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Arbeitsrecht-Grundseminare


Arbeitsrecht - Grundseminare - III
Überwachung der Durchführung von Schutzgesetzen im Betrieb

Da das geltende Arbeitsrecht - und damit auch das Arbeitsverhältnis - durchgängig von zwei einander gegenüberstehenden Grundpositionen beherrscht wird, mit denen völlig unterschiedliche Interessen von Arbeitnehmern und Arbeitgebern (Interessengegensatz) verfolgt werden, wird der Betriebsrat vom Gesetzgeber verpflichtet, die Durchführung der zum Schutze der Arbeitnehmerschaft erlassenen Gesetze zu überwachen, und sich ggf. für deren Einhaltung einzusetzen. Denn ohne diesen Interessengegensatz wären die gesetzlichen Mitbestimmungs- und Mitwirkungsrechte des Betriebsrats im Bereich der Schutzgesetze völlig überflüssig und gegenstandslos
(vgl. BAG, Beschluss vom 21.4.1983 - 6 ABR 70/82 –).

Schon in dieser Aufgabenstellung für den Betriebsrat liegt ein tendenzielles gesetzgeberisches Misstrauen gegenüber der strukturell stärkeren Arbeitsvertragspartei verankert. Zu Recht?



Der Gesetzgeber möchte jedenfalls mit dieser Aufgabenstellung mit der Vorschrift des § 80 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG gewährleistet wissen, dass die von ihm erlassenen individualrechtlichen Schutzgesetze in den Betrieben und Unternehmen tatsächlich greifen. Die Zahl der zu überwachenden individualrechtlichen Schutzgesetze ist dabei sehr umfangreich. Als Garant hierfür ist auf der betrieblichen Ebene als Kollektivorgan der Betriebsrat vorgesehen.

In diesem Seminar wird den Teilnehmenden zunächst der betriebsverfassungsrechtliche Zugang zu den individualrechtlichen Vorschriften unterschiedlichster Schutzgesetze eröffnet. Anschließend wird ihnen der rechtliche Zusammenhang zwischen kollektivem und individuellem Arbeitsrecht sowie der Umgang damit anhand von höchstrichterlichen Entscheidungen und zahlreichen fiktiven Problemfällen vermittelt.

Anspruchsgrundlage: Der Arbeitgeber trägt gem. § 37 Abs. 6 i.V.m. § 40 Abs. 1 BetrVG die Kosten der Schulung

Schulungsdauer: 5 Tage

Schulungskosten: 1.180,- Euro, zzgl. 19 % MwSt. Die Tagespauschale und ggf. die Übernachtungskosten werden nach der erfolgten Seminaranmeldung in der Kostenübernahmeerklärung ausgewiesen und Ihnen übermittelt.

Anmeldung: Als PDF Downloadzum Ausdrucken oder über unser Onlineformular.