Seminare » Arbeitsrecht-Grundseminare » AR-Grund-I  
Arbeitsrecht-Grundseminare

Arbeitsrecht - Grundseminar - I
Anbahnung und Abschluss von Arbeitsverhältnissen

Das deutsche Arbeitsrecht teilt sich in zwei Strängen auf: individuelles- und kollektives Arbeitsrecht. Bei der ersteren geht es vornehmlich um das Arbeitsvertragsrecht. Von dem zweiten Strang wird im Wesentlichen das Tarifertragsrecht und Betriebsverfassungsrecht erfasst. In diesem Seminar werden Fragen des Arbeitsvertragsrechts behandelt.

So wird im Seminar unter anderem danach gefragt:

• Wann und wie kommt ein rechtswirksames Arbeitsverhältnis zustande?
• Welche Rechte und Pflichten löst ein rechtwirksames Arbeitsverhältnis bei den
  Arbeitsvertragsparteien aus?
• Was kann in einem Arbeitsverhältnis geregelt und was nicht geregelt werden?
• Wie viele unterschiedliche Arbeitsverhältnisse sind in Deutschland möglich und worin  
  Unterscheuiden diese sich?


• Muss einem Arbeitsverhältnis immer ein schriftlicher Arbeitsvertrag zugrundeliegen?

Die für diese Fragestellungen einschlägigen Wissenselemente werden einfach, nachvollziehbar und vor allem praxisorientiert anhand von Fallbeispielen aus der Rechtsprechung und aus dem betrieblichen Alltag der Teilnehmenden besprochen und diskutiert. Dieses Seminar soll die Teilnehmenden dazu befähigen sich im betrieblichen Alltag besser zu Recht zu finden, und potentiellen hilfesuchenden Kolleginnen und Kollegen bei der Beantwortung ihrer Fragen und bei der Lösung ihrer Probleme unterstützend zur Seite zu stehen.

Anspruchsgrundlage: Der Arbeitgeber trägt gem. § 37 Abs. 6 i.V.m. § 40 Abs. 1 BetrVG die Kosten der Schulung

Schulungsdauer: 5 Tage

Schulungskosten: 1.180,- Euro, zzgl. 19 % MwSt. Die Tagespauschale und ggf. die Übernachtungskosten werden nach der erfolgten Seminaranmeldung in der Kostenübernahmeerklärung ausgewiesen und Ihnen übermittelt.

Anmeldung: Als PDF Downloadzum Ausdrucken oder über unser Onlineformular.