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Aufbauseminare - Arbeits- & Gesundheitsschutz BR-07: Dieses Seminar richtet
sich an alle Betriebsratsmitglieder insbesondere jedoch an Mitglieder
der Sozialausschüsse oder an Mitglieder anderer Arbeitsausschüsse
des Betriebsrats, die sich mit den Themenkomplexen Gesundheitsschutz,
Arbeitsschutz, Umweltschutz beschäftigen. Der Betriebsrat kommt u.a.
über die §§ 87 Abs. 1 Nr. 7, 80 Abs. 1, 89 BetrVG auch
mit anderen Gesetzen sowie Verordnungen in Berührung (z.B. Arbeitsschutzgesetz,
Arbeitssicherheitsgesetz, Umweltschutzgesetz, Bundesimmissionsschutzgesetz
usw.). Auch wenn der Betriebsrat alle Vorschriften dieser Gesetze nicht
kennen kann und muss, so muss er doch mindestens wissen, was dort im einzelnen
zum Schutze der Arbeitnehmer geregelt wird, damit er seiner Überwachungsaufgabe
aus dem Betriebsverfassungsgesetz gerecht werden kann. Das ist der Auftrag
des § 80 Abs. 1 BetrVG. |
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Betriebsratsarbeit
hinausgehende Tätigkeit zu organisieren und dort effektive Leistung
zu erbringen, ohne dabei in größere Konflikte mit dem Arbeitgeber
zu geraten. Schulungsdauer: 5 Tage Schulungskosten: 1.180,- Euro, zzgl. MwSt. (Schulungsgebühr). Die Tagespauschale und ggf. die Übernachtungskosten werden nach der erfolgten Seminaranmeldung in der Kostenübernahmeerklärung ausgewiesen und Ihnen übermittelt. Anmeldung: Als PDF zum Ausdrucken oder über unser Onlineformular. BR-59: Arbeit ist die einzige Existenzgrundlage des werktätigen Menschen. Sie ist die einzige Quelle, aus der er das "Lebenselixier" (Geld!) schöpfen kann. Diese Quelle ist aber permanent Gefahren ausgesetzt. Vor vielen dieser Gefahren schützt der Mensch sich zum einen selber, in dem er sein Leben im Alltag entsprechend gestaltet, ordnet und sich möglichst im Rahmen der allgemeingültigen gesellschaftlichen Regeln verhält. Zum anderen wird er vom Staat geschützt (durch Verbote oder Gebote wie z.B. Straßenverkehrsregeln, Haftungsrecht, Polizei- und Gesundheitsbehörden, Gerichte usw.). Die größte und gefährlichste Quelle der Gefahren, der der werktätige Mensch die meiste Zeit seines täglichen Lebens ausgesetzt ist, kann aber ausgerechnet sein Arbeitsplatz sein, also der Ort, an dem er um das Lebenselixier ringt. Hier hat der abhängig Beschäftigte in der Regel, keinen Einfluss auf die Gestaltung seines Arbeitsplatzes, des Arbeitsablaufs und der Arbeitsorganisation, also auch keine Chance sich immer effektiv vor möglichen Gefahren am Arbeitsplatz zu schützen. Auch kann er sehr oft die lauernde Gefahr gar nicht erkennen und einschätzen. Zudem kennt er die für seinen Schutz gemachten Gesetze meistens nicht, und wenn er sie kennt, kann er sie für sich nicht gefahrlos reklamieren. Er ist regelmäßig an einer Apparatur (maschineller oder personeller Natur) und an meistens vom Arbeitgeber bestimmten Zielvereinbarungen gekoppelt, denen er gehorchen muss, will er sein Arbeitsplatz behalten. In den Meisten Betrieben gehen Leistung und Gewinn vor Sicherheit für das Leben und Gesundheit. Das ist die Individuelle Seite des abhängigen Arbeitsverhältnisses. Hier unterliegt der abhängig Beschäftigte dem Diktat des Arbeitgebers. Der viel gerühmten und gelobten Vertragsautonomie und Vertragsfreiheit kann er hier also nicht viel abgewinnen. Anders sieht es aber
auf der Kollektivrechtlichen Seite des Arbeitsverhältnisses aus,
nämlich da wo es Betriebsräte gibt. Der Betriebsrat ist schon
aus § 80 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG dazu verpflichtet, die innerbetriebliche
Einhaltung und Durchführung aller Schutzgesetze, Tarifverträge,
Unfallverhüttungsvorschriften usw. zu überwachen und ggf. nach
anderen Vorschriften des BetrVG deren Einhaltung und Durchführung
im Sinne des Gesetzgebers erzwingen. Deshalb müssen alle Betriebsratsmitglieder, vor allem aber die Mitglieder von Arbeitsschutzausschüssen, aus ihrem Recht Gebrauch machen, sich zunächst Kenntnisse über Gesundheits- und Arbeitsschutzvorschriften einen Überblick zu verschaffen. Diese rechtliche Übersicht ist zwingend notwendig, wenn im Interesse der werktätigen Menschen (insbesondre werdende Mütter, Jugendliche usw.) in den Betrieben etwas gemacht werden soll. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer erhalten in dieser Schulung einen Einblick in die Statistik der Arbeitsunfälle und aus Literatur und Rechtsprechung ausgewählten Fällen in die Schicksale der Opfer von Arbeitsunfällen. Damit werden die Teilnehmerinnen und Teilnehmer für die Thematik zunächst sensibilisiert. Sie erhalten in dieser Schulung vor allem einen Überblick über die wichtigsten Vorschriften im Bereich Gesundheits- und Arbeitsschutz, Arbeitssicherheit und Unfallverhütung. Das ist notwendig, damit der Betriebsrat im Bereich des Gesundheits- und Arbeitsschutzes als kompetenter Gesprächspartner des Arbeitgebers und sonstigen zuständigen betrieblichen Gremien und Stellen (z.B. Betriebsarzt, Sicherheitsbeauftragter etc.) seine Aufgaben verantwortlich wahrnehmen kann. Seminarinhalt: Erforderlichkeit: Anspruchsgrundlage: Der Arbeitgeber trägt gem. § 37 Abs. 6 i.V.m. § 40 Abs. 1 BetrVG die Kosten derSchulung. Schulungsdauer: 5 Tage Schulungskosten: 1.340,- Euro, zzgl. MwSt. (Schulungsgebühr). Die Tagespauschale und ggf. die Übernachtungskosten werden nach der erfolgten Seminaranmeldung in der Kostenübernahmeerklärung ausgewiesen und Ihnen übermittelt. Anmeldung: Als PDF zum Ausdrucken oder über unser Onlineformular. BR-60: Die größte und gefährlichste Quelle der Gefahren, der der werktätige Mensch die meiste Zeit seines täglichen Lebens ausgesetzt ist, kann ausgerechnet sein Arbeitsplatz sein, also der Ort, an dem er um seine Lebensexistenz ringt. Hier hat der abhängig Beschäftigte in der Regel keinen Einfluss auf die Gestaltung seines Arbeitsplatzes, des Arbeitsablaufs und der Arbeitsorganisation, also auch keine Chance sich immer effektiv vor möglichen Gefahren am Arbeitsplatz zu schützen. Auch kann er sehr oft die lauernde Gefahr gar nicht erkennen und einschätzen. Zudem kennt er die für seinen Schutz gemachten Gesetze meistens nicht, und wenn er sie kennt, dann kann er sie für sich nicht gefahrlos beim Arbeitgeber reklamieren. U. a. auch deshalb gibt es Betriebsräte. Sie sollen darüber wachen, dass sämtliche Schutzgesetze, also auch Arbeitsschutz- und Arbeitssicherheitsgesetze sowie Unfallverhüttungsvorschriften im Betrieb so umgesetzt werden, dass der arbeitende Mensch nicht zum Schaden kommt. Inhaltsübersicht: Anspruchsgrundlage: Der Arbeitgeber trägt gem. § 37 Abs. 6 i.V.m. § 40 Abs. 1 BetrVG die Kosten derSchulung. Schulungsdauer: 5 Tage Schulungskosten: 1.340,- Euro, zzgl. MwSt. (Schulungsgebühr). Die Tagespauschale und ggf. die Übernachtungskosten werden nach der erfolgten Seminaranmeldung in der Kostenübernahmeerklärung ausgewiesen und Ihnen übermittelt. Anmeldung: Als PDF zum Ausdrucken oder über unser Onlineformular. BR-61:
Durch die hochgradig arbeitsteilige und auf Effizienz fixierte Arbeitswelt, müssen wir in unserem fremdbestimmten Arbeitsalltag zunehmend mehr Aufgaben in immer kürzerer Zeit bei immer weniger Geld unter ständigem Druck von oben und unten bewältigen. Burnout ist
wie Depressionen eine Systemkrankheit. Eine Krankheit
einer zügellosen freien Markwirtschaft, dem kapitalistischen
System also mit sich bringt. Durch dieses System bedingt, müssen
wir in unserem täglichen Arbeits- und Privatleben immer gnadenlosen
äußeren Zwängen unterordnen. Burnout soll ein Phänomen
sein, das sich quer durch alle Berufsgruppen zieht. Jeder dritter abhängig
Beschäftigter, jeder 10 sog. Schein-Selbständiger (freie
Mitarbeiter) ist inzwischen akut gefährdet. Und die Dunkelziffer
ist vermutlich viel höher. Denn wer immer mehr Aufgaben in immer
weniger Zeit bewältigen, sich beinahe grenzenlos den betrieblichen
Flexibilitätsdiktaten unterordnen und so unter ständigem Druck
Hochleistung erbringen muss, der gerät irgendwann in eine existenzielle
Lebenskrise. Aus Angst vor arbeitgeberseitigen Repressalien oder sonstigen
Konsequenzen verschweigen viele Beschäftigte ihre Probleme am Arbeitsplatz.
Doch Schweigen verbirgt in diesen Fällen sehr tiefgreifende und oft
irreparable Auswirkungen in sich. Oft wird aber Burn-out weder von den
Betroffenen Beschäftigten noch von den Betriebsräten nicht bzw.
nicht rechtzeitig erkannt. Dabei haben vor allem Betriebsräte viele
rechtlichen Möglichkeiten, um Burn-out einen Riegel vorzuschieben. Übersicht: Anspruchsgrundlage: Der Arbeitgeber trägt gem. § 37 Abs. 6 i.V.m. § 40 Abs. 1 BetrVG die Kosten derSchulung. Schulungsdauer: 5 Tage Schulungskosten: 1.340,- Euro, zzgl. MwSt. (Schulungsgebühr). Die Tagespauschale und ggf. die Übernachtungskosten werden nach der erfolgten Seminaranmeldung in der Kostenübernahmeerklärung ausgewiesen und Ihnen übermittelt. Anmeldung: Als PDF zum Ausdrucken oder über unser Onlineformular. BR-62:
In unserem Seminar Burn-out Teil I haben wir aufgezeigt, wie die neue System-krankheit erkannt, lokalisiert und verstanden werden kann. In Burn-out Teil II gehen wir nun noch einen Schritt weiter. Zunächst beleuchten unsere Referentinnen und Referenten hier das Burn-out-Syndrom unter den Aspekten der zwischenmenschlichen Beziehung und der betriebsspezifischen Arbeitsorganisation und Leistungsmaximen. Im Seminar wird ferner aufgezeigt, wie die Früherkennung der Warnsignale organisiert, dokumentiert und nachhaltige Gegenstrategien in Betrieb entwickelt werden können. Hier erfahren die Teilnehmenden, wie sie mit Burn-out in den Betrieb sachgemäß umgehen und den Betroffenen unter Einsetzung ihrer Mitbestimmungsmöglichkeiten konkret und wirksam helfen können. Ferner erfahren die Teilnehmenden, wie sie inner- wie außerbetriebliche Hilfe organisieren können. Sinnvoll wäre es, sich nicht immer nur mit den Folgen dieser sich neu entwickelnden Systemerkrankung zu beschäftigen, sondern das Übel bei den Wurzeln zu packen und durch ein effektives betriebliches Gesundheitsmanagement präventiv gegen die Erkrankung vorzugehen: Auch wird im Seminar in kleinen Arbeitsgruppen und im Plenum mehrfach geübt, wie eine einfühlsame Beratung organisiert und durchgeführt werden kann. Übersicht: 1. Teil: Theoretischer Teil der Seminars
Handlungsmöglichkeiten
Betriebliche Gestaltungsmöglichkeiten im Rahmen des Gesundheitsmanagements 2. Teil: Praktischer Teil dieses Seminars
Übungen in fachlich betreuten Arbeitsgruppen Anspruchsgrundlage: Der Arbeitgeber trägt gem. § 37 Abs. 6 i.V.m. § 40 Abs. 1 BetrVG die Kosten derSchulung. Schulungsdauer: 5 Tage Schulungskosten: 1.340,- Euro, zzgl. MwSt. (Schulungsgebühr). Die Tagespauschale und ggf. die Übernachtungskosten werden nach der erfolgten Seminaranmeldung in der Kostenübernahmeerklärung ausgewiesen und Ihnen übermittelt. Anmeldung: Als PDF zum Ausdrucken oder über unser Onlineformular. BR-63: Seit 01.05.2004 ist eine arbeitsrechtliche Vorschrift in Kraft getreten. Kaum jemand kennt diese arbeitsrechtlich wichtige Vorschrift. Es handelt sich dabei um § 167 Abs. 2 SGB IX. Sie ist durch die Novellierung des Neunten Sozialgesetzbuches (SGB IX) in Kraft getreten. Diese Vorschrift gilt entgegen eines weit verbreiteten Irrtums nicht nur für schwerbehinderte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, sondern für alle Beschäftigten. Danach ist der Arbeitgeber zur Einführung eines betrieblichen Eingliederungsmanagements zwingend verpflichtet. In diesem Seminar
werden vor allem folgende Fragen behandelt: Ein weiterer wichtiger Aspekt wird sich um Frage nach dem Zusammenhang zwischen krankheitsbedingter Kündigung und betrieblichem Eingliederungsmanagement konzentrieren. Dabei wird insbesondere geklärt werden müssen, wie sich diese arbeitsrechtliche Vorschrift des § 167 Abs. 2 SGB IX auf den Kündigungsschutz auswirkt. Auch wird in diesem Seminar die Frage geklärt, ob die Einführung des betrieblichen Eingliederungsmanagements eine Wirksamkeitsvoraussetzung für eine krankheitsbedingte Kündigung sein kann? In diesem Zusammenhang ist aber auch der betrieblicher Arbeits- und Gesundheitsschutz berührt, so dass auch über das Zusammenspiel zwischen § 167 Abs. 2 SGB IX und § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG im Seminar eine Rolle spielen wird. Alle oben formulierten und im Seminar noch zu formulierenden Fragen werden mit Hilfe von aktuellen Entscheidungen aus der Rechtsprechung des BAG unter fachlicher Leitung durch unsere Referentinnen und Referenten beantwortet. Anspruchsgrundlage: Der Arbeitgeber trägt gem. § 37 Abs. 6 i.V.m. § 40 Abs. 1 BetrVG die Kosten derSchulung. Schulungsdauer: 5 Tage Schulungskosten: 1.340,- Euro, zzgl. MwSt. (Schulungsgebühr). Die Tagespauschale und ggf. die Übernachtungskosten werden nach der erfolgten Seminaranmeldung in der Kostenübernahmeerklärung ausgewiesen und Ihnen übermittelt. Anmeldung: Als PDF zum Ausdrucken oder über unser Onlineformular. BR-64:
Gesetzlich anvisierte Ziele des Betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM) sind in § 167 Abs. 2 SGB IX formuliert. Danach soll durch BEM die aktuelle Arbeitsunfähigkeit möglichst überwunden, die erneute Arbeitsunfähigkeit vorgebeugt und der Arbeitsplatz erhalten werden. Um diese Ziele zu erreichen soll ernsthaft geprüft werden welche (auch staatliche) Leistungen oder Hilfen herangezogen werden können. Um später den Erfolg des BEM-Prozesses messen zu können, sollten aber bereits mit der Einführung des BEM auch klare betriebsspezifische Ziele definiert werden. Als solche Zielgrößen können die Gesundheit, Leistungsfähigkeit, Belastbarkeit, Motivation und selbstverständlich auch die Zufriedenheit der Beschäftigten genannt werden. Alle Maßnahmen, die eines dieser Zielgrößen verfolgen, haben die Chance dazu beizutragen nicht nur die gesetzlich vorgegebenen Ziele zu erreichen. Vielmehr wirken diese insoweit auch präventiv, sodass dadurch auch Behinderungen und chronische Erkrankungen vermieden werden können. Im Übrigen ist die Gesundheitsförderung von Beschäftigten eine der entscheidenden betrieblich beeinflussbaren Möglichkeiten zur aktiven Steigerung von Mitarbeiterzufriedenheit und damit verbundener Produktivität und Qualität. BEM-Gespräche erzielen aber nur dann ein gewünschtes Ergebnis, wenn sie mit der nötigen Sorgfalt, einer konkreten Zielbenennung und guter Vorbereitung durchgeführt werden. Diese Schulung unterstützt die Teilnehmenden dabei, alle bei der Durchführung von BEM-Gesprächen alle wichtigen Aspekte einer gelungenen Kommunikation zu berücksichtigen. Übersicht: Der BEM-Prozess in einzelnen Schritten 1. Teil: Theoretischer Teil der Seminars
Verfahren, Ziele und Nutzen des BEM 2. Teil: Praktischer Teil dieses Seminars Übungen
in fachlich betreuten Arbeitsgruppen Anspruchsgrundlage: Der Arbeitgeber trägt gem. § 37 Abs. 6 i.V.m. § 40 Abs. 1 BetrVG die Kosten derSchulung. Schulungsdauer: 5 Tage Schulungskosten: 1.340,- Euro, zzgl. MwSt. (Schulungsgebühr). Die Tagespauschale und ggf. die Übernachtungskosten werden nach der erfolgten Seminaranmeldung in der Kostenübernahmeerklärung ausgewiesen und Ihnen übermittelt. Anmeldung: Als PDF zum Ausdrucken oder über unser Onlineformular. BR-65: Mit Sport halten wir
unseren Körper fit. Ein schöner und durchtrainierter Körper
ist zur Lebensphilosophie vieler Menschen geworden. Die Ausgaben der Bundesbürger
für Sport und Fitness gehen jährlich in die Milliarden. Wie
ist es aber mit dem Geist, der in uns wohnt? Wie wird unsere Psyche mit
den vielfältigen Ängsten fertig, mit denen wir zunehmend am
Arbeitsplatz konfrontiert werden? Zwar stimmt es, dass ein gesunder Geist
nur in einem gesunden Körper wohnt. Wie steht es aber um den wirklichen
Zustand des Körpers, in dem ein leidender Geist wohnt? Ist dieser
Körper wirklich gesund? Wie lange bleibt ein psychisch überforderter
Mensch noch Leistungsfähig? Ist er der nächste, der gehen muss?
Diese Schulung
wird Sie in die Lage versetzen: Anspruchsgrundlage: Der Arbeitgeber trägt gem. § 37 Abs. 6 i.V.m. § 40 Abs. 1 BetrVG die Kosten derSchulung. Schulungsdauer: 5 Tage Schulungskosten: 1.340,- Euro, zzgl. MwSt Schulungsgebühr; 49,- Euro Verpflegungs-, Material- und Raumkosten (Tagungspauschale); ggf. 95,- Euro Übernachtungskosten ohne Abendessen pro Tag und Person. Anmeldung: Als PDF zum Ausdrucken oder über unser Onlineformular. BR-66: Einfach ausgedrückt
bedeutet Mobbing, dass jemand vor allem am Arbeitsplatz fortgesetzt geärgert,
schikaniert und ausgegrenzt wird. Mobbing kann an bestimmten Verhaltensmustern,
negativen Handlungen und ungleichen Machtverhältnissen ausgemacht
werden. Aber die strukturell ungleichen Machtverhältnisse erzeugen
nicht regelmäßig Mobbing; nur die Möglichkeit von peinigenden
Verhaltensmustern ist in solchen Strukturen größer als in machtfreien
Räumen. Mobbing besteht aus Angriffshandlungen persönlichkeitsfeindlicher
Art. Diese Angriffe sind zur Herbeiführung einer psychosozialen Destabilisierung
des Mobbingopfers oder zu durch diese Destabilisierung vermittelte weitergehende
Persönlichkeitsschädigungen geeignet. Anspruchsgrundlage: Der Arbeitgeber trägt gem. § 37 Abs. 6 i.V.m. § 40 Abs. 1 BetrVG die Kosten derSchulung. Schulungsdauer: 5 Tage Schulungskosten: 1.340,- Euro, zzgl. MwSt. (Schulungsgebühr). Die Tagespauschale und ggf. die Übernachtungskosten werden nach der erfolgten Seminaranmeldung in der Kostenübernahmeerklärung ausgewiesen und Ihnen übermittelt. Anmeldung: Als PDF zum Ausdrucken oder über unser Onlineformular. BR-67:
Der abhängig
Beschäftigte verbringt den größten Teil seiner Lebenszeit
am Arbeitsplatz. Der Arbeitsplatz wird in der Regel vom Arbeitgeber allein
eingerichtet. Er wird von sich aus nur die gesetzlich zwingenden Vorkehrungen
vornehmen. Der konkrete Arbeitsplatz oder eine bestimmte Abteilung eines
Betriebes kann gesundheitlich bedenkliche Strukturen haben. Der Aufbau
von gesundheitlich unbedenklichen und nach Möglichkeit gesundheitsfördernder
Strukturen gehört zu den wichtigsten Aufgaben des Betriebsrats. Um
diesen Auftrag zu bewältigen, benötigt er aber zunächst
dringend die Unterstützung der Belegschaft. Die Kolleginnen und Kollegen
müssen also zunächst dafür sensibilisiert werden. Sie müssen
erkennen, wie wichtig die betriebliche Struktur für ihre Gesundheit
ist. Diese Schulung
wird Sie in die Lage versetzen: Anspruchsgrundlage für dieses Seminar: Die Anspruchsgrundlage dieses Seminars ist § 37 Abs. 6 BetrVG. Danach ist eine Schulung mit solchen Inhalten für die Betriebsräte erforderlich, weil die Betriebsräte die hier vermittelten Inhalte für die Erfüllung ihrer anstehenden Aufgaben benötigen und weil sie nicht über entsprechende Kenntnisse verfügen. Schulungsdauer: 5 Tage Rechtsgrundlage: Der Arbeitgeber trägt gem. § 37 Abs. 6 i.V.m. § 40 Abs. 1 BetrVG die Kosten der Schulung Schulungskosten: 1.340,- Euro, zzgl. MwSt. (Schulungsgebühr). Die Tagespauschale und ggf. die Übernachtungskosten werden nach der erfolgten Seminaranmeldung in der Kostenübernahmeerklärung ausgewiesen und Ihnen übermittelt. Anmeldung: Als PDF zum Ausdrucken oder über unser Onlineformular. BR-68:
Unternehmen sind Kraft
Gesetz verpflichtet Betriebsärzte zu bestellen. Diese können
frei praktizierender oder fest angestellter Ärzte sein. Diese sollen
den Unternehmer beim Arbeitsschutz und bei der Unfallverhütung dadurch
unterstützen, dass die dem Arbeitsschutz und der Unfallverhütung
dienenden Vorschriften den besonderen Betriebsverhältnissen entsprechend
angewandt werden. Auch sollen diese gewährleisten, dass gesicherte
arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Erkenntnisse zur Verbesserung
des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung verwirklicht werden können,
damit die dem Arbeitsschutz und der Unfallverhütung dienenden Maßnahmen
einen möglichst hohen Wirkungsgrad erreichen. Die Betriebsärzte
haben aber auch gesetzlich definierte Aufgaben, die sie erfüllen
müssen, gegebenenfalls auch gegen den Willen des Arbeitgebers. Das
ist das die Vorstellung des Gesetzgebers. Anspruchsgrundlage: Der Arbeitgeber trägt gem. § 37 Abs. 6 i.V.m. § 40 Abs. 1 BetrVG die Kosten derSchulung. Schulungsdauer: 5 Tage Schulungskosten: 1.340,- Euro, zzgl. MwSt. (Schulungsgebühr). Die Tagespauschale und ggf. die Übernachtungskosten werden nach der erfolgten Seminaranmeldung in der Kostenübernahmeerklärung ausgewiesen und Ihnen übermittelt. Anmeldung: Als PDF zum Ausdrucken oder über unser Onlineformular. BR-69:
Die Gefährdung am Arbeitsplatz, deren präventive Vorbeugung und Reduzierung ist der zentrale Gegenstand dieses Seminars. Das Arbeitsschutzgesetz verpflichtet den Arbeitgeber für Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten zu sorgen. Ein wesentliches Element des betrieblichen Arbeitsschutzes ist daher die Beurteilung sämtlicher Gefährdungen am Arbeitsplatz. Die systematische Erfassung der Gefährdungen und Belastungen ist somit ein zentrales Element des betrieblichen Arbeitsschutzes und Grundlage für die Ableitung zielgerichteter Arbeitsschutzmaßnahmen. Zu den wichtigsten betrieblichen Gefahrquellen zählt u. a. die Arbeitstätigkeit selbst, die Arbeitsplatzgestaltung, die Auswahl von Arbeitsmittel, Werkzeugen, Arbeitsstoffe sowie deren Wechselwirkungen mit der Umgebung. Die zu ergreifenden Schutzmaßnahmen sind daher hieraus abzuleiten. In einer Vielzahl von Vorschriften werden die Forderungen an eine Gefährdungsbeurteilung konkretisiert, z. B. in der Betriebssicherheitsverordnung, der Gefahrstoffverordnung, der Arbeitsstättenverordnung, der Lärm- und Vibrationsarbeitsschutzverordnung. Der rechtliche Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung für Arbeitsplätze erstreckt sich zu folgenden drei Bereiche:
Tätigkeiten am Arbeitsplatz In diesem Seminar werden bewährte Methoden für eine zielgerichtete und praxisorientierte Gefährdungsbeurteilung vorgestellt. In Übungen und an Beispielen werden die Verfahrensschritte vertieft mit dem Ziel, die Umsetzung in die betriebliche Praxis zu erleichtern. Übersicht: Anspruchsgrundlage: Der Arbeitgeber trägt gem. § 37 Abs. 6 i.V.m. § 40 Abs. 1 BetrVG die Kosten derSchulung. Schulungsdauer: 5 Tage Schulungskosten: 1.340,- Euro, zzgl. MwSt. (Schulungsgebühr). Die Tagespauschale und ggf. die Übernachtungskosten werden nach der erfolgten Seminaranmeldung in der Kostenübernahmeerklärung ausgewiesen und Ihnen übermittelt. Anmeldung: Als PDF zum Ausdrucken oder über unser Onlineformular. BR-Aufbau-69-1:
Die Gefährdungsbeurteilung
ist kein einmaliger statischer Vorgang, sie stellt vielmehr Übersicht: Anspruchsgrundlage: Der Arbeitgeber trägt gem. § 37 Abs. 6 i.V.m. § 40 Abs. 1 BetrVG die Kosten der Schulung Schulungsdauer:
5 Tage Schulungskosten:
1.340-, Euro, zzgl. MwSt. (Schulungsgebühr). Die Tagespauschale und
ggf. die Übernachtungskosten werden nach der erfolgten Seminaranmeldung
in der Kostenübernahmeerklärung ausgewiesen und Ihnen übermittelt. BR-70: Arbeitszeitschutz, flexible Arbeitszeitmodelle und Arbeitszeitkonten Arbeitszeit ist auch Lebenszeit. Diese Zeit ist aber bei abhängig Beschäftigten naturgemäß fremdbestimmt. Der Arbeitgeber darf im Rahmen der vertraglichen Vereinbarungen darüber verfügen. Ob die Verfügungsgewalt des Arbeitsgebers soweit gehen kann, dass er diese Zeit nach Belieben verlängern oder verkürzen kann, hängt entscheidend vom Vorhandensein oder aber auch vom Selbstverständnis oder der Einstellung des Betriebsrats ab. Der einzelne Arbeitnehmer wird insbesondere in solchen sozial und wirtschaftlich schwierigen Zeiten wie jetzt - gegen Anordnungen des Arbeitgebers kaum etwas entgegenzusetzen haben, zumal der Arbeitgeber im Rahmen seines Direktionsrechts unter bestimmten Voraussetzungen Anordnungen geben darf. Die Fremdbestimmtheit der Arbeitszeit hat in den meisten Fällen zur Folge, dass der menschliche Körper und die Seele unnatürlich rasch abgenutzt und verschlissen werden. Wenn die Arbeitszeit aber zur Masse des Direktionsrechts des Arbeitgebers verkommt, dann wird dieser Prozess der Abnutzung gnadenloser. Die Ware menschliche Arbeitskraft ist in Zeiten hoher Erwerbslosigkeit sehr leicht, billig und rasch ersetzbar. Um die Beschäftigten
von der Willkür der rein betriebswirtschaftlich orientierten Unternehmen
einigermaßen zu schützen, gibt es Betriebsräte, Betriebsverfassungsrecht,
Schutzgesetze und schließlich Grundrechte. Betriebsverfassungsrecht,
Schutzgesetze und Grundrechte können aber nur dann wirksam zur Entfaltung
gelangen, wenn sie den Unternehmen gegenüber geltend gemacht werden
können. Dafür sind Betriebs- und Personalräte zuständig. Anspruchsgrundlage: Der Arbeitgeber trägt gem. § 37 Abs. 6 i.V.m. § 40 Abs. 1 BetrVG die Kosten derSchulung. Schulungsdauer: 5 Tage Schulungskosten: 1.340,- Euro, zzgl. MwSt. (Schulungsgebühr). Die Tagespauschale und ggf. die Übernachtungskosten werden nach der erfolgten Seminaranmeldung in der Kostenübernahmeerklärung ausgewiesen und Ihnen übermittelt. Anmeldung: Als PDF zum Ausdrucken oder über unser Onlineformular. BR-71:
Artikel 1 und 2 des Grundgesetzes haben die Würde des Menschen und dessen Recht auf freie Entfaltung seiner Persönlichkeit zu zentralen Werten unserer Verfassung erhoben. Das Grundgesetzt erkennt damit das Recht des Menschen auf Achtung seiner Würde und das Recht auf freie Entfaltung seiner Persönlichkeit auch als privates, von jedermann zu achtendes Recht an, soweit dieses Recht nicht die Rechte anderer verletzt oder gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt. Das Leben des Arbeitnehmers
wird zu einem ganz wesentlichen Teil durch In diesem Seminar erfahren Sie, mit welchen Motiven die Unternehmen solche Ethikregeln einführen. Auch werden Sie erfahren, wie die Arbeitsgerichte zu solchen Regeln stehen und was im Einzelnen an diesen Regelungen rechtswidrig und was zulässig ist. Ferner werden in diesem Seminar anhand der Rechtsprechung zum Seminarthema die Mitbestimmungs- und Mitwirkungsrechte des Betriebsrats herausgearbeitet. Nach dem Besuch dieses Seminar sollten die Teilnehmenden in der Lage sein, nicht nur die Chancen und Risken einer solchen Regelung zu erkennen, sondern auch was im Einzelnen rechtswirksam geregelt werden kann. Anspruchsgrundlage: Der Arbeitgeber trägt gem. § 37 Abs. 6 i.V.m. § 40 Abs. 1 BetrVG die Kosten derSchulung. Schulungsdauer: 5 Tage Schulungskosten: 1.340,- Euro, zzgl. MwSt. (Schulungsgebühr). Die Tagespauschale und ggf. die Übernachtungskosten werden nach der erfolgten Seminaranmeldung in der Kostenübernahmeerklärung ausgewiesen und Ihnen übermittelt. Anmeldung: Als PDF zum Ausdrucken oder über unser Onlineformular.
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