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Aufbauseminare
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Aufbauseminare - Durchsetzungs- und Erzwingungsmittel BR-11: Dieses Seminar richtet
sich an alle Betriebsratsmitglieder. Der Betriebsrat ist oft von der Rechtstreue
des Arbeitgebers abhängig. Die Arbeitgeber verhalten sich leider
nicht immer rechtstreu. Das wusste auch der Gesetzgeber. Daher hat er
für solche Fälle dem Betriebsrat bestimmte rechtliche Instrumentarien
zur Hand gegeben, mit denen er die Rechtsuntreue des Arbeitgebers im
Nachhinein sanktionieren oder eine drohende Rechtsbeugung von vornherein
verhindern kann. Denn was ist schon ein Mitbestimmungsrecht Wert, wenn
es nicht gegen den Willen des Arbeitgebers durchgesetzt oder ggf. erzwungen
werden kann. |
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Die Beziehung zwischen
Belegschaft, Betriebsrat und der Gewerkschaft als außerbetrieblicher
Interessensvertretung der Arbeitnehmer ist dann umso wichtiger. Wie der
Betriebsrat die Belegschaft für mögliche Rechtsverstöße
des Arbeitgebers und seiner Vertretungen im Betrieb sensibilisieren und
wie die Zusammenarbeit zwischen Betriebsrat, Belegschaft und Gewerkschaft
organisiert werden kann, wird in diesem Seminar in zahlreichen Arbeitsgruppen
und Übungen erprobt. Schulungsdauer: 5 Tage Schulungskosten: 1.340,- Euro, zzgl. 19 % MwSt. (Schulungsgebühr). Die Tagespauschale und ggf. die Übernachtungskosten werden nach der erfolgten Seminaranmeldung in der Kostenübernahmeerklärung ausgewiesen und Ihnen übermittelt. Anmeldung: Als PDF zum Ausdrucken oder über unser Onlineformular. BR-33:
Die Einigungsstelle
ist die letzte außergerichtliche betriebliche Regelungsinstanz.
Führen die betrieblichen Verhandlungen der Betriebsparteien in einer
Mitbestimmungsangelegenheit nicht zu einer Verständigung in Form
einer Betriebsvereinbarung, können Arbeitgeber oder Betriebsrat die
Einigungsstelle anrufen. In der Einigungsstelle kann eine außergerichtliche
Einigung zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber entweder erzielt oder aber
durch den Spruch der Einigungsstelle ersetzt werden. Im Unterschied zu
anderen arbeitsgerichtlichen Verfahren betrifft das betriebliche Einigungsstellenverfahren
so genannte Regelungsstreitigkeiten, soweit sie - außer in den Fällen
des § 85 BetrVG - Gegenstand zwingender Mitbestimmungsrechte des
Betriebsrats sind. Um diesen Vermittlungsprozess sinnvoll zu gestalten, haben wir das Seminar so konzipiert, dass vormittags in Plenum überwiegend theoretisch und Nachmittags in fachlich betreuten Arbeitsgruppen an fiktiven Fällen praktisch gearbeitet wird. Anspruchsgrundlage: Der Arbeitgeber trägt gem. § 37 Abs. 6 i.V.m. § 40 Abs. 1 BetrVG die Kosten derSchulung. Schulungsdauer: 5 Tage Schulungskosten: 1.340,- Euro, zzgl. 19 % MwSt. (Schulungsgebühr). Die Tagespauschale und ggf. die Übernachtungskosten werden nach der erfolgten Seminaranmeldung in der Kostenübernahmeerklärung ausgewiesen und Ihnen übermittelt. Anmeldung: Als PDF zum Ausdrucken oder über unser Onlineformular. |