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Aufbauseminare

Aufbauseminare - Schwerbehindertenrecht

BR-84:
Einführung in das Recht der Schwerbehinderung

In diesem Seminar werden die rechtlichen Kenntnisse vermittelt, die sie als Grundlage für ihre Arbeit als neugewählte Interessenvertretung (Betriebsrat und/oder Schwerbehinderten-vertretung,) benötigen. Rechtliche Kenntnisse sind die Voraussetzung für eine ordnungs-gemäße Aufgabenwahrnehmung. Die sachgemäße Betreuung von Kolleginnen und Kollegen macht es dringend notwendig, dass Betriebsratsmitglieder und Schwerbehindertenvertretungen sich in rechtlichen Fragen Kompetenz und in organisatorischen Angelegenheiten Souveränität aneignen. Das alles gilt selbstverständlich auch für alle (Ersatz)Betriebsratsmitglieder sowie für die Stellvertretung des Schwerbehindertenvertreters.

Übersicht:
• Überwachungsaufgaben des Betriebsrats
• Durchsetzungsauftrag des Betriebsverfassungsgesetzes bezüglich Arbeitnehmerrechte
• Mittelbare Zuständigkeit des Betriebsrats in individualrechtlichen Angelegenheiten
• Zuständigkeit des Betriebsrats für die Angelegenheiten von schwerbehinderten Menschen
• Begriff der Behinderung bzw. Schwerbehinderung
• Antragsverfahren zur Feststellung einer Behinderung nach den Vorschriften des SGB IX
• Antragsverfahren der Gleichstellung nach den Vorschriften des SGB IX
• Die Einordnen des SGB IX in das Arbeitsrechtsystem
• Umgang mit dem Gesetz, Kommentaren und Rechtssprechung
• Die Hierarchie der Rechtsquellen im Arbeits- und Sozialrecht
• Gesetzliche Aufgaben, Rechte und Pflichten der Schwerbehindertenvertretung
• Arbeitsorganisation: Freistellung, Fortbildung, sachliche Ausstattung
• Rechtliche Stellung der Schwerbehindertenvertretungen im Verhältnis zum Arbeitgeber
• Rechtliche Stellung der Schwerbehindertenvertretungen im Verhältnis zum Betriebsrat
• Grundregeln der Stellvertretung Schwerbehindertenvertretungen
• Inner- und außerbetriebliche Zusammenwirken (Zusammenarbeit mit internen und externen Kooperationspartnern)
• Schwerbehindertenvertretung in der innerbetrieblichen wie außerbetrieblichen Öffentlichkeitsarbeit
• Integrationsvereinbarungen, deren rechtliche Qualität und Durchsetzungsmöglichkeiten
• Beispielfälle für die praktische Arbeit und Umsetzungsmöglichkeiten im Betrieb
• Zahlreiche Übungsaufgaben und Fragestellungen anhand der höchsten Rechtsprechung bearbeiten und gemeinsam besprechen
• Unter fachlicher Betreuung zahlreiche praxisauthentische Fallgestaltungen in Arbeitsgruppen bearbeiten und gemeinsam einer Lösung zuführen, die in Plenum präsentieren und anschließend Fachlich besprechen

Die von uns vorbereiteten und die von Ihnen mit zum Seminar gebrachten oder aber erst im Seminar zu entwickelnden Beispielfälle werden in kleinen Arbeitsgruppen bearbeitet zu einer möglichen Lösung zugeführt und im Plenum dem Seminar vorgestellt. Die Ergebnisse der Arbeitsgruppen werden dann in Plenum fachlich besprochen.

Vorteil dieses Vorgehens:
Die Teilnehmenden müssen sich nicht – wie in der Schule – stundenlang dem Frontalunterricht aussetzen. Den Frontalunterricht wird es nur partiell geben, d.h. also nur da, wo er unvermeidlich ist. Im Rahmen der von uns vorgegebenen Seminarthemen wird das Seminar sonst gemeinsam mit den Teilnehmenden gestaltet. Die aktive Mitarbeit der Teilnehmenden und das mehrfache Einüben eines von uns im Seminar vorzustellendes problem- und lösungsorientiertes Vorgehens, wird sie in die Lage versetzten ein Problembewusstsein zu entwickeln, über das Mitglieder von betrieblichen Interessenvertretungen unseres Erachtens unbedingt verfügen sollten. Denn da wo keine Probleme erkannt werden, da können auch keine Lösungen entwickelt werden.

Das Seminar richtet sich auch an alle Betriebsratsmitglieder, denn der Betriebsrat ist auch für die schwerbehinderten Menschen im Arbeitsleben zuständig. Er hat zudem gem. § 80 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG darüber zu Wachen, dass sämtliche Schutzregelengen die auch zugunsten der schwerbehinderten Menschen geschaffen worden sind, im Betrieb durchgeführt werden.

Das Seminar wendet sich an Schwerbehindertenvertreter, die Grundkenntnisse für ihre Arbeit benötigen. Ausdrücklich geeignet und erforderlich ist dieses Seminar aber auch für Betriebs- und Personalratsmitglieder, die sich im Rahmen der Betriebsverfassungs- und Personalvertretungsgesetzes auch für die Belange von Menschen mit Behinderungen einsetzen müssen.

Anspruchsgrundlage: Der Arbeitgeber trägt gem. § 179 Abs. 4 Satz 3 SGB IX, bei Betriebsratsmitgliedern gem. § 37 Abs. 6 BetrVG i.V.m. § 40 Abs. 1 BetrVG die Kosten der Schulung.

Schulungsdauer: 5 Tage

Schulungskosten: 1.180,- Euro, zzgl. MwSt. (Schulungsgebühr). Die Tagespauschale und ggf. die Übernachtungskosten werden nach der erfolgten Seminaranmeldung in der Kostenübernahmeerklärung ausgewiesen und Ihnen übermittelt.

Anmeldung: Als PDF zum Ausdrucken oder über unser Onlineformular.


BR-85: (Schwerbehindertenvertretung Teil I)
Aufgaben, rechtliche Stellung und rechtliche Handlungsmöglichkeiten der SBV

Im Zentrum dieses Seminars stehen - wie schon der Titel verrät - die gesetzlichen Aufgaben, die rechtliche Stellung, sowie die rechtlichen Handlungsmöglichkeiten der Schwerbehindertenvertretung (SBV). Anhand der aktuellen betrieblichen Wirklichkeit der Teilnehmenden sowie der gesetzlichen Möglichkeiten werden in kleinen Arbeitsgruppen die Aufgaben, die rechtliche Stellung sowie die rechtlichen Handlungsmöglichkeiten der SBV herausgearbeitet. Zu einem sachlichen und zielorientiertem Seminar gehört es auch immer, eine gesunde Portion an Ursachenforschung. Es geht dabei zunächst um eine allgemeine Analyse der Ursachen von Behinderung und deren Auswirkungen auf den Menschen und seiner wirtschaftlichen und sozialen Welt. Dieser allgemeinen Analyse schließt sich dann die Berichterstattung und Analyse der betriebseigenen Wirklichkeit der Teilnehmenden. Das ist notwendig, weil die Teilnehmenden in diesem Seminar ihre eigenen Handlungsmöglichkeiten erkennen sollen.

Das Seminar wendet sich an Schwerbehindertenvertreter, die Grundkenntnisse für ihre Arbeit benötigen. Ausdrücklich geeignet und erforderlich ist dieses Seminar aber auch für Betriebs- und Personalratsmitglieder, die sich im Rahmen der Betriebsverfassungs- und Personalvertretungsgesetzes auch für die Belange von Menschen mit Behinderungen einsetzen müssen.

Anspruchsgrundlage: Der Arbeitgeber trägt gem. § 179 Abs. 4 Satz 3 SGB IX, bei Betriebsratsmitgliedern gem. § 37 Abs. 6 BetrVG i.V.m. § 40 Abs. 1 BetrVG die Kosten der Schulung.

Schulungsdauer: 5 Tage

Schulungskosten: 1.180,- Euro, zzgl. MwSt. (Schulungsgebühr). Die Tagespauschale und ggf. die Übernachtungskosten werden nach der erfolgten Seminaranmeldung in der Kostenübernahmeerklärung ausgewiesen und Ihnen übermittelt.

Anmeldung: Als PDF zum Ausdrucken oder über unser Onlineformular.


BR-86: (Schwerbehindertenvertretung Teil II)
Das Schwerbehindertenrecht sowie andere Rechte leistungsgeminderter und schwerbehinderter Arbeitnehmer

Im Mittelpunkt dieses Seminars stehen grundlegende Fragen über die eigens für leistungsgeminderte und behinderter Arbeitnehmer geschaffenen Rechte. Mit diesem Aufbauseminar sollen die Teilnehmende in die Lage gebracht werden, als Schwerbehindertenvertreter eine erfolgreiche Arbeit zu absolvieren. Dazu ist es z.B. mindestens erforderlich folgendes zu wissen:

  • Wie wird ein Antrag zur Feststellung einer Gleichstellung oder Schwerbehinderung gestellt?
  • Wie und wo wird der Feststellungsantrag beschieden?
  • Welche besonderen Ansprüche können schwerbehinderte Menschen im Betrieb wo geltend machen?
  • In welcher Weise kann die SBV Einfluss auf personelle Einzelmaßnahmen des Arbeitgebers nehmen?
  • Wie kann die SBV Einfluss auf die Gestaltung schwerbehindertengerechte Arbeitsplätze nehmen?
  • Wer sind meine Ansprechpartner innerhalb und außerhalb des Betriebs?
  • Wie weit geht die Zusammenarbeit mit Betriebs- bzw. Personalräten und wo ist das Recht geregelt?
  • Müssen Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit mit dem SBV zusammenarbeiten, wenn ja wo ist das geregelt?
  • Wie funktioniert der Kündigungsschutz von schwerbehinderten Menschen im Berufsleben?
  • Profitieren auch die Gleichge4stellten vom besonderen Kündigungsschutz für schwerbehinderten Menschen im Berufsleben?

Diese und viele andere rechtliche Fragen wie z.B. die Fragen des Benachteilungsverbots und des Gleichstellungsgebots werden im Seminarplenum und kleinen Arbeitsgruppen anhand von Gesetzestexten und Beispielen aus der Rechtsprechung gemeinsam erarbeitet.

Das Seminar wendet sich an Schwerbehindertenvertreter, die Grundkenntnisse für ihre Arbeit benötigen. Ausdrücklich geeignet und erforderlich ist dieses Seminar aber auch für Betriebs- und Personalratsmitglieder, die sich im Rahmen der Betriebsverfassungs- und Personalvertretungsgesetzes auch für die Belange von Menschen mit Behinderungen einsetzen müssen.

Anspruchsgrundlage: Der Arbeitgeber trägt gem. § 179 Abs. 4 Satz 3 SGB IX, bei Betriebsratsmitgliedern gem. § 37 Abs. 6 BetrVG i.V.m. § 40 Abs. 1 BetrVG die Kosten der Schulung.

Schulungsdauer: 5 Tage

Schulungskosten: 1.180,- Euro, zzgl. 19 % MwSt. (Schulungsgebühr). Die Tagespauschale und ggf. die Übernachtungskosten werden nach der erfolgten Seminaranmeldung in der Kostenübernahmeerklärung ausgewiesen und Ihnen übermittelt.

Anmeldung: Als PDF zum Ausdrucken oder über unser Onlineformular.