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Aufbauseminare
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Aufbauseminare - Schwerbehindertenrecht BR-84: In diesem Seminar werden die rechtlichen Kenntnisse vermittelt, die sie als Grundlage für ihre Arbeit als neugewählte Interessenvertretung (Betriebsrat und/oder Schwerbehinderten-vertretung,) benötigen. Rechtliche Kenntnisse sind die Voraussetzung für eine ordnungs-gemäße Aufgabenwahrnehmung. Die sachgemäße Betreuung von Kolleginnen und Kollegen macht es dringend notwendig, dass Betriebsratsmitglieder und Schwerbehindertenvertretungen sich in rechtlichen Fragen Kompetenz und in organisatorischen Angelegenheiten Souveränität aneignen. Das alles gilt selbstverständlich auch für alle (Ersatz)Betriebsratsmitglieder sowie für die Stellvertretung des Schwerbehindertenvertreters. |
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Übersicht: Die von uns vorbereiteten und die von Ihnen mit zum Seminar gebrachten oder aber erst im Seminar zu entwickelnden Beispielfälle werden in kleinen Arbeitsgruppen bearbeitet zu einer möglichen Lösung zugeführt und im Plenum dem Seminar vorgestellt. Die Ergebnisse der Arbeitsgruppen werden dann in Plenum fachlich besprochen. Vorteil dieses
Vorgehens: Das Seminar richtet sich auch an alle Betriebsratsmitglieder, denn der Betriebsrat ist auch für die schwerbehinderten Menschen im Arbeitsleben zuständig. Er hat zudem gem. § 80 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG darüber zu Wachen, dass sämtliche Schutzregelengen die auch zugunsten der schwerbehinderten Menschen geschaffen worden sind, im Betrieb durchgeführt werden. Das Seminar wendet sich an Schwerbehindertenvertreter, die Grundkenntnisse für ihre Arbeit benötigen. Ausdrücklich geeignet und erforderlich ist dieses Seminar aber auch für Betriebs- und Personalratsmitglieder, die sich im Rahmen der Betriebsverfassungs- und Personalvertretungsgesetzes auch für die Belange von Menschen mit Behinderungen einsetzen müssen. Anspruchsgrundlage: Der Arbeitgeber trägt gem. § 179 Abs. 4 Satz 3 SGB IX, bei Betriebsratsmitgliedern gem. § 37 Abs. 6 BetrVG i.V.m. § 40 Abs. 1 BetrVG die Kosten der Schulung. Schulungsdauer: 5 Tage Schulungskosten:
1.180,- Euro, zzgl. MwSt. (Schulungsgebühr). Die Tagespauschale
und ggf. die Übernachtungskosten werden nach der erfolgten Seminaranmeldung
in der Kostenübernahmeerklärung ausgewiesen und Ihnen übermittelt. Anmeldung: Als PDF zum Ausdrucken oder über unser Onlineformular. BR-85:
(Schwerbehindertenvertretung Teil I) Im Zentrum dieses Seminars stehen - wie schon der Titel verrät - die gesetzlichen Aufgaben, die rechtliche Stellung, sowie die rechtlichen Handlungsmöglichkeiten der Schwerbehindertenvertretung (SBV). Anhand der aktuellen betrieblichen Wirklichkeit der Teilnehmenden sowie der gesetzlichen Möglichkeiten werden in kleinen Arbeitsgruppen die Aufgaben, die rechtliche Stellung sowie die rechtlichen Handlungsmöglichkeiten der SBV herausgearbeitet. Zu einem sachlichen und zielorientiertem Seminar gehört es auch immer, eine gesunde Portion an Ursachenforschung. Es geht dabei zunächst um eine allgemeine Analyse der Ursachen von Behinderung und deren Auswirkungen auf den Menschen und seiner wirtschaftlichen und sozialen Welt. Dieser allgemeinen Analyse schließt sich dann die Berichterstattung und Analyse der betriebseigenen Wirklichkeit der Teilnehmenden. Das ist notwendig, weil die Teilnehmenden in diesem Seminar ihre eigenen Handlungsmöglichkeiten erkennen sollen. Das Seminar wendet sich an Schwerbehindertenvertreter, die Grundkenntnisse für ihre Arbeit benötigen. Ausdrücklich geeignet und erforderlich ist dieses Seminar aber auch für Betriebs- und Personalratsmitglieder, die sich im Rahmen der Betriebsverfassungs- und Personalvertretungsgesetzes auch für die Belange von Menschen mit Behinderungen einsetzen müssen. Anspruchsgrundlage: Der Arbeitgeber trägt gem. § 179 Abs. 4 Satz 3 SGB IX, bei Betriebsratsmitgliedern gem. § 37 Abs. 6 BetrVG i.V.m. § 40 Abs. 1 BetrVG die Kosten der Schulung. Schulungsdauer: 5 Tage Schulungskosten:
1.180,- Euro, zzgl. MwSt. (Schulungsgebühr). Die Tagespauschale
und ggf. die Übernachtungskosten werden nach der erfolgten Seminaranmeldung
in der Kostenübernahmeerklärung ausgewiesen und Ihnen übermittelt.
Anmeldung: Als PDF zum Ausdrucken oder über unser Onlineformular. BR-86:
(Schwerbehindertenvertretung Teil II) Im Mittelpunkt dieses Seminars stehen grundlegende Fragen über die eigens für leistungsgeminderte und behinderter Arbeitnehmer geschaffenen Rechte. Mit diesem Aufbauseminar sollen die Teilnehmende in die Lage gebracht werden, als Schwerbehindertenvertreter eine erfolgreiche Arbeit zu absolvieren. Dazu ist es z.B. mindestens erforderlich folgendes zu wissen: Wie
wird ein Antrag zur Feststellung einer Gleichstellung oder Schwerbehinderung
gestellt? Diese und viele andere rechtliche Fragen wie z.B. die Fragen des Benachteilungsverbots und des Gleichstellungsgebots werden im Seminarplenum und kleinen Arbeitsgruppen anhand von Gesetzestexten und Beispielen aus der Rechtsprechung gemeinsam erarbeitet. Das Seminar wendet sich an Schwerbehindertenvertreter, die Grundkenntnisse für ihre Arbeit benötigen. Ausdrücklich geeignet und erforderlich ist dieses Seminar aber auch für Betriebs- und Personalratsmitglieder, die sich im Rahmen der Betriebsverfassungs- und Personalvertretungsgesetzes auch für die Belange von Menschen mit Behinderungen einsetzen müssen. Anspruchsgrundlage: Der Arbeitgeber trägt gem. § 179 Abs. 4 Satz 3 SGB IX, bei Betriebsratsmitgliedern gem. § 37 Abs. 6 BetrVG i.V.m. § 40 Abs. 1 BetrVG die Kosten der Schulung. Schulungsdauer: 5 Tage Schulungskosten: 1.180,- Euro, zzgl. 19 % MwSt. (Schulungsgebühr). Die Tagespauschale und ggf. die Übernachtungskosten werden nach der erfolgten Seminaranmeldung in der Kostenübernahmeerklärung ausgewiesen und Ihnen übermittelt. Anmeldung: Als PDF zum Ausdrucken oder über unser Onlineformular.
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