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Aufbauseminare

Aufbauseminare - Durchsetzungs- und Erzwingungsmittel

BR-11:
Betriebsverfassungsrechtliche Durchsetzungs- und Erzwingungsmittel:
Wie kann der Betriebsrat seine Interessen und Ziele rechtlich durchsetzen?

Dieses Seminar richtet sich an alle Betriebsratsmitglieder. Der Betriebsrat ist oft von der Rechtstreue des Arbeitgebers abhängig. Die Arbeitgeber verhalten sich leider nicht immer rechtstreu. Das wusste auch der Gesetzgeber. Daher hat er für solche Fälle dem Betriebsrat bestimmte rechtliche Instrumentarien zur Hand gegeben, mit denen er die Rechtsuntreue des Arbeitgebers im Nachhinein sanktionieren oder eine drohende Rechtsbeugung von vornherein verhindern kann. Denn was ist schon ein Mitbestimmungsrecht Wert, wenn es nicht gegen den Willen des Arbeitgebers durchgesetzt oder ggf. erzwungen werden kann.
Oft wird die Rechtsuntreue des Arbeitgebers von den Betriebsräten übersehen. Es sind dann die Arbeitnehmer, die den Betriebsrat auf die Rechtsbeugung des Arbeitgebers aufmerksam machen.

Die Beziehung zwischen Belegschaft, Betriebsrat und der Gewerkschaft als außerbetrieblicher Interessensvertretung der Arbeitnehmer ist dann umso wichtiger. Wie der Betriebsrat die Belegschaft für mögliche Rechtsverstöße des Arbeitgebers und seiner Vertretungen im Betrieb sensibilisieren und wie die Zusammenarbeit zwischen Betriebsrat, Belegschaft und Gewerkschaft organisiert werden kann, wird in diesem Seminar in zahlreichen Arbeitsgruppen und Übungen erprobt.


Anspruchsgrundlage: Der Arbeitgeber trägt gem. § 37 Abs. 6 i.V.m. § 40 Abs. 1 BetrVG die Kosten derSchulung.

Schulungsdauer: 5 Tage

Schulungskosten: 1.340,- Euro, zzgl. 19 % MwSt. (Schulungsgebühr). Die Tagespauschale und ggf. die Übernachtungskosten werden nach der erfolgten Seminaranmeldung in der Kostenübernahmeerklärung ausgewiesen und Ihnen übermittelt.

Anmeldung: Als PDF zum Ausdrucken oder über unser Onlineformular.


BR-33:
Die betriebliche Einigungsstelle als Regelungsinstanz

- Durchsetzung von Mitbestimmungsrechten und Beilegung von Streitigkeiten -

Die Einigungsstelle ist die letzte außergerichtliche betriebliche Regelungsinstanz. Führen die betrieblichen Verhandlungen der Betriebsparteien in einer Mitbestimmungsangelegenheit nicht zu einer Verständigung in Form einer Betriebsvereinbarung, können Arbeitgeber oder Betriebsrat die Einigungsstelle anrufen. In der Einigungsstelle kann eine außergerichtliche Einigung zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber entweder erzielt oder aber durch den Spruch der Einigungsstelle ersetzt werden. Im Unterschied zu anderen arbeitsgerichtlichen Verfahren betrifft das betriebliche Einigungsstellenverfahren so genannte Regelungsstreitigkeiten, soweit sie - außer in den Fällen des § 85 BetrVG - Gegenstand zwingender Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats sind.
In diesem Seminar werden Ihnen neben den rechtlichen Voraussetzungen auch die Voraussetzungen eines zielorientierten und effektiven Verlaufs der Verhandlungen vor der Einigungsstelle vermittelt.

Um diesen Vermittlungsprozess sinnvoll zu gestalten, haben wir das Seminar so konzipiert, dass vormittags in Plenum überwiegend theoretisch und Nachmittags in fachlich betreuten Arbeitsgruppen an fiktiven Fällen praktisch gearbeitet wird.

Anspruchsgrundlage: Der Arbeitgeber trägt gem. § 37 Abs. 6 i.V.m. § 40 Abs. 1 BetrVG die Kosten derSchulung.

Schulungsdauer: 5 Tage

Schulungskosten: 1.340,- Euro, zzgl. 19 % MwSt. (Schulungsgebühr). Die Tagespauschale und ggf. die Übernachtungskosten werden nach der erfolgten Seminaranmeldung in der Kostenübernahmeerklärung ausgewiesen und Ihnen übermittelt.

Anmeldung: Als PDF zum Ausdrucken oder über unser Onlineformular.