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Grundseminare
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Grundseminare
Grundseminare vermitteln
Grundlagenwissen. Sie sind dazu geeignet, den Teilnehmenden schrittweise
einen Grundriss dessen zu geben, womit sie im betrieblichen Alltag in
eigener Verantwortung arbeiten können. Ohne ein fundiertes Grundlagenwissen
ist ein verlässliches Spezialwissen nicht möglich, weil das
Spezialwissen notwendigerweise auf das vorhandene Grundlagenwissen aufbaut.
Das ist in den Sprachen genauso: Die Sprache besteht aus Lauten, diese
wiederum aus Buchstaben. Aus Buchstaben werden Wörter, und aus diesen
werden Sätze gebildet. Ohne grundlegende alphabetische Kenntnisse
einer bestimmten Sprache können weder die Wörter dieser Sprache
korrekt gelesen noch aus ihnen sinnvolle Sätze gebildet werden. Eine ohne
solche Kenntnisse erworbene Fremdsprache bleibt daher auf Dauer mangelhaft.
Einem kompetenten Sprecher einer Sprache müssen aber nicht nur
die Herkunft und die Bedeutungen einzelner Wörter bekannt sein, er muss
vielmehr auch wissen, nach welchen Prinzipien diese Wörter zu sinnhaften
und gehaltsvollen Sätzen zusammengefügt werden können. Man kann die Sätze
nicht verstehen, wenn man die
Wörter nicht kennt.
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Ebenso kann man die
Zahlen nicht begreifen, wenn man die Ziffern nicht kennt. So müssen auch
Betriebs- und Personalratsmitglieder zunächst lernen, welche Rechte, Pflichten
und Aufgaben sie haben (das Alphabet), damit sie ihren rechtlichen Standort
bestimmen und abgrenzen können. Ferner müssen sie wissen, welche Herkunft
diese Rechte, Pflichten und Aufgaben haben, und welche Bedeutung ihnen
vom Gesetzgeber und der Rechtsprechung beigemessen wird. Dazu gehört auch
das Wissen darüber, welche Handlungsmöglichkeiten ihnen zu welchem Zweck
zur Verfügung stehen. Aber auch zählen notwendigerweise dazu die ihnen
durch Gesetze und Rechtsprechung gesetzten Handlungsgrenzen. Betriebratsmitglieder
benötigen dieses Grundlagenwissen, um ihren gesetzlichen Aufgaben und
dem Wählerauftrag gerecht zu werden, und sich in manch einem betrieblichen
Problemfeld mit sicheren Schritten orientieren zu können. Das Bundesarbeitsgereicht
hat aus diesen Gründen, den Besuch von arbeitsrechtlichen Grundseminaren
als Pflicht formuliert.
Das Wissen, das für
die professionelle Gestaltung sowie ggf. für die Durchsetzung dieser Rechte,
Pflichten und Aufgaben notwendig ist, ist umfangreicher und baut naturgemäß
auf das Grundwissen auf: Das ist das Aufbauwissen. Dieses Wissen wird
bei uns in den zahlreichen Aufbauseminaren vermittelt.
Wir
bieten folgenden Grundseminare an
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Einführung in das Betriebsverfassungsrecht
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Rechtstellung,
Geschäftsführung, Freistellung, Betriebsversammlungen, Kosten, Aufgaben,
Pflichten und Rechte des Betriebsrats.
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Mitwirkungsrechte
bei personellen Einzelmaßnahmen, Weiterbeschäftigungsanspruch, Kündigungsschutz
für Betriebsratsmitglieder, gerichtliches Verfahren des Betriebsrats nach
§ 101 BetrVG.
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Mitwirkungsrechte
und Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats bei sozialen Angelegenheiten, Durchsetzungs-
und Erzwingungsmittel der Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats.
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Betriebsänderung,
Regelung der Betriebsänderung, Nachteilsausgleich, sozialrechtliche Folgen von
Abfindungen.
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