in der Regel mit einer vorgeblich wirtschaftlich ungünstigen Lage seines Unternehmens argumentieren. Dieses Seminar richtet sich daher vornehmlich an Betriebsratsmitglieder kleinerer und Tendenzunternehmen aber auch an Mitgliedern des Wirtschaftsausschusses größerer Unternehmen. Diese Schulung
wird die Teilnehmenden in die Lage versetzen
Denn Initiativen tragen fast immer Früchte, wenn auch nicht immer die anvisierten und in materieller Form. Anspruchsgrundlage: Der Arbeitgeber trägt gem. § 37 Abs. 6 i.V.m. § 40 Abs. 1 BetrVG die Kosten der Schulung. Schulungsdauer: 5 Tage Schulungskosten:
1.180,- Euro, zzgl. MwSt. (Schulungsgebühr). Die Tagespauschale und ggf.
die Übernachtungskosten werden nach der Anmerkung: Haben Sie abweichende Termin- und Ortswünsche, so wenden Sie sich bitte an das IBBI-Team. In Abstimmung mit den von uns betreuten Betriebs-und Personalräten werden wir uns darum bemühen den von Ihnen gewünschten Zeitraum und Ort zu arrangieren. Anmeldung: Als PDF zum Ausdrucken oder über unser Onlineformular.
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