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Aufbauseminare
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Aufbauseminare - Betriebsvereinbarungen und Tarifverträge BR-09: Eine Bitte, einen
Wunsch oder eine Forderung verbal oder durch Gesten oder Mimik auszudrücken
fällt vielen von uns nicht so schwer, da wir ja seit unserer Geburt
darin geübt sind. Doch sich diesbezüglich auch schriftlich auszudrücken
überfordert viele Menschen. Bereits beim Verfassen eines Briefs an
die Eltern begegnen Viele an ihre Grenzen. Bei der Formulierung eines
Vertrages ist das erstrecht der Fall. |
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- welche Gesetze berechtigen den Betriebsrat, vom Arbeitgeber Etwas bestimmte zu verlangen; - welche Aspekte des Regelungsgegenstandes vorrangig geregelt werden müssen und welche eher vernachlässigt werden können; - welche Regelungen der Belegschaft dienlicher und welcher eher weniger dienlich sind; - ob die angedachten Regelungen manche Kollegen unzulässiger Weise benachteiligen und ob diese Regelungen betrieblich machbar sind. In Arbeitsgruppen und/oder Einzelarbeit werden sodann die jeweiligen betrieblichen Bestandsaufnahmen von Problemen und Schwierigkeiten im Bereich der anvisierten Regelung einer Lösung zugeführt. Diese Lösungen werden dann zusammengetragen und in einem ersten Entwurf einer Betriebsvereinbarung gegossen. Die so entstehen-den Entwürfe werden dann in Plenum vorgestellt. In einem letzten Schritt werden diese Entwürfe von den Teilnehmenden selbst mit fachlicher Unterstützung ausgefeilt. Der Vorteil eines
solchen Vorgehens: Anspruchsgrundlage: Der Arbeitgeber trägt gem. § 37 Abs. 6 i.V.m. § 40 Abs. 1 BetrVG die Kosten derSchulung. Schulungsdauer: 5 Tage Schulungskosten: 1.340,- Euro, zzgl. 19 % MwSt. Die Tagespauschale und ggf. die Übernachtungskosten werden nach der erfolgten Seminaranmeldung in der Kostenübernahmeerklärung ausgewiesen und Ihnen übermittelt. Anmeldung: Als PDF zum Ausdrucken oder über unser Onlineformular. BR-10: Dieses Seminar besteht
aus sechs gesetzlichen Etappen: In der ersten Etappe wird das Günstigkeitsprinzip
behandelt. Es regelt einerseits das hierarchische Verhältnis aller
in der Bundesrepublik Deutschland geltenden arbeitsrechtlich relevanten
Gesetze untereinander und andererseits das hierarchische Verhältnis
zwischen den nationalen Gesetzen und den europäischen Gesetzen. Nach
diesem Prinzip dürfen die rangniedrigeren Gesetze keine Regelungen
enthalten, die gegen die ranghöheren verstoßen. Anspruchsgrundlage: Der Arbeitgeber trägt gem. § 37 Abs. 6 i.V.m. § 40 Abs. 1 BetrVG die Kosten derSchulung. Schulungsdauer: 5 Tage Schulungskosten: 1.180,- Euro, zzgl. 19 % MwSt. (Schulungsgebühr). Die Tagespauschale und ggf. die Übernachtungskosten werden nach der erfolgten Seminaranmeldung in der Kostenübernahmeerklärung ausgewiesen und Ihnen übermittelt. Anmeldung: Als PDF zum Ausdrucken oder über unser Onlineformular. BR-14: Zentraler Schwerpunkt
dieses Seminars ist die Betriebsvereinbarung: Ihre unterschiedlichen Arten,
ihre rechtliche Qualität und Wirkungskraft, ihre Gestaltung im Verlauf
der Verhandlungen mit dem Arbeitgeber sowie der Prozess ihrer Entstehung,
ihrer Durchsetzung und ggf. Erzwingung gegen den Willen des Arbeitgebers
und ferner ihre Bedeutung für den Betriebsrat und die einzelnen Arbeitnehmerinnen
und Arbeitnehmer. Anspruchsgrundlage: Der Arbeitgeber trägt gem. § 37 Abs. 6 i.V.m. § 40 Abs. 1 BetrVG die Kosten derSchulung. Schulungsdauer: 5 Tage Schulungskosten: 1.340,- Euro, zzgl. MwSt. (Schulungsgebühr). Die Tagespauschale und ggf. die Übernachtungskosten werden nach der erfolgten Seminaranmeldung in der Kostenübernahmeerklärung ausgewiesen und Ihnen übermittelt. Anmeldung: Als PDF zum Ausdrucken oder über unser Onlineformular. |