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Aufbauseminare

Aufbauseminare - Gesamtbetriebsrat & Konzernbetriebsrat

BR-41:
Die Errichtung, Aufgaben und rechtliche Kompetenzen des Gesamtbetriebsrats

Im Gegensatz zu Betriebsräten müssen Gesamtbetriebsräte werden unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen errichtet werden müssen. Das ergibt sich aus dem Umstand, dass viele für die Existenz und Zukunft des Betriebs und Unternehmens auf der Unternehmensebene entschieden werden. Diese entscheidende Unternehmensebene bleibt sehr oft außerhalb des Wirkungsbereiches der örtlichen Betriebsräte. Deshalb müssen auf dieser Ebene Gesamtbetriebsräte wirken. Damit aber übernehmen die Mitglieder des Gesamtbetriebsrats eine große Verantwortung für alle Beschäftigten des Unternehmens. Um dieser Verantwortung gerecht zu werden, muss der Gesamtbetriebsrat optimal organisiert und professionell ausgebildet sein.

Dieses Seminar richtet sich an alle Betriebsratsmitglieder, die sich auf die Tätigkeit im

Gesamtbetriebsrat vorbereiten, insbesondere jedoch an die Vorsitzenden des Gesamtbetriebsrats und deren Stellvertretung.

Anspruchsgrundlage: Der Arbeitgeber trägt gem. § 37 Abs. 6 i.V.m. § 40 Abs. 1 BetrVG die Kosten derSchulung.

Schulungsdauer: 5 Tage

Schulungskosten: 1.180,- Euro, zzgl. MwSt Schulungsgebühr; 49,- Euro Verpflegungs-, Material- und Raumkosten (Tagungspauschale); ggf. 95,- Euro Übernachtungskosten

Anmeldung: Als PDF zum Ausdrucken oder über unser Onlineformular.


BR-42:
Voraussetzungen der Errichtung des Konzernbetriebsrats sowie seine Zusammensetzung, Geschäftsführung und Aufgaben

Der Konzernbetriebsrat hat neben dem örtlichen Betriebsrat und dem Gesamtbetriebsrat wichtige Aufgaben, deren Umfang und Bedeutung zunehmend an Bedeutung gewinnt, weil die wichtigsten finanz- und investitionspolitischen Entscheidungen nicht immer vor Ort in den Betrieben getroffen werden. Der Konzernbetriebsrat nimmt daher insbesondere dann eine zentrale Stellung im Geflecht von Interessenvertretungen, wenn immer Mehr an wichtigen Entscheidungen für die Beschäftigten auf höher gelagerten Ebenen des Konzerns getroffen werden. Damit die Interessen von Belegschaften der einzelnen Betriebe und Unternehmen im Konzern aber wahrgenommen werden können, müssen Konzernbetriebsräte errichtet werden. Das setzt voraus, dass die allgemeinen Bedingungen günstig und die rechtlichen Voraussetzungen gegeben sind.
Damit der künftige Konzernbetriebsrat seine allgemeinen Aufgaben sowie seine Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte wirkungsvoll wahrnehmen kann müssen schon bei seiner Errichtung bestimmte Formalien beachtet und organisatorische Vorkehrungen getroffen werden. Es ist unendlich wichtig, das Gremium nach den gesetzlichen Vorgaben zu errichten, seine Aufgaben- und Arbeitsverteilung effizient zu organisieren und über die notwendigen rechtlichen und organisatorischen Kenntnisse zu verfügen.

Zielrichtung und Nutzen dieses Seminars:
Nach dem Besuch dieses Seminars erkennen die Teilnehmenden, ob die allgemeinen Bedingungen für die Errichtung des Betriebsrats günstig liegen und ob die rechtlichen Voraussetzungen für die Bildung des Konzernbetriebsrats vorliegen. Wie die Arbeit in diesem Gremien strukturiert und organisiert wird, welche Aufgaben und Zuständigkeiten dieses Gremium hat und wie seine Mitglieder ihre Aufgaben ordnungsgemäß und wirkungsvoll erfüllen können.

Teilnehmerkreis:
Dieses Seminar richtet sich an alle Betriebsratsmitglieder, die auch Mitglied im Konzernbetriebsrat sind bzw. sein werden, die einen Konzernbetriebsrat gründen wollen und sich auf diese Funktion vorbereiten wollen. Für diesen Personenkreis ist der Besuch des Seminars erforderlich im Sinne des § 37 Abs. 6 BetrVG.

Anspruchsgrundlage:
Der Beschluss zum Besuch dieses Seminars erfolgt gem. § 37 Abs. 6 BetrVG. Dieser Beschluss muss stets vom örtlichen Betriebsrat und keinesfalls dem vorhandenen Gesamt- oder Konzernbetriebsrat gefasst werden, da nach geltender Rechtsprechung der Anspruch auf den Besuch eines Seminars nicht dem Gesamt- oder Konzernbetriebsrat, sondern stets nur dem örtlichen Betriebsrat zusteht. Der Arbeitgeber trägt gem. § 37 Abs. 6 i.V.m. § 40 Abs. 1 BetrVG die Kosten der Schulung

Schulungsdauer: 5 Tage

Schulungskosten: 1.180,- Euro, zzgl. 19 % MwSt. (Schulungsgebühr). Die Tagespauschale und ggf. die Übernachtungskosten werden nach der erfolgten Seminaranmeldung in der Kostenübernahmeerklärung ausgewiesen und Ihnen übermittelt.

Anmeldung: Als PDF zum Ausdrucken oder über unser Onlineformular.