Seminare » Klasurtagung » Klasurtagung-I  
Klasurtagung

Klasurtagung

Klausurtagung-I:
Klausurtagung und Arbeitsorganisation des Betriebsrats

- Effektivität durch durchdachte Arbeitsteilung und Kompetenzentwicklung –

Effektivität in der Arbeit von Kollektivorganen setzt eine systematische und methodische Vorgehensweise sowie eine durchdachte Arbeitsorganisation voraus. Eine durchdachte Arbeitsorganisation kann notwendigerweise nur durch eine kompetenzorientierte Arbeitsteilung vorgenommen werden. Die dabei erforderliche systematische und methodische Vorgehensweise zwingt ihrerseits die Akteure zu einer kontinuierlichen Kompetenzentwicklung.

Die Betriebsarbeit ist gekennzeichnet durch ein hohes Maß an fortwährenden Meinungsbildungsprozessen und Abstimmungsnotwendigkeiten. Sie ist aber auch gekennzeichnet durch ein hohes Maß an sich ständig ändernden Aufgabenstellungen und

mannigfaltigen betrieblichen Herausforderungen. Diese Fülle an zwingenden Regeln und Aufgaben sowie Problemstellungen zwingen den Betriebsrat zu einer systematischen und planvollen Vorgehensweise, wenn er seinen gesetzlichen Pflichten und dem Wählerauftrag gerecht werden will.

Der Betriebsrat ist darauf angewiesen, die ihm zur Verfügung stehenden personellen Ressourcen möglichst optimal einzusetzen, um für die Beschäftigten ein Höchstmaß an Interessenvertretung zu erzielen. Er ist aber auch angehalten ein berechenbarer und zuverlässiger Ansprechpartner des Arbeitgebers zu sein. Den Rahmen einer solchen optimalen Organisation eines Kollektivorgans gibt die Geschäftsordnung, die sich der Betriebsrat gibt (§ 36 BetrVG). In einer Geschäftsordnung werden verbindliche Regeln für das Handeln der einzelnen Betriebsratsmitglieder untereinander sowie für die Arbeitsweise des Gremiums und seiner Arbeitsausschüsse festgelegt.

Im Rahmen einer Klausurtagung kann sich das gesamte Betriebsratsgremium Zeit nehmen, um zunächst eine Bestandaufnahme der betriebsspezifischen Probleme- und Regelungsfelder vorzunehmen, um dann seine allgemeinen und besonderen Aufgaben zu erkennen, zu ordnen und zu strukturieren. Das ist notwendig, um eigene Ziele zu entwickeln und eine kenntnisorientierte und sinnvolle Aufgabenverteilung innerhalb des Gremiums vorzunehmen. Nur so lässt sich eine Prioritätenliste erstellen und nur so können neue Projekte entwickelt werden, in die sich Betriebsmitglieder nach ihren jeweiligen Interessen und Kompetenzen einbringen können. Nicht zuletzt macht es Sinn, einen an den aktuellen und bevorstehenden Aufgaben und Vorhaben des Betriebsrats orientierten Schulungsbedarf bzw. den Schulungsplan zu erstellen, der dann konsequent realisiert wird.

Wir unterstützen Kollektivgremien dabei methodisch und geben allen Mitgliedern dieser Gremien gleichsam Gelegenheit, sich aktiv in die Diskussions- Arbeitsprozesse in Plenum und in den Arbeitsgruppen einzubringen. Unsere Referentinnen und Referenten leiten und begleiten die Kollektivgremien strukturierend über die gesamte Dauer der Klausurtagung. Sie stehen aber auch nach der absolvierten Klausurtagung den Kollektivgremien mit Rat und Tat zur Verfügung.

Anspruchsgrundlage: Der Arbeitgeber trägt gem. § 37 Abs. 6 i.V.m. § 40 Abs. 1 BetrVG die Kosten der Schulung.

Schulungsdauer: 5 Tage

Schulungskosten: 1.340,- Euro, zzgl. MwSt. (Schulungsgebühr). Die Tagespauscha-le und ggf. die Übernachtungskosten werden nach der erfolgten Seminaranmeldung in der Kostenübernahmeerklärung ausgewiesen und Ihnen übermittelt.

Anmerkung: Haben Sie abweichende Termin- und Ortswünsche, so wenden Sie sich bitte an das IBBI-Team. In Abstimmung mit den von uns betreuten Betriebs-und Personalräten werden wir uns darum bemühen den von Ihnen gewünschten Zeitraum und Ort zu arrangieren.

Anmeldung: Als PDF zum Ausdrucken oder über unser Onlineformular.