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Aufbauseminare

Aufbauseminare - Arbeitsausschüsse

BR-16:
Sozialausschuss: Aufgaben, Rechte und Pflichten des Sozialausschusses

Erfahrene Betriebsräte arbeiten arbeitsteilig, da sonst eine effektive Interessenvertretung kaum möglich ist. Keiner kann alles allein bewältigen; jeder muss mit anpacken, wenn am Ende der Amtsperiode nicht alle über ihre relative oder völlige Erfolglosigkeit frustriert sein wollen. Eine gesetzlich zulässige Methode der Arbeitsteilung ist die Übertragung einiger Aufgaben des Betriebsrats auf die einzelnen Arbeitsausschüsse des Betriebsrats. Dieses Seminar behandelt die Art und Qualität der zulässigerweise zu übertragenden Aufgaben und der rechtlichen Befugnisse des Sozialausschusses.

Anspruchsgrundlage: Der Arbeitgeber trägt gem. § 37 Abs. 6 i.V.m. § 40 Abs. 1 BetrVG die Kosten derSchulung.


Schulungsdauer: 5 Tage

Schulungskosten: 1.180,- Euro, zzgl. MwSt. (Schulungsgebühr). Die Tagespauschale und ggf. die Übernachtungskosten werden nach der erfolgten Seminaranmeldung in der Kostenübernahmeerklärung ausgewiesen und Ihnen übermittelt.

Anmeldung: Als PDF zum Ausdrucken oder über unser Onlineformular.


BR-Extra-Intensiv-14:
Die Arbeit im Personalausschuss: Aufgaben, Rechte und Pflichte des Personalausschusses

Der Personalausschuss ist unter den Arbeitsausschüssen des Betriebsrats rechtlich gesehen der wichtigste, weil keiner der Arbeitsausschüsse sich so oft und regelmäßig mit rechtlichen und formalen Fragen auseinandersetzen muss wie der Personalausschuss. Dort werden in der Regel die Beteiligungs-, Informations- und Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats nach den §§ 92 – 105 BetrVG ausgeübt. Nicht fremd ist diesem Ausschuss auch die Kompetenz in Fragen der Arbeitszeit (Überstunden, Wochenendarbeit). Die Mitglieder dieses Arbeitsausschusses müssen einen Kenntnisstand haben, der über Grundkenntnisse des Betriebsverfassungsgesetzes hinausgeht. Um die Beteiligungsrechte des Betriebsrats bei personellen Angelegenheiten und in Fragen der Arbeitszeit kompetent und verantwortungsbewusst wahrzunehmen, bedürfen Sie vielmehr eines vertieften Wissens aus diesen rechtlichen Bereichen. Zu beachten ist hier vor allem, dass das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz eine Reihe von sehr wichtigen Regelungen enthält, die insbesondere bei der Anwendung der §§ 92 bis 105 BetrVG zu beachten sind.
Für die Mitglieder des Personalausschusses sowie für Betriebsratsvorsitzende und ihre Stellvertreter kann dieses Seminar die erforderlichen Kenntnisse im Sinne des § 37 Abs. 6 BetrVG vermitteln, soweit dieses Wissen noch nicht durch entsprechenden Seminarbesuch oder anderweitig erworben wurde. Dieses Seminar ist aber auch für die Schwerbehindertenvertretungen zu empfehlen, weil eine qualifizierte Vertretung der schwerbehinderten Menschen grundlegende Kenntnisse im Bereich der §§ 92 - 105 BetrVG erfordert.

Anspruchsgrundlage: Der Arbeitgeber trägt gem. § 37 Abs. 6 i.V.m. § 40 Abs. 1 BetrVG die Kosten derSchulung.

Schulungsdauer: 5 Tage

Schulungskosten: 1.180,- Euro, zzgl. MwSt. (Schulungsgebühr). Die Tagespauschale und ggf. die Übernachtungskosten werden nach der erfolgten Seminaranmeldung in der Kostenübernahmeerklärung ausgewiesen und Ihnen übermittelt.

Anmeldung: Als PDF zum Ausdrucken oder über unser Onlineformular.


BR-17:
Betriebsausschuss: Seine Zusammensetzung, Aufgaben, Rechte und Pflichten

Nach § 27 BetrVG muss der Betriebsrat einen Betriebsausschuss bilden, wenn er neun oder mehr Mitglieder hat. Bei einer Betriebsratsgröße von neun oder mehr Mitgliedern wird der Betriebsrat sich aber nicht nur mit der Bildung eines Betriebsausschusses begnügen können.
Es muss in solchen Gremien unbedingt streng arbeitsteilig gearbeitet werden. Wie das genau geschehen kann wird in diesem Seminar eingehend behandelt. Die Art und Qualität der Geschäftsführung des Betriebsrats und der Umfang der zu übertragenden Aufgaben und der rechtlichen Befugnisse des Betriebsausschusses werden mit Beispielen aus der Praxis und der Rechtsprechung erläutert.

Anspruchsgrundlage: Der Arbeitgeber trägt gem. § 37 Abs. 6 i.V.m. § 40 Abs. 1 BetrVG die Kosten derSchulung.

Schulungsdauer: 5 Tage

Schulungskosten: 1.180,- Euro, zzgl. MwSt. (Schulungsgebühr). Die Tagespauschale und ggf. die Übernachtungskosten werden nach der erfolgten Seminaranmeldung in der Kostenübernahmeerklärung ausgewiesen und Ihnen übermittelt.

Anmeldung: Als PDF zum Ausdrucken oder über unser Onlineformular.