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Aufbauseminare - Betriebsänderung - Betriebsübergang - Umwandlung BR-35:
Das Seminar BR-55 behandelt das Grundproblem der rechtlichen und tatsächlichen Unterscheidung zwischen den arbeitgeberseitigen Umstrukturierungsmaßnahmen, namentlich zwischen der Betriebsänderung, dem Betriebsübergang und der Umwandlung. Obwohl jeder dieser Umstrukturierungsformen jeweils ein anders Rechtsgebiet berührt: Betriebsübergang ist als Individualrecht in den Vorschriften des § 613a BGB, Umwandlung als Unternehmensrecht im Umwandlungsgesetz und schließlich Betriebsänderung in den Vorschriften der §§ 111 ff. BetrVG geregelt. Bleiben sie doch alle als potentielle Gefahrquellen, die die Interessen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer negativ berühren können, regelungsbedürftig. |
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Auch wenn die weit
verbreitete Meinung, dass der Gesetzgeber bei Betriebsveräußerungen
sämtliche Rechte der Arbeitnehmer individualrechtlich geregelt habe,
zum Teil nicht ganz von der Hand abzuweisen ist, bleibt der Betriebsübergang
als Regelungsgegenstand dem Betriebsrat überlassen. Schwerpunkte dieses Seminars sind daher folgende wichtige rechtliche Bereiche:
Betriebsänderung Anspruchsgrundlage: Der Arbeitgeber trägt gem. § 37 Abs. 6 i.V.m. § 40 Abs. 1 BetrVG die Kosten derSchulung. Schulungsdauer: 5 Tage Schulungskosten: 1.180,- Euro, zzgl. 19 % MwSt. (Schulungsgebühr). Die Tagespauschale und ggf. die Übernachtungskosten werden nach der erfolgten Seminaranmeldung in der Kostenübernahmeerklärung ausgewiesen und Ihnen übermittelt. Anmeldung: Als PDF zum Ausdrucken oder über unser Onlineformular. BR-36: Die Arbeitswelt unterliegt durchgehend rasanten und grundlegenden Wandlungen, die aus Unternehmersicht vor allem ökonomische und technisch-organisatorische Ursachen haben. Aber auch unsere Sprache im Arbeitsleben unterliegt scheinbar ungebremst einer Wandlung. So werden und Begriffe wie Outsourcing Offshoring, Onshoring, Farshoring, Nearshoring, Flexibilisierung", Mobilität, "Deregulierung der Arbeitswelt", "Job Sharing", "Toyotisierung", "Telearbeit" usw. immer wieder durch die Medien ins Wohnzimmer geliefert. Dabei werden die (vermeintliche) Reduzierung der Erwerbslosenzahlen, das Wohlergehen ganzer Nation und das Glück des Einzelnen mit diesen Begriffen widerspruchslos in Verbindung gesetzt. Verweisen diese Begriffe doch regelmäßig auf vielfältige für die Arbeitnehmerschaft und ihrer Familien negative Prozesse. Dass diese Prozesse
bei der abhängig arbeitenden Bevölkerung in Wirklichkeit tief
greifende und verheerende Spuren wie z.B. Gegenwarts- und Zukunftsängste,
Schlafstörungen, Stress, geistige und körperliche Erschöpfung
(Burnout) und zahlreiche andere damit einhergehende körperliche und
seelische Leiden verursachen, wird heute von kaum jemand ernsthaft bestritten.
Mit Glück des Einzelnen und dem Wohlergehen ganzer Nation hat das
aber so wenig zu tun, wie mit der Reduzierung von Arbeitslosigkeit. zu fordern und gestalterisch durchzusetzen? Das Betriebsverfassungsgesetz hat den Betriebsräten bei den Rationalisierungs- bzw. Umstrukturierungsmaßnahmen leider nicht solche Rechte eingeräumt, mit denen sie diese Maßnahmen verhindern können. Die hier einschlägigen Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats sind nur dafür geeignet, die Auswirkungen dieser Maßnahmen auf die Arbeitnehmer zu minimieren. Deshalb müssen Betriebsräte quasi vorausschauend denken und handeln. Denn wenn auf den Chefetagen die Entscheidung über Rationalisierungs- bzw. Umstrukturierungsmaßnahmen bereits gefallen ist, dann ist für ein präventives Handeln definitiv zu spät. Mögliche Alternativkonzepte kann der Betriebsrat dann oft nur noch vor der Einigungsstelle vorstellen und mit dem Arbeitgeber (lediglich) beraten. Daher kommt es darauf an, dass die unterschiedlichen und differenzierten Signale der sich anbahnenden Veränderungen im Betrieb und Unternehmen rechtzeitig erkannt werden. Hierfür ist die Schaffung einer umfassenden Informationsstruktur im Betrieb und Unternehmen von zentraler Bedeutung. Das ist auch für eine agierende Betriebsratsarbeit zwingen notwendig. In diesem Seminar beabsichtigen wir die unterschiedlichen Teilaspekte, die allgemeinen und rechtlichen Voraussetzungen sowie die jeweiligen Rechte und Handlungsmöglichkeiten der Betriebsräte bei den o.g. Rationalisierungs- bzw. Umstrukturierungsmaßnahmen zu erläutern. Dabei werden die unterschiedlichen Erscheinungsformen dieser Maßnahmen, die möglichen Auswirkungen derselben sowie die rechtlichen und außerrechtlichen Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats eine zentrale Rolle spielen. Übersicht: Anspruchsgrundlage: Der Arbeitgeber trägt gem. § 37 Abs. 6 i.V.m. § 40 Abs. 1 BetrVG die Kosten derSchulung. Schulungsdauer: 5 Tage Schulungskosten: 1.180,- Euro, zzgl. 19 % MwSt. (Schulungsgebühr). Die Tagespauschale und ggf. die Übernachtungskosten werden nach der erfolgten Seminaranmeldung in der Kostenübernahmeerklärung ausgewiesen und Ihnen übermittelt. Anmeldung: Als PDF zum Ausdrucken oder über unser Onlineformular. BR-37:
Interessenausgleich und Sozialplan sind Begriffe und Regelwerke des Betriebsverfassungsgesetzes. Beide sind Verträge eigener Art. Sie werden zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat vereinbart. Aus beiden ergeben sich Rechte und Pflichten. Gegenstand dieses Seminars ist es, aufzuzeigen, worin der rechtliche Unterschied zwischen dem Interessenausgleich und Sozialplan liegt und für wen, wann und wie welche Rechte aus diesen Verträgen abgeleitet werden können. Im Mittelpunkt dieses Seminars werden allerdings die inhaltliche Gestaltung dieser Verträge sowie deren rechtliche stehen. Sowohl die Inhaltliche Gestaltung wie auch die Handlungsmöglichkeiten der Durchsetzung werden jeweils anhand von Beispielen aus der Rechtsprechung in fachlich betreuten Arbeitsgruppen stattfinden. Die Arbeitsgruppenergebnisse werden mit einander verglichen und anschließend fachlich besprochen. Mit dieser Vorgehensweise ist eine optimale Auseinandersetzung mit dem Seminarthema gewährleistet. Übersicht: Anspruchsgrundlage: Der Arbeitgeber trägt gem. § 37 Abs. 6 i.V.m. § 40 Abs. 1 BetrVG die Kosten derSchulung. Schulungsdauer: 5 Tage Schulungskosten: 1.180,- Euro, zzgl. 19 % MwSt. (Schulungsgebühr). Die Tagespauschale und ggf. die Übernachtungskosten werden nach der erfolgten Seminaranmeldung in der Kostenübernahmeerklärung ausgewiesen und Ihnen übermittelt. Anmeldung: Als PDF zum Ausdrucken oder über unser Onlineformular. BR-38:
In der Regel werden Sozialpläne zeitnah zu den grundlegenden Betriebsänderungen in ihren mannigfaltigen Formen aufgestellt. Allerdings ist auch rechtlich möglich, dass Betriebsrat und Arbeitgeber für eine Vielzahl von künftig möglichen betriebsändernden Ereignissen einen Sozialplan vereinbaren. Solche Vereinbarungen sind insbesondere in Betrieben und Unternehmen des Dienstleistungsbereichs sinnvoll. Da diese Betriebe und Unternehmen regelmäßig Ausschreibungs- und/oder Konzessionszwängen unterworfen sind, sind den dort amtierenden Betriebsräten vorsorgliche Sozialpläne zu empfehlen. Sinn und Zweck eines
solchen Sozialplans besteht typischerweise darin, nicht nur hinreichende
und verbindliche Ausgleichsregelungen für die Belegschaft zu schaffen
und dem Arbeitgeber eine diesbezügliche Planungssicherheit zu eröffnen.
Vielmehr geht es auch darum der Belegschaft eine gewisse Sicherheit zu
geben, sie zu motivieren, an dem Unternehmen zu binden und damit einen
reibungslosen Betriebsablauf zu sichern. Übersicht: Anspruchsgrundlage: Der Arbeitgeber trägt gem. § 37 Abs. 6 i.V.m. § 40 Abs. 1 BetrVG die Kosten derSchulung. Schulungsdauer: 5 Tage Schulungskosten: 1.180,- Euro, zzgl. 19 % MwSt. (Schulungsgebühr). Die Tagespauschale und ggf. die Übernachtungskosten werden nach der erfolgten Seminaranmeldung in der Kostenübernahmeerklärung ausgewiesen und Ihnen übermittelt. Anmeldung: Als PDF zum Ausdrucken oder über unser Onlineformular. BR-39:
Gestaltung des Interessenausgleichs und Sozialplans Betriebliche Veränderungen
finden ständig statt; sie müssen in einem auf Dauer angelegten
modernen Betrieb auch stattfinden. Das ist notwendig, weil z.B. auch sich
Kundenansprüche und Konkurrenzbedingungen ständig ändern.
Sehr oft gehen diesen notwendigen Änderungen auch ein empfindlicher
Stellenabbau und damit Kündigungen voraus bzw. einher. Aber auch
andere personelle Einzelmaßnahmen, wie z.B. Versetzungen Ein- und
Umgruppierungen sowie Umschulungen finden statt. Die Unternehmensentscheidung
über betriebliche Veränderungen sind in der Regel schnell getroffen;
die Milderung der wirtschaftlichen und sozialen Folgen hingegen erfordert
nicht nur viel Zeit, sondern vor allem Wissen und Geschick auf Seiten
des Betriebsrats voraus. Anspruchsgrundlage: Der Arbeitgeber trägt gem. § 37 Abs. 6 i.V.m. § 40 Abs. 1 BetrVG die Kosten der Schulung. Schulungsdauer: 5 Tage Schulungskosten: 1.180,- Euro, zzgl. MwSt. (Schulungsgebühr). Die Tagespauschale und ggf. die Übernachtungskosten werden nach der erfolgten Seminaranmeldung in der Kostenübernahmeerklärung ausgewiesen und Ihnen übermittelt.
Anmeldung: Als PDF zum Ausdrucken oder über unser Onlineformular.
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