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Wirtschaftsausschuss-Seminare

Wirtschaftsauschsuss

WA-IV (Wirtschaftsausschuss Teil IV):
Wirtschaftliche Informationen in kleinen Unternehmen sowie in Tendenzbetrieben - Ist mittelbare Mitbestimmung bei wirtschaftlichen Angelegenheiten möglich?

Nach § 106 BetrVG ist in Unternehmen mit mehr als 100 Arbeitnehmern ein Wirtschaftsausschuss zu gründen. Nach § 118 Abs. 1 Satz 2 BetrVG sind die
§§ 106 bis 110 BetrVG in Tendenzunternehmen bzw. Betrieben nicht anzuwenden.
Dabei nimmt der Wirtschaftsausschuss wichtige Aufgaben wahr. Die Ermittlung der wirtschaftlichen Lage des Unternehmens und die Beurteilung der künftigen Entwicklung des Unternehmens sind hierbei die Kernaufgaben des Wirtschaftsausschusses.

Wie sollen aber die Betriebsräte in kleineren Betrieben und in Tendenzbetrieben ihren Informationsbedarf in wirtschaftlichen Angelegenheiten decken? Wie sollen sie dem Arbeitgeber gegenüber vernünftig argumentieren, wenn ihnen Informationen über die

wesentlichste Seite, nämlich die wirtschaftliche Seite des Unternehmens fehlt? Der Arbeitgeber wird bei Verhandlungen mit den Betriebsräten die Forderungen des Betriebsrats oder auf der Betriebsversammlung die der Belegschaft in der Regel mit einer vorgeblich wirtschaftlich ungünstigen Lage seines Unternehmens argumentieren.

Dieses Seminar richtet sich daher vornehmlich an Betriebsratsmitglieder kleinerer und Tendenzunternehmen aber auch an Mitgliedern des Wirtschaftsausschusses größerer Unternehmen.

Diese Schulung wird die Teilnehmenden in die Lage versetzen …
• Ihre rechtlichen Möglichkeiten zu erkennen, auf Umwegen an die von Ihnen benötigten Informationen zu gelangen;
• mit dem Arbeitgeber eine sachliche Diskussion über den doppelten Sinn einer offenen Informationspolitik gegenüber dem Betriebsrat zu
  führen und ihn dabei tendenziell auch zu überzeugen;
• initiativ und offensiv vorzugehen und dabei stets die Belegschaft einzubeziehen.

Denn Initiativen tragen fast immer Früchte, wenn auch nicht immer die anvisierten und in materieller Form.

Anspruchsgrundlage: Der Arbeitgeber trägt gem. § 37 Abs. 6 i.V.m. § 40 Abs. 1 BetrVG die Kosten der Schulung.

Schulungsdauer: 5 Tage

Schulungskosten: 1.180,- Euro, zzgl. MwSt. (Schulungsgebühr). Die Tagespauschale und ggf. die Übernachtungskosten werden nach der
erfolgten Seminaranmeldung in der Kostenübernahmeerklärung ausgewiesen und Ihnen übermittelt.

Anmerkung: Haben Sie abweichende Termin- und Ortswünsche, so wenden Sie sich bitte an das IBBI-Team. In Abstimmung mit den von uns betreuten Betriebs-und Personalräten werden wir uns darum bemühen den von Ihnen gewünschten Zeitraum und Ort zu arrangieren.

Anmeldung: Als PDF zum Ausdrucken oder über unser Onlineformular.