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Arbeitsrecht-Grundseminare
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Arbeitsrecht - Grundseminar - I Anbahnung und Abschluss von Arbeitsverhältnissen Das deutsche Arbeitsrecht teilt sich in zwei Strängen auf: individuelles- und kollektives Arbeitsrecht. Bei der ersteren geht es vornehmlich um das Arbeitsvertragsrecht. Von dem zweiten Strang wird im Wesentlichen das Tarifertragsrecht und Betriebsverfassungsrecht erfasst. In diesem Seminar werden Fragen des Arbeitsvertragsrechts behandelt. So wird im Seminar unter anderem danach gefragt: Wann und wie
kommt ein rechtswirksames Arbeitsverhältnis zustande? |
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Muss einem Arbeitsverhältnis immer ein schriftlicher Arbeitsvertrag zugrundeliegen? Die für diese Fragestellungen einschlägigen Wissenselemente werden einfach, nachvollziehbar und vor allem praxisorientiert anhand von Fallbeispielen aus der Rechtsprechung und aus dem betrieblichen Alltag der Teilnehmenden besprochen und diskutiert. Dieses Seminar soll die Teilnehmenden dazu befähigen sich im betrieblichen Alltag besser zu Recht zu finden, und potentiellen hilfesuchenden Kolleginnen und Kollegen bei der Beantwortung ihrer Fragen und bei der Lösung ihrer Probleme unterstützend zur Seite zu stehen. Anspruchsgrundlage: Der Arbeitgeber trägt gem. § 37 Abs. 6 i.V.m. § 40 Abs. 1 BetrVG die Kosten der Schulung Schulungsdauer: 5 Tage Schulungskosten: 1.180,- Euro, zzgl. 19 % MwSt. Die Tagespauschale und ggf. die Übernachtungskosten werden nach der erfolgten Seminaranmeldung in der Kostenübernahmeerklärung ausgewiesen und Ihnen übermittelt. Anmeldung: Als PDF zum Ausdrucken oder über unser Onlineformular.
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