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Aufbauseminare

Aufbauseminare - Arbeits- & Gesundheitsschutz

BR-07:
Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats beim Arbeits- und Umweltschutz

Dieses Seminar richtet sich an alle Betriebsratsmitglieder insbesondere jedoch an Mitglieder der Sozialausschüsse oder an Mitglieder anderer Arbeitsausschüsse des Betriebsrats, die sich mit den Themenkomplexen Gesundheitsschutz, Arbeitsschutz, Umweltschutz beschäftigen. Der Betriebsrat kommt u.a. über die §§ 87 Abs. 1 Nr. 7, 80 Abs. 1, 89 BetrVG auch mit anderen Gesetzen sowie Verordnungen in Berührung (z.B. Arbeitsschutzgesetz, Arbeitssicherheitsgesetz, Umweltschutzgesetz, Bundesimmissionsschutzgesetz usw.). Auch wenn der Betriebsrat alle Vorschriften dieser Gesetze nicht kennen kann und muss, so muss er doch mindestens wissen, was dort im einzelnen zum Schutze der Arbeitnehmer geregelt wird, damit er seiner Überwachungsaufgabe  aus dem Betriebsverfassungsgesetz gerecht werden kann. Das ist der Auftrag des § 80 Abs. 1 BetrVG.
Dieses Seminar will die Teilnehmenden dazu befähigen, eine über die interessenorientierte

Betriebsratsarbeit hinausgehende Tätigkeit zu organisieren und dort effektive Leistung zu erbringen, ohne dabei in größere Konflikte mit dem Arbeitgeber zu geraten.  

Anspruchsgrundlage: Der Arbeitgeber trägt gem. § 37 Abs. 6 i.V.m. § 40 Abs. 1 BetrVG die Kosten derSchulung.

Schulungsdauer: 5 Tage

Schulungskosten: 1.180,- Euro, zzgl. MwSt. (Schulungsgebühr). Die Tagespauschale und ggf. die Übernachtungskosten werden nach der erfolgten Seminaranmeldung in der Kostenübernahmeerklärung ausgewiesen und Ihnen übermittelt.

Anmeldung: Als PDF zum Ausdrucken oder über unser Onlineformular.


BR-59:
Arbeits- und Gesundheitsschutz (Teil I):
Einführung in den Arbeits- und Gesundheitsschutz

Arbeit ist die einzige Existenzgrundlage des werktätigen Menschen. Sie ist die einzige Quelle, aus der er das "Lebenselixier" (Geld!) schöpfen kann. Diese Quelle ist aber permanent Gefahren ausgesetzt. Vor vielen dieser Gefahren schützt der Mensch sich zum einen selber, in dem er sein Leben im Alltag entsprechend gestaltet, ordnet und sich möglichst im Rahmen der allgemeingültigen gesellschaftlichen Regeln verhält. Zum anderen wird er vom Staat geschützt (durch Verbote oder Gebote wie z.B. Straßenverkehrsregeln, Haftungsrecht, Polizei- und Gesundheitsbehörden, Gerichte usw.).

Die größte und gefährlichste Quelle der Gefahren, der der werktätige Mensch die meiste Zeit seines täglichen Lebens ausgesetzt ist, kann aber ausgerechnet sein Arbeitsplatz sein, also der Ort, an dem er um das Lebenselixier ringt. Hier hat der abhängig Beschäftigte in der Regel, keinen Einfluss auf die Gestaltung seines Arbeitsplatzes, des Arbeitsablaufs und der Arbeitsorganisation, also auch keine Chance sich immer effektiv vor möglichen Gefahren am Arbeitsplatz zu schützen. Auch kann er sehr oft die lauernde Gefahr gar nicht erkennen und einschätzen. Zudem kennt er die für seinen Schutz gemachten Gesetze meistens nicht, und wenn er sie kennt, kann er sie für sich nicht gefahrlos reklamieren.

Er ist regelmäßig an einer Apparatur (maschineller oder personeller Natur) und an meistens vom Arbeitgeber bestimmten Zielvereinbarungen gekoppelt, denen er gehorchen muss, will er sein Arbeitsplatz behalten. In den Meisten Betrieben gehen Leistung und Gewinn vor Sicherheit für das Leben und Gesundheit. Das ist die Individuelle Seite des abhängigen Arbeitsverhältnisses. Hier unterliegt der abhängig Beschäftigte dem Diktat des Arbeitgebers. Der viel gerühmten und gelobten Vertragsautonomie und Vertragsfreiheit kann er hier also nicht viel abgewinnen.

Anders sieht es aber auf der Kollektivrechtlichen Seite des Arbeitsverhältnisses aus, nämlich da wo es Betriebsräte gibt. Der Betriebsrat ist schon aus § 80 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG dazu verpflichtet, die innerbetriebliche Einhaltung und Durchführung aller Schutzgesetze, Tarifverträge, Unfallverhüttungsvorschriften usw. zu überwachen und ggf. nach anderen Vorschriften des BetrVG deren Einhaltung und Durchführung im Sinne des Gesetzgebers erzwingen.
Sinn und Zweck dieser Übung ist es, die lebendige Arbeit, also die menschliche Arbeitskraft und damit seine Gesundheit vor Gefahren am Arbeitsplatz zu schützen, damit dieser so lange wie möglich aus dieser Quelle sein Lebenselixier schöpfen und sein Leben in Würde bestreiten kann.

Deshalb müssen alle Betriebsratsmitglieder, vor allem aber die Mitglieder von Arbeitsschutzausschüssen, aus ihrem Recht Gebrauch machen, sich zunächst Kenntnisse über Gesundheits- und Arbeitsschutzvorschriften einen Überblick zu verschaffen. Diese rechtliche Übersicht ist zwingend notwendig, wenn im Interesse der werktätigen Menschen (insbesondre werdende Mütter, Jugendliche usw.) in den Betrieben etwas gemacht werden soll.

Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer erhalten in dieser Schulung einen Einblick in die Statistik der Arbeitsunfälle und aus Literatur und Rechtsprechung ausgewählten Fällen in die Schicksale der Opfer von Arbeitsunfällen. Damit werden die Teilnehmerinnen und Teilnehmer für die Thematik zunächst sensibilisiert. Sie erhalten in dieser Schulung vor allem einen Überblick über die wichtigsten Vorschriften im Bereich Gesundheits- und Arbeitsschutz, Arbeitssicherheit und Unfallverhütung. Das ist notwendig, damit der Betriebsrat im Bereich des Gesundheits- und Arbeitsschutzes als kompetenter Gesprächspartner des Arbeitgebers und sonstigen zuständigen betrieblichen Gremien und Stellen (z.B. Betriebsarzt, Sicherheitsbeauftragter etc.) seine Aufgaben verantwortlich wahrnehmen kann.

Seminarinhalt:
Ziel des Arbeits- und Gesundheitsschutzes
Rechtsquellen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes:
EU-Richtlinien
Gesetze und Verordnungen
Berufsgenossenschaftliche Vorschriften
Unfallverhütungsvorschriften
Berufsgenossenschaften
Staatliche Ämter für Arbeitsschutz
Gewerbeaufsicht
Mitbestimmungs- und Informationsrechte beim Arbeits- und Gesundheitsschutz

Erforderlichkeit:
Schulungsveranstaltungen über Arbeitsschutz, Arbeitssicherheit und Unfallverhütung (Grundzüge der Arbeitssicherheit) sind grundsätzlich als erforderlich im Sinne des § 37 Abs. 6 BetrVG anzusehen
(BAG, 15.5.86 - 6 ABR 74/83; BAG 29.4.92 - 7 ABR 61/91; BAG 19.7.95 - 7 ABR 49/94).

Anspruchsgrundlage: Der Arbeitgeber trägt gem. § 37 Abs. 6 i.V.m. § 40 Abs. 1 BetrVG die Kosten derSchulung.

Schulungsdauer: 5 Tage

Schulungskosten: 1.340,- Euro, zzgl. MwSt. (Schulungsgebühr). Die Tagespauschale und ggf. die Übernachtungskosten werden nach der erfolgten Seminaranmeldung in der Kostenübernahmeerklärung ausgewiesen und Ihnen übermittelt.

Anmeldung: Als PDF zum Ausdrucken oder über unser Onlineformular.


BR-60:
Arbeits- und Gesundheitsschutz (Teil II):
Praktische Umsetzung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes

Die größte und gefährlichste Quelle der Gefahren, der der werktätige Mensch die meiste Zeit seines täglichen Lebens ausgesetzt ist, kann ausgerechnet sein Arbeitsplatz sein, also der Ort, an dem er um seine Lebensexistenz ringt. Hier hat der abhängig Beschäftigte in der Regel keinen Einfluss auf die Gestaltung seines Arbeitsplatzes, des Arbeitsablaufs und der Arbeitsorganisation, also auch keine Chance sich immer effektiv vor möglichen Gefahren am Arbeitsplatz zu schützen. Auch kann er sehr oft die lauernde Gefahr gar nicht erkennen und einschätzen. Zudem kennt er die für seinen Schutz gemachten Gesetze meistens nicht, und wenn er sie kennt, dann kann er sie für sich nicht gefahrlos beim Arbeitgeber reklamieren. U. a. auch deshalb gibt es Betriebsräte. Sie sollen darüber wachen, dass sämtliche Schutzgesetze, also auch Arbeitsschutz- und Arbeitssicherheitsgesetze sowie Unfallverhüttungsvorschriften im Betrieb so umgesetzt werden, dass der arbeitende Mensch nicht zum Schaden kommt.

Inhaltsübersicht:
Umfang und Grenzen der Mitbestimmung
Informationsrechte des Betriebsrats
Informationsrechte des Arbeitsausschusses für Arbeits- und Gesundheitsschutz
Arbeitsschutzausschuss und seine Funktion
Grundpflichten des Arbeitgebers
Betriebssicherheitsausschuss
Berufsgenossenschaftliche Vorschriften
Behördliche Einwirkungsmöglichkeiten
Betriebsärztliche Einflussmöglichkeiten und Funktionen
Die Fachkraft für Arbeitssicherheit, ihre Beauftragung und Funktion
Sicherheitsbeauftragte, ihre Beauftragung und Funktion
Erste Hilfe und sonstige Notfallmaßnahmen
physikalischen, chemischen und biologischen Einwirkungen auf die Arbeitnehmer
Gestaltung und Auswahl von Arbeitsmitteln
Gestaltung von Arbeits- und Fertigungsverfahren
Gestaltung von Arbeitsabläufen und Arbeitszeit und deren Zusammenwirken
Unterweisung von Beschäftigten
Pflichten der Beschäftigten
Rechte der Beschäftigten
Betriebliche Gestaltungsmöglichkeiten des Betriebsrats

Anspruchsgrundlage: Der Arbeitgeber trägt gem. § 37 Abs. 6 i.V.m. § 40 Abs. 1 BetrVG die Kosten derSchulung.

Schulungsdauer: 5 Tage

Schulungskosten: 1.340,- Euro, zzgl. MwSt. (Schulungsgebühr). Die Tagespauschale und ggf. die Übernachtungskosten werden nach der erfolgten Seminaranmeldung in der Kostenübernahmeerklärung ausgewiesen und Ihnen übermittelt.

Anmeldung: Als PDF zum Ausdrucken oder über unser Onlineformular.


BR-61:
Betriebsrat und Burn-out – (Teil I)
- Burn-out im Erwerbsleben erkennen und verstehen -

Durch die hochgradig arbeitsteilige und auf Effizienz fixierte Arbeitswelt, müssen wir in unserem fremdbestimmten Arbeitsalltag zunehmend mehr Aufgaben in immer kürzerer Zeit bei immer weniger Geld unter ständigem Druck von oben und unten bewältigen.

Burnout ist – wie Depressionen – eine “Systemkrankheit”. Eine Krankheit einer „zügellosen“ freien Markwirtschaft, dem kapitalistischen System also mit sich bringt. Durch dieses System bedingt, müssen wir in unserem täglichen Arbeits- und Privatleben immer gnadenlosen äußeren Zwängen unterordnen. Burnout soll ein Phänomen sein, das sich quer durch alle Berufsgruppen zieht. Jeder dritter abhängig Beschäftigter, jeder 10 sog. Schein-Selbständiger („freie Mitarbeiter“) ist inzwischen akut gefährdet. Und die Dunkelziffer ist vermutlich viel höher. Denn wer immer mehr Aufgaben in immer weniger Zeit bewältigen, sich beinahe grenzenlos den betrieblichen Flexibilitätsdiktaten unterordnen und so unter ständigem Druck Hochleistung erbringen muss, der gerät irgendwann in eine existenzielle Lebenskrise. Aus Angst vor arbeitgeberseitigen Repressalien oder sonstigen Konsequenzen verschweigen viele Beschäftigte ihre Probleme am Arbeitsplatz. Doch Schweigen verbirgt in diesen Fällen sehr tiefgreifende und oft irreparable Auswirkungen in sich. Oft wird aber Burn-out weder von den Betroffenen Beschäftigten noch von den Betriebsräten nicht bzw. nicht rechtzeitig erkannt. Dabei haben vor allem Betriebsräte viele rechtlichen Möglichkeiten, um Burn-out einen Riegel vorzuschieben.
In diesem Seminar beleuchten unsere Referentinnen und Referenten zunächst das Burn-out-Syndrom sowohl aus menschlicher als auch aus betrieblicher Sicht. Den Teilnehmenden wird aufgezeigt, wie sich Burn-out äußert, wie seine ersten Warnsignale wahrgenommen werden und welche vor allem betriebliche Ursachen dieses Fonemen haben kann.

Übersicht:
  Burn-out: Was ist das?
  Zahlen, Daten, Fakten in der Bundesrepublik Deutschland und einigen EU-Ländern
  Merkmale und Symptome
  Ursachen
  Entwicklung und Phasen eines Burn-out
  Burn-out: Wie wirkt er sich aus?
         Auf die Beschäftigten
         Auf die Familienmitglieder des Beschäftigten
         Auf die Kolleginnen und Kollegen des Beschäftigten
         Auf den Betrieb
  Betriebliche Wege aus dem Burn-out
  Betriebliches Gesundheitsmanagement
  Aufklärungsprogramme
  Die eigene Stress-Situation erkennen
  Warnsignale wahrnehmen
  Anregungen aus den Bereichen: Stress-, Zeit-, und Selbstmanagement
  Innere Antreiber und Verhaltensmuster verstehen

Anspruchsgrundlage: Der Arbeitgeber trägt gem. § 37 Abs. 6 i.V.m. § 40 Abs. 1 BetrVG die Kosten derSchulung.

Schulungsdauer: 5 Tage

Schulungskosten: 1.340,- Euro, zzgl. MwSt. (Schulungsgebühr). Die Tagespauschale und ggf. die Übernachtungskosten werden nach der erfolgten Seminaranmeldung in der Kostenübernahmeerklärung ausgewiesen und Ihnen übermittelt.

Anmeldung: Als PDF zum Ausdrucken oder über unser Onlineformular.


BR-62:
Betriebsrat und Burn-out Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats (Teil II)
- Dem Burn-out im Erwerbsleben einen Riegel vorschieben -

In unserem Seminar Burn-out Teil I haben wir aufgezeigt, wie die neue System-krankheit erkannt, lokalisiert und verstanden werden kann. In Burn-out Teil II gehen wir nun noch einen Schritt weiter. Zunächst beleuchten unsere Referentinnen und Referenten hier das Burn-out-Syndrom unter den Aspekten der zwischenmenschlichen Beziehung und der betriebsspezifischen Arbeitsorganisation und Leistungsmaximen. Im Seminar wird ferner aufgezeigt, wie die Früherkennung der Warnsignale organisiert, dokumentiert und nachhaltige Gegenstrategien in Betrieb entwickelt werden können. Hier erfahren die Teilnehmenden, wie sie mit Burn-out in den Betrieb sachgemäß umgehen und den Betroffenen unter Einsetzung ihrer Mitbestimmungsmöglichkeiten konkret und wirksam helfen können. Ferner erfahren die Teilnehmenden, wie sie inner- wie außerbetriebliche Hilfe organisieren können.

Sinnvoll wäre es, sich nicht immer nur mit den Folgen dieser sich neu entwickelnden Systemerkrankung zu beschäftigen, sondern das Übel bei den Wurzeln zu packen und durch ein effektives betriebliches Gesundheitsmanagement präventiv gegen die Erkrankung vorzugehen:

Auch wird im Seminar in kleinen Arbeitsgruppen und im Plenum mehrfach geübt, wie eine einfühlsame Beratung organisiert und durchgeführt werden kann.

Übersicht:

1. Teil: Theoretischer Teil der Seminars

  Handlungsmöglichkeiten
         Des Arbeitgebers
                • aus dem Arbeitsvertrag
                • aus dem Arbeitsschutzgesetz
                • aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch
                • aus dem Arbeitssicherheitsgesetz
                • aus der Arbeitsstättenverordnung
         Des Betriebsrats
                • aus § 80 Abs. 1 BetrVG
                • aus § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG
                • aus § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG
                • aus § 84 Abs. 2 SGB IX
         Der Schwerbehindertenvertretung
                • Aus den einschlägigen Vorschriften des SGB IX

  Betriebliche Gestaltungsmöglichkeiten im Rahmen des Gesundheitsmanagements
  Methoden zur Erfassung psychischer Belastungsfaktoren
  Reduzierung gesundheitsgefährdender Stressoren
  Gestaltung gesundheitsförderlicher Strukturen
  Aufbau eines Konflikt- und Krisenmanagements
  Gesundheit im Unternehmen als Führungskultur
  Die Überlastungsanzeige als Präventionsinstrument
  Gestaltung des Gesprächs mit Burn-out-gefährdeten oder -betroffenen Mitarbeitern
         Der richtige Zeitpunkt: Wann spreche ich betroffene Kollegen am besten an?
         Gesprächsvorbereitung: Was muss ich unbedingt beachten?
         Gesprächsziele: Was will und kann ich erreichen?
         Leitfaden: Wie steuere ich den Gesprächsverlauf?
         Ruhe bewahren: Wie gehe ich mit Emotionen und Widerständen um?
         Rollenklarheit herstellen: Wie beziehe ich klar Stellung?
  Professionell Beraten: Wie setze ich Grenzen?
  Weiterführende Unterstützungsmöglichkeiten
  Innerbetrieblich z. B. durch Kollegen, Supervision
  Außerbetrieblich z. B. durch Psychologen, Beratungsstellen, Krankenkassen

2. Teil: Praktischer Teil dieses Seminars

  Übungen in fachlich betreuten Arbeitsgruppen
  Rollenspiele mit Rückmeldungsmöglichkeiten (Feedback) im Plenum
  Bearbeitung von Praxisfällen aus der Rechtsprechung

Anspruchsgrundlage: Der Arbeitgeber trägt gem. § 37 Abs. 6 i.V.m. § 40 Abs. 1 BetrVG die Kosten derSchulung.

Schulungsdauer: 5 Tage

Schulungskosten: 1.340,- Euro, zzgl. MwSt. (Schulungsgebühr). Die Tagespauschale und ggf. die Übernachtungskosten werden nach der erfolgten Seminaranmeldung in der Kostenübernahmeerklärung ausgewiesen und Ihnen übermittelt.

Anmeldung: Als PDF zum Ausdrucken oder über unser Onlineformular.


BR-63:
Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrates bei der Einführung des Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM)

Seit 01.05.2004 ist eine arbeitsrechtliche Vorschrift in Kraft getreten. Kaum jemand kennt diese arbeitsrechtlich wichtige Vorschrift. Es handelt sich dabei um § 167 Abs. 2 SGB IX. Sie ist durch die Novellierung des Neunten Sozialgesetzbuches (SGB IX) in Kraft getreten. Diese Vorschrift gilt entgegen eines weit verbreiteten Irrtums nicht nur für schwerbehinderte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, sondern für alle Beschäftigten. Danach ist der Arbeitgeber zur Einführung eines betrieblichen Eingliederungsmanagements zwingend verpflichtet.

In diesem Seminar werden vor allem folgende Fragen behandelt:
       • Was setzt die Einführung des betrieblichen Eingliederungsmanagements zwingend voraus?
       • Auf welche Personen ist die Vorschrift des § 167 Abs. 2 SGB IX anzuwenden?
       • Wie ist das Verfahren der Einführung des betrieblichen Eingliederungsmanagements im Einzelnen und inhaltlich zu gestalten?
       • Welche präventiven Maßnahmen können und müssen umgesetzt werden?
       • Welche Rechte und Pflichten haben die Beteiligten? 
       • Worüber sollten die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Einzelnen und wie informiert werden?
       • Welche Handlungsmöglichkeiten hat der Betriebsrat bei der Einführung des betrieblichen Eingliederungsmanagements?
       • Was passiert, wenn der Arbeitgeber es versäumt hat, seiner Verpflichtung aus § 167 Abs. 2 SGB IX nachzukommen?

Ein weiterer wichtiger Aspekt wird sich um Frage nach dem Zusammenhang zwischen krankheitsbedingter Kündigung und betrieblichem Eingliederungsmanagement konzentrieren. Dabei wird insbesondere geklärt werden müssen, wie sich diese arbeitsrechtliche Vorschrift des § 167 Abs. 2 SGB IX auf den Kündigungsschutz auswirkt. Auch wird in diesem Seminar die Frage geklärt, ob die Einführung des betrieblichen Eingliederungsmanagements eine Wirksamkeitsvoraussetzung für eine krankheitsbedingte Kündigung sein kann? In diesem Zusammenhang ist aber auch der betrieblicher Arbeits- und Gesundheitsschutz berührt, so dass auch über das Zusammenspiel zwischen § 167 Abs. 2 SGB IX und § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG im Seminar eine Rolle spielen wird.

Alle oben formulierten und im Seminar noch zu formulierenden Fragen werden mit Hilfe von aktuellen Entscheidungen aus der Rechtsprechung des BAG unter fachlicher Leitung durch unsere Referentinnen und Referenten beantwortet.

Anspruchsgrundlage: Der Arbeitgeber trägt gem. § 37 Abs. 6 i.V.m. § 40 Abs. 1 BetrVG die Kosten derSchulung.

Schulungsdauer: 5 Tage

Schulungskosten: 1.340,- Euro, zzgl. MwSt. (Schulungsgebühr). Die Tagespauschale und ggf. die Übernachtungskosten werden nach der erfolgten Seminaranmeldung in der Kostenübernahmeerklärung ausgewiesen und Ihnen übermittelt.

Anmeldung: Als PDF zum Ausdrucken oder über unser Onlineformular.


BR-64:
Zielorientierte Vorbereitung und Durchführung von BEM-Gesprächen

- Wer spricht kann befruchten, wer hört kann ernten! -

Gesetzlich anvisierte Ziele des Betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM) sind in § 167 Abs. 2 SGB IX formuliert. Danach soll durch BEM die aktuelle Arbeitsunfähigkeit möglichst überwunden, die erneute Arbeitsunfähigkeit vorgebeugt und der Arbeitsplatz erhalten werden. Um diese Ziele zu erreichen soll ernsthaft geprüft werden welche (auch staatliche) Leistungen oder Hilfen herangezogen werden können. Um später den Erfolg des BEM-Prozesses messen zu können, sollten aber bereits mit der Einführung des BEM auch klare betriebsspezifische Ziele definiert werden. Als solche Zielgrößen können die Gesundheit, Leistungsfähigkeit, Belastbarkeit, Motivation und selbstverständlich auch die Zufriedenheit der Beschäftigten genannt werden. Alle Maßnahmen, die eines dieser Zielgrößen verfolgen, haben die Chance dazu beizutragen nicht nur die gesetzlich vorgegebenen Ziele zu erreichen. Vielmehr wirken diese insoweit auch präventiv, sodass dadurch auch Behinderungen und chronische Erkrankungen vermieden werden können. Im Übrigen ist die Gesundheitsförderung von Beschäftigten eine der entscheidenden betrieblich beeinflussbaren Möglichkeiten zur aktiven Steigerung von Mitarbeiterzufriedenheit und damit verbundener Produktivität und Qualität.

BEM-Gespräche erzielen aber nur dann ein gewünschtes Ergebnis, wenn sie mit der nötigen Sorgfalt, einer konkreten Zielbenennung und guter Vorbereitung durchgeführt werden. Diese Schulung unterstützt die Teilnehmenden dabei, alle bei der Durchführung von BEM-Gesprächen alle wichtigen Aspekte einer gelungenen Kommunikation zu berücksichtigen.

Übersicht: Der BEM-Prozess in einzelnen Schritten

1. Teil: Theoretischer Teil der Seminars

  Verfahren, Ziele und Nutzen des BEM
  Akteure des BEM und ihre Kompetenzen sowie Möglichkeiten der Zusammenarbeit
          • der BEM-Koordinator (Personalabteilung),
          • Mitglieder des Integrationsteams,
          • sonstige betriebsinterne Personen und Stellen
          • externe Personen und Stellen
  Förderstellen und –mittel sowie deren rechtlichen Grundlagen
  Reflexion der Rolle des BEM innerhalb des Betrieblichen Gesundheitsmanagements (BGM)
  Verabreden und Beachten von Qualitätsstandards und Statusbestimmung im BEM
  Datenschutzaspekte klar formulieren
  Kommunikation im BEM:
          • psychologische Dimension,
          • ziel- und lösungsorientierte BEM-Gespräche,
          • gemeinsame Erarbeitung von Zukunftsperspektiven für den Beschäftigten
          • Rollen der Teilnehmer des BEM-Gesprächs
          • Verhaltensmaximen auf mögliche Reaktionen der Beschäftigten
  Praktische Aspekte des BEM-Gesprächs
          • Klarstellung der Rolle der BEM-Beteiligten
          • Verabreden von gemeinsamen Gesprächsregeln- bzw. Leitfaden
          • Verabreden gemeinsamer Regeln der Moderations- und Gesprächsführungstrainings,
          • Erklärung der Regeln der sog. Selbstfürsorge (Self-Care)
          • Schaffen eines positiven Gesprächsklimas durch gegenseitige Anerkennung und Bestätigung
          • Aufforderungen und Anweisungen höflich, aber eindeutig formulieren
          • Emotionale Sprache erzeugt kommunikative Nähe und gibt der Besprechung eine menschliche Note - übertriebene Nähe kann                  missverständlich sein und die Autorität untergraben
          • Vermeidung von Monologen - sie schaden dem Gesprächsklima
          • Eigene Erkenntnisse nicht als ein in Stein gemeißeltes Gesetz darstellen. Sachverhalte auch schon mal etwas
            vorsichtiger formulieren
          • Einschränkende und abschwächende Ausdrücke nutzen, um ein offenes und partnerschaftliches Gesprächsklima zu fördern.
          • Fehler eingestehen und sich entschuldigen sind Zeichen von Größe und Verantwortung, nicht Gesten der Unterwerfung.
          • Bei der Entwicklung von Lösungsvorschlägen ruhig schon mal laut denken.
          • Was einem wichtig ist, sprachlich betonen, um Aufmerksamkeit zu schaffen.
  Dokumentation des Gesprächs (Protokollierung)
          • Funktion und Rechtsqualität des Protokolls
          • Übermittlung des Protokolls an die Beteiligten des BEM-Gesprächs
          • Einwendungen gegen die Richtigkeit des Protokolls

2. Teil: Praktischer Teil dieses Seminars

  • Übungen in fachlich betreuten Arbeitsgruppen
  • Rollenspiele mit Rückmeldungsmöglichkeiten (Feedback) im Plenum
  • Bearbeitung von Praxisfällen aus der Rechtsprechung

Anspruchsgrundlage: Der Arbeitgeber trägt gem. § 37 Abs. 6 i.V.m. § 40 Abs. 1 BetrVG die Kosten derSchulung.

Schulungsdauer: 5 Tage

Schulungskosten: 1.340,- Euro, zzgl. MwSt. (Schulungsgebühr). Die Tagespauschale und ggf. die Übernachtungskosten werden nach der erfolgten Seminaranmeldung in der Kostenübernahmeerklärung ausgewiesen und Ihnen übermittelt.

Anmeldung: Als PDF zum Ausdrucken oder über unser Onlineformular.


BR-65:
Psychische Belastungen am Arbeitsplatz

Mit Sport halten wir unseren Körper fit. Ein schöner und durchtrainierter Körper ist zur Lebensphilosophie vieler Menschen geworden. Die Ausgaben der Bundesbürger für Sport und Fitness gehen jährlich in die Milliarden. Wie ist es aber mit dem Geist, der in uns wohnt? Wie wird unsere Psyche mit den vielfältigen Ängsten fertig, mit denen wir zunehmend am Arbeitsplatz konfrontiert werden? Zwar stimmt es, dass ein gesunder Geist nur in einem gesunden Körper wohnt. Wie steht es aber um den wirklichen Zustand des Körpers, in dem ein leidender Geist wohnt? Ist dieser Körper wirklich gesund? Wie lange bleibt ein psychisch überforderter Mensch noch Leistungsfähig? Ist er der nächste, der gehen muss?     
Die Folgen psychischer Über- und Fehlbelastungen am Arbeitsplatz schädigen nicht nur die Gesundheit der Betroffenen, sondern wirken sich auch auf eine unzumutbare Weise auf das Leben der Familienmitglieder aus. Zudem nimmt mit der Zeit die Leistungsfähigkeit der betroffenen Beschäftigten allmählich ab.
Wenn man bedenkt, dass die Leistungsfähigkeit für den abhängig Beschäftigten die einzige Quelle darstellt, aus der er sein Leben bestreiten kann, wird die Bedeutung seines psychischen Zustandes und damit die Dringlichkeit betrieblicher Regelungen klar.
Ziel dieses Seminars ist es, die Teilnehmenden dafür zu sensibilisieren und sie dazu zu befähigen, in den Betrieben eine Diskussion um arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu eröffnen und sie aufrecht zu erhalten. Ferner sollen die Teilnehmenden ihre rechtlichen Handlungsmöglichkeiten erkennen und Methoden erlernen, mit denen sie eine aktive Beteiligung aller Betroffenen erreichen können. Das gemeinsame Handeln ist für praktikable und sinnvolle Regelungen unverzichtbar.

Diese Schulung wird Sie in die Lage versetzen:
      • psychische Belastungen zu erkennen, sie zu definieren und zu dokumentieren;
      • Ideen gegen die Folgen der Beanspruchung zu entwickeln und Maßnahmen beim Arbeitgeber zu veranlassen;
      • Ihren betroffenen Kolleginnen und Kollegen konkrete Hilfe zu leisten.

Anspruchsgrundlage: Der Arbeitgeber trägt gem. § 37 Abs. 6 i.V.m. § 40 Abs. 1 BetrVG die Kosten derSchulung.

Schulungsdauer: 5 Tage

Schulungskosten: 1.340,- Euro, zzgl. MwSt Schulungsgebühr; 49,- Euro Verpflegungs-, Material- und Raumkosten (Tagungspauschale); ggf. 95,- Euro Übernachtungskosten ohne Abendessen pro Tag und Person.

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BR-66:
Mobbing - Diskriminierung am Arbeitsplatz sowie Strategien zur Intervention und Prävention

Einfach ausgedrückt bedeutet Mobbing, dass jemand vor allem am Arbeitsplatz fortgesetzt geärgert, schikaniert und ausgegrenzt wird. Mobbing kann an bestimmten Verhaltensmustern, negativen Handlungen und ungleichen Machtverhältnissen ausgemacht werden. Aber die strukturell ungleichen Machtverhältnisse erzeugen nicht regelmäßig Mobbing; nur die Möglichkeit von peinigenden Verhaltensmustern ist in solchen Strukturen größer als in machtfreien Räumen. Mobbing besteht aus Angriffshandlungen persönlichkeitsfeindlicher Art. Diese Angriffe sind zur Herbeiführung einer psychosozialen Destabilisierung des Mobbingopfers oder zu durch diese Destabilisierung vermittelte weitergehende Persönlichkeitsschädigungen geeignet.
Mobbing macht den Betroffenen krank und belastet dessen Familie und Freundeskreis. Mobbing kostet aber auch dem Arbeitgeber Geld und Aufwand. Mobbing ist hinsichtlich Betriebsfrieden, Arbeitsqualität und Betriebstreue betriebsschädigend. Auch deshalb muss Mobbing ausnahmslos von allen Betriebsangehörigen gemeinsam öffentlich verpönt und verurteilt werden.
Der Betriebsrat muss darüber wachen, dass alle Beschäftigten des Betriebs nach den Grundsätzen von Recht und Billigkeit behandelt werden. Die freie Entfaltung der Persönlichkeit ausnahmslos aller Beschäftigten muss vom Betriebsrat geschützt und gefördert werden. Dazu ist auch der Arbeitgeber verpflichtet. Darüber zu wachen ist die Aufgabe des Betriebsrats. Aufgabe des Betriebsrats ist es aber auch, sich ernsthaft um die Beschwerden der von Mobbing betroffenen Beschäftigten zu kümmern und auf eine rasche Lösung des Konfliktes hinzuwirken.
In diesem Seminar werden Sie sich unter Betreuung von psychotherapeutisch und juristisch ausgebildeten Fachleuten mit dem Begriff von Mobbing, mit den Erscheinungsformen von Mobbing und der Bekämpfung auseinandersetzen. Ferner haben Sie in diesem Seminar die Chance, in betreuten Arbeitsgruppen sich in die Lage eines Mobbingopfers zu versetzen.

Anspruchsgrundlage: Der Arbeitgeber trägt gem. § 37 Abs. 6 i.V.m. § 40 Abs. 1 BetrVG die Kosten derSchulung.

Schulungsdauer: 5 Tage

Schulungskosten: 1.340,- Euro, zzgl. MwSt. (Schulungsgebühr). Die Tagespauschale und ggf. die Übernachtungskosten werden nach der erfolgten Seminaranmeldung in der Kostenübernahmeerklärung ausgewiesen und Ihnen übermittelt.

Anmeldung: Als PDF zum Ausdrucken oder über unser Onlineformular.


BR-67:
Betrieblicher Gesundheitsschutz

Der abhängig Beschäftigte verbringt den größten Teil seiner Lebenszeit am Arbeitsplatz. Der Arbeitsplatz wird in der Regel vom Arbeitgeber allein eingerichtet. Er wird von sich aus nur die gesetzlich zwingenden Vorkehrungen vornehmen. Der konkrete Arbeitsplatz oder eine bestimmte Abteilung eines Betriebes kann gesundheitlich bedenkliche Strukturen haben. Der Aufbau von gesundheitlich unbedenklichen und nach Möglichkeit gesundheitsfördernder Strukturen gehört zu den wichtigsten Aufgaben des Betriebsrats. Um diesen Auftrag zu bewältigen, benötigt er aber zunächst dringend die Unterstützung der Belegschaft. Die Kolleginnen und Kollegen müssen also zunächst dafür sensibilisiert werden. Sie müssen erkennen, wie wichtig die betriebliche Struktur für ihre Gesundheit ist.
Damit der Betriebsrat aber seinem gesetzlichen Auftrag gerecht werden kann, muss er seine rechtlichen Handlungs- und Gestaltungsmöglichkeiten kennen, um überhaupt an der betrieblichen Gesundheitsförderung mitwirken zu können.
Er muss schließlich in der Lage sein, eine betriebliche Bestandsaufnahme vorzunehmen, um die sich daraus ergebenden Gefahrenpotenziale einzuschätzen. Die so festgestellten Gefahrenpotenziale werden dann Regelungsinhalte von Betriebsvereinbarungen.
In diesem Seminar werden Sie Schritt für Schritt lernen, wie Sie im Betrieb vorgehen können, um ihre Mitwirkungsrechte zu reklamieren und so zu gesundheitsfördernden Strukturen und präventiven Maßnahmen im Betrieb zu gelangen.

Diese Schulung wird Sie in die Lage versetzen:
Methoden kennen zu lernen, mit denen Sie die Sensibilisierung und Beteiligung Ihrer Kolleginnen und Kollegen bewerkstelligen können;
Ihre rechtliche und sonstigen Handlungs- und Gestaltungsmöglichkeiten zu erkennen und sie praktisch umzusetzen.

Anspruchsgrundlage für dieses Seminar: Die Anspruchsgrundlage dieses Seminars ist § 37 Abs. 6 BetrVG. Danach ist eine Schulung mit solchen Inhalten für die Betriebsräte erforderlich, weil die Betriebsräte die hier vermittelten Inhalte für die Erfüllung ihrer anstehenden Aufgaben benötigen und weil sie nicht über entsprechende Kenntnisse verfügen.

Schulungsdauer: 5 Tage

Rechtsgrundlage: Der Arbeitgeber trägt gem. § 37 Abs. 6 i.V.m. § 40 Abs. 1 BetrVG die Kosten der Schulung

Schulungskosten: 1.340,- Euro, zzgl. MwSt. (Schulungsgebühr). Die Tagespauschale und ggf. die Übernachtungskosten werden nach der erfolgten Seminaranmeldung in der Kostenübernahmeerklärung ausgewiesen und Ihnen übermittelt.

Anmeldung: Als PDF zum Ausdrucken oder über unser Onlineformular.


BR-68:
Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats in Angelegenheiten des Betriebsarztes

Unternehmen sind Kraft Gesetz verpflichtet Betriebsärzte zu bestellen. Diese können frei praktizierender oder fest angestellter Ärzte sein. Diese sollen den Unternehmer beim Arbeitsschutz und bei der Unfallverhütung dadurch unterstützen, dass die dem Arbeitsschutz und der Unfallverhütung dienenden Vorschriften den besonderen Betriebsverhältnissen entsprechend angewandt werden. Auch sollen diese gewährleisten, dass gesicherte arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Erkenntnisse zur Verbesserung des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung verwirklicht werden können, damit die dem Arbeitsschutz und der Unfallverhütung dienenden Maßnahmen einen möglichst hohen Wirkungsgrad erreichen. Die Betriebsärzte haben aber auch gesetzlich definierte Aufgaben, die sie erfüllen müssen, gegebenenfalls auch gegen den Willen des Arbeitgebers. Das ist das die Vorstellung des Gesetzgebers.
Diese Idealvorstellung des Gesetzgebers findet in der betrieblichen Praxis leider häufig nicht statt. Es wird von Betriebs- und Personalräten berichtet, dass Arbeitgeber nicht selten versuchen, Betriebsärzte zu eigenen Zwecken zu missbrauchen. Das ist das, was die Mitglieder der Interessenvertretungen aus den Betrieben berichten.
In diesem Seminar wird vermittelt, welche rechtlichen Handlungsmöglichkeiten die Betriebs- und Personalräte haben, begonnen schon bei der Auswahl und Einstellung des Betriebsarztes Einfluss zu nehmen. Auch wird in diesem Seminar in Arbeitsgruppen praxisorientiert herausgearbeitet, wie und mit welchen Mittel Betriebs- und Personalräte die Arbeit der Betriebsärzte nicht nur begleiten, sondern auch überwachen können. Selbstverständlich werden in diesem Seminar neben den Rechte, Pflichten und Aufgaben der Betriebsärzte auch die Aspekte der Informations- und Mitwirkungsrechte des Betriebsrats, des Datenschutzes, der Schweigepflicht, der Krankenrückkehrgespräche bzw. betrieblicher Eingliederungsmaßnahmen behandelt.

Anspruchsgrundlage: Der Arbeitgeber trägt gem. § 37 Abs. 6 i.V.m. § 40 Abs. 1 BetrVG die Kosten derSchulung.

Schulungsdauer: 5 Tage

Schulungskosten: 1.340,- Euro, zzgl. MwSt. (Schulungsgebühr). Die Tagespauschale und ggf. die Übernachtungskosten werden nach der erfolgten Seminaranmeldung in der Kostenübernahmeerklärung ausgewiesen und Ihnen übermittelt.

Anmeldung: Als PDF zum Ausdrucken oder über unser Onlineformular.


BR-69:
Gefährdungsbeurteilung als vorbeugende Arbeitsschutzmaßnahme: Erstellen, Anwenden, Sichern und Überwachen

Die Gefährdung am Arbeitsplatz, deren präventive Vorbeugung und Reduzierung ist der zentrale Gegenstand dieses Seminars. Das Arbeitsschutzgesetz verpflichtet den Arbeitgeber für Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten zu sorgen. Ein wesentliches Element des betrieblichen Arbeitsschutzes ist daher die Beurteilung sämtlicher Gefährdungen am Arbeitsplatz. Die systematische Erfassung der Gefährdungen und Belastungen ist somit ein zentrales Element des betrieblichen Arbeitsschutzes und Grundlage für die Ableitung zielgerichteter Arbeitsschutzmaßnahmen. Zu den wichtigsten betrieblichen Gefahrquellen zählt u. a. die Arbeitstätigkeit selbst, die Arbeitsplatzgestaltung, die Auswahl von Arbeitsmittel, Werkzeugen, Arbeitsstoffe sowie deren Wechselwirkungen mit der Umgebung. Die zu ergreifenden Schutzmaßnahmen sind daher hieraus abzuleiten. In einer Vielzahl von Vorschriften werden die Forderungen an eine Gefährdungsbeurteilung konkretisiert, z. B. in der Betriebssicherheitsverordnung, der Gefahrstoffverordnung, der Arbeitsstättenverordnung, der Lärm- und Vibrationsarbeitsschutzverordnung. Der rechtliche Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung für Arbeitsplätze erstreckt sich zu folgenden drei Bereiche:

      Tätigkeiten am Arbeitsplatz
      (Gefährdungsbeurteilung nach Arbeitsschutzgesetz)
      Umgang mit Gefahrstoffen und biologischen Arbeitsstoffen
      (Gefährdungsbeurteilung nach Gefahrstoff- oder Biostoffverordnung)
      Bereitstellung und Benutzung von Arbeitsmittel
      (Gefährdungsbeurteilung nach Betriebssicherheitsverordnung)

In diesem Seminar werden bewährte Methoden für eine zielgerichtete und praxisorientierte Gefährdungsbeurteilung vorgestellt. In Übungen und an Beispielen werden die Verfahrensschritte vertieft mit dem Ziel, die Umsetzung in die betriebliche Praxis zu erleichtern.

Übersicht:
      Grundlagen des Arbeitsschutzgesetzes
      Gefährdungsfaktoren
      Inhalt und Aufbau der Gefährdungsbeurteilung - Handlungsschritte
      Ermitteln von Gefährdungen
      Beurteilung von Gefährdungen
      Auswahl von Schutzmaßnahmen
      Wie wird die Gefährdungsanalyse praktisch durchgeführt?
      Dokumentation gemäß ArbSchG / BetrSichV
      Durchführung und Dokumentation einer Gefährdungsbeurteilung
      Hilfsmittel zur Gefährdungsbeurteilung
      Gefährdungsbeurteilung am konkreten Beispiel
      Übung und Erfahrungsaustausch

Anspruchsgrundlage: Der Arbeitgeber trägt gem. § 37 Abs. 6 i.V.m. § 40 Abs. 1 BetrVG die Kosten derSchulung.

Schulungsdauer: 5 Tage

Schulungskosten: 1.340,- Euro, zzgl. MwSt. (Schulungsgebühr). Die Tagespauschale und ggf. die Übernachtungskosten werden nach der erfolgten Seminaranmeldung in der Kostenübernahmeerklärung ausgewiesen und Ihnen übermittelt.

Anmeldung: Als PDF zum Ausdrucken oder über unser Onlineformular.


BR-Aufbau-69-1:
Praktische Umsetzung der Gefährdungsbeurteilung vor Ort an den Arbeitsplätzen

Die Gefährdungsbeurteilung ist kein einmaliger statischer Vorgang, sie stellt vielmehr
angesichts der Dynamik von Arbeitsprozessen und der Weiterentwicklung arbeitswissenschaftlicher Erkenntnisse eine fortwährende Aufgabe der Betriebsparteien dar. Wurde im Betrieb bereits eine Betriebsvereinbarung zur Gefährdungsbeurteilung abgeschlossen, so
geht es im nächsten Schritt um deren praktische Umsetzung bzw. Anwendung. Hierbeitreten (selbst) trotz einer einvernehmlichen Betriebsvereinbarung die meisten Konflikte auf.
Die Behandlung dieser möglichen Konfliktebenen sowie die damit verbundenen rechtlichen Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats stellen den zentralen Gegenstand dieses Seminars dar. Hierzu zählen unweigerlich auch die Spezifischen Besonderheiten zahlreicher für den Arbeits- und Gesundheitsschutz sowie die Unfallverhütung einschlägigen Verordnungen (z.B. BetrSichV, GefStoffV, OStrV, ArbStättV, LasthandhabV, ArbMedVV; Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR), DGVU Vorschriften werden in dieser Schulung behandelt. Die Behandlung der für die Betriebe der Teilnehmenden einschlägigen Arbeitsschutzverordnungen und Technischen Regeln für Arbeitsstätten ist für die praktische Umsetzung einer Gefährdungsbeurteilung unerlässlich, da die zu ermittelnden und zu beurteilenden Gefährdungen sowie deren Auswirkungen und Vermeidungs- und Bekämpfungsmitten mannigfaltig und vor allem unterschiedlich sein können

Übersicht:
• Begriffsdefinitionen: psychische und physische Belastungen.
• Auswirkungen der psychischen und physischen Belastungen.
• Erkennen von Gefahrquellen und Gefährdungen vor Ort am Arbeitsplatz.
• Erkennen und Bestimmen von Gefährdungsfaktoren.
• Erkennen von Wechselwirkungen im Arbeitssystem zwischen Arbeitsmittel und Mensch.
• Beurteilung von ermittelten Gefährdungen bezüglich „Schwere“ bzw. Relevanz.
• Erkennen und Beurteilen von gegenseitiger Beeinflussung von Gefährdungen und Maßnahmen.
• Erkennen von Wechselwirkungen zwischen Arbeitsumwelt und den Arbeitsbedingungen.
• Ermitteln und Anwenden von geltenden einschlägigen gesicherten arbeitswissenschaftlichen Erkenntnissen.
• Geltende Grenzen-, Schwellen- oder Richtwerte für gesundheitlich relevante Ausprägungen der
erfassten psychischen und physischen Belastung.
• Ermitteln von Beurteilungsmaßstäben (Maßen, Grenzwerten und Beurteilungsmethoden) in einschlägigen Arbeitsschutzverordnungen und Technischen Regeln.
• Anforderungen, Maße und Werte technischer Regeln für Arbeitsstätten (ASR).
• Auswahl von erforderlichen Schutzmaßnahmen unter Beachtung von gesicherten arbeitswissenschaftlichen Erkenntnissen.
• Kriterien der Dringlichkeit eines Handlungsbedarfs.
• Wirksamkeitskontrollen der Arbeitsschutzmaßnahmen.
• Rechtliche Bedeutung der Dokumentation.
• Gestaltung und Wirksamkeitsprüfung der Unterweisung.
• Voraussetzungen der Wiederholung der Gefährdungsbeurteilung.
• Konfliktlösungsmechanismen der erzwingbaren Mitbestimmung.

Anspruchsgrundlage: Der Arbeitgeber trägt gem. § 37 Abs. 6 i.V.m. § 40 Abs. 1 BetrVG die Kosten der Schulung

Schulungsdauer: 5 Tage

Schulungskosten: 1.340-, Euro, zzgl. MwSt. (Schulungsgebühr). Die Tagespauschale und ggf. die Übernachtungskosten werden nach der erfolgten Seminaranmeldung in der Kostenübernahmeerklärung ausgewiesen und Ihnen übermittelt.

Anmeldung: Als PDF zum Ausdrucken oder über unser Onlineformular.



BR-70:

Arbeitszeitschutz, flexible Arbeitszeitmodelle und Arbeitszeitkonten

Arbeitszeit ist auch Lebenszeit. Diese Zeit ist aber bei abhängig Beschäftigten naturgemäß fremdbestimmt. Der Arbeitgeber darf im Rahmen der vertraglichen Vereinbarungen darüber verfügen. Ob die Verfügungsgewalt des Arbeitsgebers soweit gehen kann, dass er diese Zeit nach Belieben verlängern oder verkürzen kann, hängt entscheidend vom Vorhandensein oder aber auch vom Selbstverständnis oder der Einstellung des Betriebsrats ab. Der einzelne Arbeitnehmer wird – insbesondere in solchen sozial und wirtschaftlich schwierigen Zeiten wie jetzt - gegen Anordnungen des Arbeitgebers kaum etwas entgegenzusetzen haben, zumal der Arbeitgeber im Rahmen seines Direktionsrechts unter bestimmten Voraussetzungen Anordnungen geben darf. Die Fremdbestimmtheit der Arbeitszeit hat in den meisten Fällen zur Folge, dass der menschliche Körper und die Seele unnatürlich rasch abgenutzt und verschlissen werden. Wenn die Arbeitszeit aber zur Masse des Direktionsrechts des Arbeitgebers verkommt, dann wird dieser Prozess der Abnutzung gnadenloser. Die Ware menschliche Arbeitskraft ist in Zeiten hoher Erwerbslosigkeit sehr leicht, billig und rasch ersetzbar.

Um die Beschäftigten von der Willkür der rein betriebswirtschaftlich orientierten Unternehmen einigermaßen zu schützen, gibt es Betriebsräte, Betriebsverfassungsrecht, Schutzgesetze und schließlich Grundrechte. Betriebsverfassungsrecht, Schutzgesetze und Grundrechte können aber nur dann wirksam zur Entfaltung gelangen, wenn sie den Unternehmen gegenüber geltend gemacht werden können. Dafür sind Betriebs- und Personalräte zuständig.
In diesem Seminar werden Sie erfahren, welche gesetzlichen Handlungsmöglichkeiten Ihnen zur Verfügung stehen, mit denen Sie die Lage der Arbeitnehmer im Betrieb mildern oder verbessern können. Sie werden ferner verschiedene Möglichkeiten der Regelung der Arbeitszeit (Arbeitszeitmodelle) mit ihren Vor- und Nachteilen kennen lernen. Nach diesem Seminar werden Sie der optimalen Lage ein Schritt näher gekommen sein, aus der Sie Ihre Informations-, Mitwirkungs-, Beteiligungs- und Mitbestimmungsrechte im Interesse Ihrer Kolleginnen und Kollegen effektiver nutzen können.

Anspruchsgrundlage: Der Arbeitgeber trägt gem. § 37 Abs. 6 i.V.m. § 40 Abs. 1 BetrVG die Kosten derSchulung.

Schulungsdauer: 5 Tage

Schulungskosten: 1.340,- Euro, zzgl. MwSt. (Schulungsgebühr). Die Tagespauschale und ggf. die Übernachtungskosten werden nach der erfolgten Seminaranmeldung in der Kostenübernahmeerklärung ausgewiesen und Ihnen übermittelt.

Anmeldung: Als PDF zum Ausdrucken oder über unser Onlineformular.


BR-71:
Ethik in der Arbeitswelt

Artikel 1 und 2 des Grundgesetzes haben die Würde des Menschen und dessen Recht auf freie Entfaltung seiner Persönlichkeit zu zentralen Werten unserer Verfassung erhoben. Das Grundgesetzt erkennt damit das Recht des Menschen auf Achtung seiner Würde und das Recht auf freie Entfaltung seiner Persönlichkeit auch als privates, von jedermann zu achtendes Recht an, soweit dieses Recht nicht die Rechte anderer verletzt oder gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.

Das Leben des Arbeitnehmers wird zu einem ganz wesentlichen Teil durch
das Arbeitsverhältnis bestimmt und geprägt. Sein Selbstwertgefühl sowie die
Achtung und Wertschätzung, die er in seiner Familie, bei seinen Freunden und
Arbeitskollegen, Arbeitgeber bzw. Vorgesetzten und überhaupt in seinem Lebenskreis erfährt, werden entscheidend mitbestimmt unter welchen Bedingungen er seine Arbeit leistet. Da diese Bedingungen im Arbeitsleben eines abhängig Beschäftigten Menschen immer fremdbestimmt sind, sind das Persönlichkeitsrecht und der Selbstwertgefühl der Beschäftigten potentiellen Angriffen ausgesetzt. Der Mensch soll sein Brot in Würde verdienen können! Deshalb muss das Zusammenwirken der Menschen in ihren jeweiligen Funktionen und Aufgaben im Betrieb auch geregelt werden. Das Zusammenwirken betrieblicher Akteure muss stets ethischen Grundsätzen entsprechen. Diese ethischen Grundsätze erfahren ihre Grenzen im Grundgesetz und in den einfachgesetzlichen Regelungen, zu denen nicht nur das Betriebsverfassungsgesetz, sondern sämtliche Schutz- und Verbotsgesetze gehören. Die Einhaltung bzw. Durchführung hat der Betriebsrat nicht nur zu überwachen, sondern ggf. auch erzwingen.

In diesem Seminar erfahren Sie, mit welchen Motiven die Unternehmen solche Ethikregeln einführen. Auch werden Sie erfahren, wie die Arbeitsgerichte zu solchen Regeln stehen und was im Einzelnen an diesen Regelungen rechtswidrig und was zulässig ist. Ferner werden in diesem Seminar anhand der Rechtsprechung zum Seminarthema die Mitbestimmungs- und Mitwirkungsrechte des Betriebsrats herausgearbeitet. Nach dem Besuch dieses Seminar sollten die Teilnehmenden in der Lage sein, nicht nur die Chancen und Risken einer solchen Regelung zu erkennen, sondern auch was im Einzelnen rechtswirksam geregelt werden kann.

Anspruchsgrundlage: Der Arbeitgeber trägt gem. § 37 Abs. 6 i.V.m. § 40 Abs. 1 BetrVG die Kosten derSchulung.

Schulungsdauer: 5 Tage

Schulungskosten: 1.340,- Euro, zzgl. MwSt. (Schulungsgebühr). Die Tagespauschale und ggf. die Übernachtungskosten werden nach der erfolgten Seminaranmeldung in der Kostenübernahmeerklärung ausgewiesen und Ihnen übermittelt.

Anmeldung: Als PDF zum Ausdrucken oder über unser Onlineformular.