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Grundseminare-BetrVG

Betriebsverfassungsgesetz

BR-Grund-I:
Richtig einladen, beschließen, freistellen und Aufgaben wahrnehmen

Dieses Seminar baut auf das Einführungsseminar zum Betriebsverfassungsgesetz auf
und stellt inhaltlich die zweite Stufe von sechs Grundseminaren bzw. Pflichtseminaren dar. Theoretische Kenntnisse über und praxisorientierte Erfahrung mit dem Betriebsverfassungsgesetz bilden eine unerlässliche Grundlage für ein wirksames betriebsrätliches Handeln. Durch die Übernahme des Betriebsratsamtes haben die Betriebsratsmitglieder neben der Erfüllung ihrer arbeitsvertraglichen Aufgaben weitere, nicht unerhebliche gesetzliche Pflichten übernommen. Um diese ihnen obliegende Pflichten verantwortungsvoll wahrzunehmen und die damit verbundenen Aufgaben ordnungsgemäß durchführen zu können, sind Kenntnisse insbesondere im Betriebsverfassungs- und im Arbeitsrecht zwingend notwendig. Daher muss sich jedes Betriebsratsmitglied auf sein Mandat umfassend vorbereiten und ist aus diesem Grund auch verpflichtet, sich die hierfür

unerlässlichen Kenntnisse anzueignen (BAG vom 21.04.1983 - 6 ABR 70/82).

Der Betriebsrat als Gremium ist ein gesetzliches Organ und seine einzelnen Mitglieder sind Träger gesetzlicher Aufgaben, Befugnisse, Pflichten und Rechte; sie sind nicht nur den Beschäftigten, sondern auch in einem gewissen Grad auch dem Arbeitgeber verpflichtet.  

Woraus sich diese Aufgaben, Befugnisse, Pflichten und Rechte ergeben und wie weit sie greifen, stellt den Kern dieser Schulung dar.

Anspruchsgrundlage: Der Arbeitgeber trägt gem. § 37 Abs. 6 i.V.m. § 40 Abs. 1 BetrVG die Kosten der Schulung

Schulungsdauer: 5 Tage

Schulungskosten: 1.180,- Euro, zzgl. MwSt. (Schulungsgebühr). Die Tagespauschale und ggf. die Übernachtungskosten werden nach der erfolgten Seminaranmeldung in der Kostenübernahmeerklärung ausgewiesen und Ihnen übermittelt.

Anmeldung: Als PDF zum Ausdrucken oder über unser Onlineformular.