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Grundseminare


Grundseminare

Grundseminare vermitteln Grundlagenwissen. Sie sind dazu geeignet, den Teilnehmenden schrittweise einen Grundriss dessen zu geben, womit sie im betrieblichen Alltag in eigener Verantwortung arbeiten können. Ohne ein fundiertes Grundlagenwissen ist ein verlässliches Spezialwissen nicht möglich, weil das Spezialwissen notwendigerweise auf das vorhandene Grundlagenwissen aufbaut. Das ist in den Sprachen genauso: Die Sprache besteht aus Lauten, diese wiederum aus Buchstaben. Aus Buchstaben werden Wörter, und aus diesen werden Sätze gebildet. Ohne grundlegende alphabetische Kenntnisse einer bestimmten Sprache können weder die Wörter dieser Sprache korrekt gelesen noch aus ihnen sinnvolle Sätze gebildet werden. Eine ohne solche Kenntnisse erworbene Fremdsprache bleibt daher auf Dauer mangelhaft. Einem kompetenten Sprecher einer Sprache müssen aber nicht nur
die Herkunft und die Bedeutungen einzelner Wörter bekannt sein, er muss vielmehr auch wissen, nach welchen Prinzipien diese Wörter zu sinnhaften und gehaltsvollen Sätzen zusammengefügt werden können. Man kann die Sätze nicht verstehen, wenn man die
Wörter nicht kennt.



Ebenso kann man die Zahlen nicht begreifen, wenn man die Ziffern nicht kennt. So müssen auch Betriebs- und Personalratsmitglieder zunächst lernen, welche Rechte, Pflichten und Aufgaben sie haben (das Alphabet), damit sie ihren rechtlichen Standort bestimmen und abgrenzen können. Ferner müssen sie wissen, welche Herkunft diese Rechte, Pflichten und Aufgaben haben, und welche Bedeutung ihnen vom Gesetzgeber und der Rechtsprechung beigemessen wird. Dazu gehört auch das Wissen darüber, welche Handlungsmöglichkeiten ihnen zu welchem Zweck zur Verfügung stehen. Aber auch zählen notwendigerweise dazu die ihnen durch Gesetze und Rechtsprechung gesetzten Handlungsgrenzen. Betriebratsmitglieder benötigen dieses Grundlagenwissen, um ihren gesetzlichen Aufgaben und dem Wählerauftrag gerecht zu werden, und sich in manch einem betrieblichen Problemfeld mit sicheren Schritten orientieren zu können. Das Bundesarbeitsgereicht hat aus diesen Gründen, den Besuch von arbeitsrechtlichen Grundseminaren als Pflicht formuliert.

Das Wissen, das für die professionelle Gestaltung sowie ggf. für die Durchsetzung dieser Rechte, Pflichten und Aufgaben notwendig ist, ist umfangreicher und baut naturgemäß auf das Grundwissen auf: Das ist das Aufbauwissen. Dieses Wissen wird bei uns in den zahlreichen Aufbauseminaren vermittelt.


Wir bieten folgenden Grundseminare an

  BR - Grund   BR - Grund - I   BR - Grund - II   BR - Grund - III   BR - Grund - IV