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Aufbauseminare

Aufbauseminare - Gleichbehandlung - Gleichstellung - Beschwerderecht

BR-31:
Das Beschwerderecht der Beschäftigten nach Betriebsverfassungsgesetz und Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz
- Wo kein Kläger, dort kein Richter -

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben das aus dem Betriebsverfassungsgesetz sowie aus dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz Recht, sich beim Betriebsrat zu beschweren, wenn sie meinen zu Unrecht abgemahnt worden zu sein oder sich von Vorgesetzten oder von Kollegen belästigt oder benachteiligt fühlen. Beschwert sich ein Arbeitnehmer beim Betriebsrat, so muss sich der Betriebsrat ernsthaft mit der Beschwerde befassen und mit dem Arbeitgeber im Sinne einer Lösung darüber verhandeln. Ein optimaler Umgang mit den Beschwerden der Beschäftigten ist nicht nur für den Betroffenen, sondern vielmehr auch für die Arbeitsatmosphäre des Betriebes oder der Abteilung wichtig. Der Betriebsfrieden, die Identifikation des Beschäftigten mit dem Betrieb, die Effektivität des

betrieblichen Ablaufs sowie die Qualität der Produkte oder Dienstleistungen stehen in einem Zusammenhang. Es gilt diesen Zusammenhang zu erkennen und für seine Aufrechterhaltung und Pflege alles Mögliche zu tun.
Damit der Betriebsrat nicht ins Kreuzfeuer der Beteiligten der Beschwerde gerät, muss er wissen, was eine Beschwerde insgesamt voraussetzt und woran man eine Beschwerde messen muss, um herauszufinden, ob sie berechtigt ist oder nicht.

Sie können in diesem Seminar alle wesentlichen Kenntnisse erwerben, die notwendig sind, um bei Beschwerden von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern optimal reagieren zu können. Sie erhalten in diesem Seminar weiterhin mehrfach die Chance unter fachlicher Betreuung in zahlreichen Übungsphasen den theoretischen Teil der Seminarinhalte in einem fiktiven Fall praktisch umzusetzen.

Ein optimaler Umgang mit den Beschwerden der Beschäftigten schafft die Grundlage für das gegenseitige Vertrauen und erhöht die Wertschätzung.

Anspruchsgrundlage: Der Arbeitgeber trägt gem. § 37 Abs. 6 i.V.m. § 40 Abs. 1 BetrVG die Kosten der Schulung

Schulungsdauer: 5 Tage

Schulungskosten: 1.180,- Euro, zzgl. MwSt. (Schulungsgebühr). Die Tagespauschale und ggf. die Übernachtungskosten werden nach der erfolgten Seminaranmeldung in der Kostenübernahmeerklärung ausgewiesen und Ihnen übermittelt.

Anmeldung: Als PDF zum Ausdrucken oder über unser Onlineformular.


BR-32:
Mehr Gerechtigkeit, Chancengleichheit und Verständigung in den Betrieben
- Betriebliche Integration und Chancengleichheit sowie die Bekämpfung von Fremdenfeindlichkeit im Betrieb -

Die Neuerungen im Arbeitsrecht im Allgemeinen und im Betriebsverfassungsgesetz im Besonderen haben die Rechte und Pflichten der Betriebsräte in den Fragen der Integration und Chancengleichheit von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit Migrationshintergrund erweitert.

Die innerbetriebliche Integration der von Frauen und Männern mit Migrationshintergrund gehört ebenso zu den Aufgaben des Betriebsrats wie das Ergreifen von Maßnahmen zur Herstellung der Chancengleichheit. Die Förderung einer von Verständigung und Respekt geprägten Arbeitsatmosphäre in Betrieben, Unternehmen und Organisationen gehört zu den wichtigsten Aufgaben der betrieblichen Interessenvertretungen.  
Die innerbetriebliche Integration setzt zunächst voraus, dass Kolleginnen und Kollegen mit Migrationshintergrund an die betrieblichen und außerbetrieblichen Qualifizierungsmaßnahmen teilhaben können.
Bei der Erstellung des betrieblichen Qualifizierungsbedarfs kann der Betriebsrat im Rahmen der Vorschriften des Betriebsverfassungsgesetzes und unter Beachtung der Anforderungen des Allgemeinen Arbeitsrechts gestaltend mitwirken. Auch sind von Fall zu Fall sprachliche Hürden zu nehmen. Dabei kann der Betriebsrat unterstützend eingreifen.
Rassismus und Fremdenfeindlichkeit haben sehr verschiedene Formen. Sie werden sehr oft - wie bei Mobbing auch – nicht als solche erkannt. In diesem Seminar werden in Arbeitsgruppen typische Verhaltensformen des Rassismus und der Fremdenfeindlichkeit gezeigt und diskutiert, um so die Teilnehmenden zu befähigen innerbetriebliche Tendenzen des Rassismus und der Fremdenfeindlichkeit rechtzeitig zu erkennen und effektiv zu bekämpfen. Die Bekämpfung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit ist schon ein Bürgerrecht und Bürgerpflicht. Der Gesetzgeber hat diese Rechte und Pflichten für den Betriebsrat speziell in den Vorschriften des Betriebsverfassungsgesetzes geregelt. Damit sind Betriebsräte gleichsam berechtigt und verpflichtet gegen jede Tendenz der Fremdenfeindlichkeit entsprechend zu handeln.

Anspruchsgrundlage: Der Arbeitgeber trägt gem. § 37 Abs. 6 i.V.m. § 40 Abs. 1 BetrVG die Kosten der Schulung

Schulungsdauer: 5 Tage

Schulungskosten: 1.180,- Euro, zzgl. MwSt. (Schulungsgebühr). Die Tagespauschale und ggf. die Übernachtungskosten werden nach der erfolgten Seminaranmeldung in der Kostenübernahmeerklärung ausgewiesen und Ihnen übermittelt.

Anmeldung: Als PDF zum Ausdrucken oder über unser Onlineformular.


BR-76:
Die betriebliche Einigungsstelle als Regelungsinstanz

- Durchsetzung von Mitbestimmungsrechten und Beilegung von Streitigkeiten -

Die Einigungsstelle ist die letzte außergerichtliche betriebliche Regelungsinstanz. Führen die betrieblichen Verhandlungen der Betriebsparteien in einer Mitbestimmungsangelegenheit nicht zu einer Verständigung in Form einer Betriebsvereinbarung, können Arbeitgeber oder Betriebsrat die Einigungsstelle anrufen. In der Einigungsstelle kann eine außergerichtliche Einigung zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber entweder erzielt oder aber durch den Spruch der Einigungsstelle ersetzt werden. Im Unterschied zu anderen arbeitsgerichtlichen Verfahren betrifft das betriebliche Einigungsstellenverfahren so genannte Regelungsstreitigkeiten, soweit sie - außer in den Fällen des § 85 BetrVG - Gegenstand zwingender Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats sind.
In diesem Seminar werden Ihnen neben den rechtlichen Voraussetzungen auch die Voraussetzungen eines zielorientierten und effektiven Verlaufs der Verhandlungen vor der Einigungsstelle vermittelt.

Um diesen Vermittlungsprozess sinnvoll zu gestalten, haben wir das Seminar so konzipiert, dass vormittags in Plenum überwiegend theoretisch und nachmittags in fachlich betreuten Arbeitsgruppen an fiktiven Fällen praktisch gearbeitet wird.

Anspruchsgrundlage: Der Arbeitgeber trägt gem. § 37 Abs. 6 i.V.m. § 40 Abs. 1 BetrVG die Kosten der Schulung

Schulungsdauer: 5 Tage

Schulungskosten: 1.180,- Euro, zzgl. MwSt. (Schulungsgebühr). Die Tagespauschale und ggf. die Übernachtungskosten werden nach der erfolgten Seminaranmeldung in der Kostenübernahmeerklärung ausgewiesen und Ihnen übermittelt.

Anmeldung: Als PDF zum Ausdrucken oder über unser Onlineformular.