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Grundseminare-BetrVG-Grundlage 1

Betriebsverfassungsgesetz

BetrVG-Grundlage 1:
Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats bei betriebsändernden Prozesse im betrieblichen Alltag sowie bei ihren Auswirkungen auf die Arbeitsbedingungen und Arbeitsverhältnisse

Dieses Seminar behandelt mögliche technische, organisatorische und personelle Veränderungsprozesse im Betrieb und Unternehmen sowie die betriebsrätliche Überwachungspflichten und Handlungsmöglichkeiten auch hinsichtlich der Einschätzung von Chancen und Risiken der betriebsändernden Maßnahmen für die Beschäftigten und dem Betrieb. Inhaltlich werden hier also mögliche Veränderungsprozesse und die durch sie tangierten Interessen der Beschäftigten erörtert und einer rechtlichen Lösung zugeführt.

Schwerpunkte dieses Seminars sind daher folgende wichtige Aspekte der Betriebsänderung:

1. Erscheinungsformen der betriebsändernden Prozesse.
2. Inhaltliche Regelung der betriebsändernden Prozesse.
3. Auswirkungen auf die allgemeinen Arbeitsbedingungen.
4. Auswirkungen auf die personelle Besetzung der Belegschaft.
5. Auswirkungen auf die beruflichen Kenntnisse und Fähigkeiten der Beschäftigten
6. Schicksal von Arbeitsverhältnissen.
7. Gesetzliche Regelungsbefugnisse des Betriebsrats.
8. Sonstige Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats hinsichtlich Prävention und Ab-wehr von Gefahren und Nachteile für die Beschäftigten.
9. Rechtliche Durchsetzungs- und Erzwingungsmittel einer Regelung zu Gunsten von Beschäftigten.
10. Arbeits- und Sozialrechtliche Folgen von Betriebsändernden Prozessen für die Beschäftigten.

Anspruchsgrundlage: Der Arbeitgeber trägt gem. § 37 Abs. 6 i.V.m. § 40 Abs. 1 BetrVG die Kosten der Schulung

Schulungsdauer: 5 Tage

Schulungskosten: 1.180,- Euro, zzgl. MwSt. (Schulungsgebühr). Die Tagespauschale und ggf. die Übernachtungskosten werden nach der erfolgten Seminaranmeldung in der Kostenübernahmeerklärung ausgewiesen und Ihnen übermittelt.

Anmeldung: Als PDF zum Ausdrucken oder über unser Onlineformular.