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Arbeitsrecht-Grundseminare

Arbeitsrecht - Grundseminare - IV
Prekäre Arbeitsverhältnisse und ihre Arbeits- und Sozialrechtlichen Folgen
- Rechtliche Grundlage der Teilzeit, Befristung, Leiharbeit, Aushilfe, Fremdpersonaleinsatz und Personalpolitik und Personalplanung des Arbeitgebers sowie Handlungs-möglichkeiten des Betriebsrats -

Angefangen bei der Einstellung bis hin zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses bestehen Berührungspunkte bzw. Schnittstellen zwischen Arbeits- und Sozialrecht.
Der Schwerpunkt dieses Seminars liegt aber bei solchen Schnittstellen zwischen Arbeits- und Sozialrecht, die bei der Begründung, Durchführung und Beendigung
des Arbeitsverhältnisses eine sehr große Bedeutung haben.

Seit mehr als dreißig Jahren wird der Arbeitskräftebedarf der privaten wie öffentlichen Arbeitgeber verstärkt über die prekären Arbeitsverhältnissen befriedigt. Befristete Arbeitsverhältnisse sowie Abruf-, Teilzeit- und Leiharbeitsverhältnisse und viele andere Typen von Arbeitsvertragsverhältnissen gehören leider gegenwärtig in der Arbeitswelt Deutschlands


ohne einen ernstzunehmenden gesellschaftlichen Widerstand zur Normalität.

Die Befristung unterliegt ständigen Änderungen und darf nur unter gewissen Voraus-setzungen vorgenommen werden. So wurde durch das sog. Job-Aktiv-Gesetz die Höchstdauer für die gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung von zwölf Monaten auf 24 Monate verlängert und dann unbegrenzt ermöglicht. Dies gilt seit der Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) im Jahre 2011 für Leiharbeitsverhält-nisse aber nur bedingt. Nun hat die Bundesregierung am 1. Juni 2016 den Entwurf eines Gesetzes zur Novellierung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) verabschiedet. Die Novelle soll ohne Übergangsfristen zum 1. Januar 2017 in Kraft treten. Zentrale Neuregelungen sind u.a. die Überlassungshöchstdauer, der sog. "Equal Pay"-Grundsatz sowie die Erweiterung der Fälle für das fingierte Zustande-kommen eines Arbeitsverhältnisses zwischen Entleiher und Leiharbeitnehmer.
Die Absicht des Gesetzgebers des Teilzeit- und Befristungsgesetzes (TzBfG) Teilzeit aus Gründen der Familienfreundlichkeit und wegen der Flexibilitätsbedarfe der Arbeitgeber zu fördern ist von letzteren gründlich ad absurdum geführt worden; es wird nur noch in Teilzeit und befristet eingestellt. Auch hier ist leider kein spürbarer Widerstand zu verzeichnen!

Mit solchen prekären Arbeitsverhältnissen werden aber nicht nur bestimmte Schutzgesetze (z.B. Kündigungsschutzgesetz) faktisch außer Kraft gesetzt, sondern auch eine vernünftige Lebens– und Zukunftsplanung schier unmöglich gemacht. Um wenigstens die Familienplanung und Erwerbsarbeit miteinander vereinbaren zu können, hat der Gesetzgeber für die abhängig Beschäftigten einen gesetzlichen Anspruch auf Teilzeitarbeit geschaffen. Er hat ferner durch die Änderung des AÜG die Leiharbeit begrenzt. Darüber hinaus hat er in § 80 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG den Betriebsrat verpflichtet über die Durchführung von Schutzgesetzen im Betrieb zu wachen und für deren Einhaltung sorgen.

Damit der Betriebsrat die individualrechtlich strukturell schwächeren Arbeitnehmer besser beraten und ihnen kollektivrechtlich beiseite stehen kann, werden dafür in dieser Schulung die Voraussetzungen geschaffen.

Anspruchsgrundlage: Der Arbeitgeber trägt gem. § 37 Abs. 6 i.V.m. § 40 Abs. 1 BetrVG die Kosten der Schulung.

Schulungsdauer: 5 Tage

Schulungskosten: 1.180,- Euro, zzgl. 19 % MwSt. Die Tagespauschale und ggf. die Übernachtungskosten werden nach der erfolgten Seminaranmeldung in der Kostenübernahmeerklärung ausgewiesen und Ihnen übermittelt.

Anmeldung: Als PDF Downloadzum Ausdrucken oder über unser Onlineformular.