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Aufbauseminare

Aufbauseminare - Arbeitnehmerrechte – Benachteiligungsverbot - Entfaltung der Persönlichkeit

BR-75:
Informations-, Beratungs- und Vorschlags- sowie Sanktionsrechte der Arbeitnehmer gegenüber dem Arbeitgeber und dem Betriebsrat

Betriebsrat und Arbeitgeber sind den Arbeitnehmern in unterschiedlicher Intensität und Qualität verpflichtet. Zu den hier anvisierten Verpflichtungen zählen die Informations-, Beratungs- und Vorschlagspflichten dieser beiden Akteure im Arbeitsleben. Diese Pflichten ergeben sich einerseits aus dem Sinn und Zweck des Betriebsverfassungsrechts bzw. aus der Natur der Betriebsratswahl und einerseits aus dem Arbeitsverhältnis bzw. Arbeitsvertrag sowie aus zahlreichen Schutzgesetzen. Diese beiden Akteure sind aber auch gleichsam unter gesetzlich festgelegten Voraussetzungen bestimmten Sanktionsrechten der Arbeitsnehmer ausgesetzt.

Pflichten sind die Kehrseite von Rechten; in der Intensität und Qualität dieser wird optimalerweise stets ein Gleichgewicht verlangt. Jedoch scheint dieses Gleichgewicht im Arbeitsleben gestört zu sein. Dort heiß dieselbe Maxime nunmehr „Pflichten sind die Kehrseite von Rechten, je erdrückender sie sind, desto schwächer ist ihre Kehrseite“. Das hat – sofern diese Feststellung zutrifft – unterschiedliche berechtigte und unberechtigte Gründe. Die Unkenntnis spielt dabei meistens die größte Rolle.

In diesem Seminar werden sämtliche Informations-, Beratungs- und Vorschlagsrechte der Arbeitnehmer aus dem Betriebsverfassungsrecht, Bürgerlichem Gesetzbuch und aus anderen öffentlich-rechtlichen Gesetzen erörtert. Zum besserem Verständnis dieser Kenntnisse werden nicht nur Beispiel aus der höchsten Rechtsprechung herangezogen und besprochen, sondern auch anhand von fiktiven Fällen in fachlich betreuten Arbeitsgruppen ergebnisorientierte Falllösungen geübt.

Anspruchsgrundlage: Der Arbeitgeber trägt gem. § 37 Abs. 6 i.V.m. § 40 Abs. 1 BetrVG die Kosten derSchulung.

Schulungsdauer: 5 Tage

Schulungskosten: 1.180,- Euro, zzgl. 19 % MwSt. (Schulungsgebühr). Die Tagespauschale und ggf. die Übernachtungskosten werden nach der erfolgten Seminaranmeldung in der Kostenübernahmeerklärung ausgewiesen und Ihnen übermittelt.

Anmeldung: Als PDF zum Ausdrucken oder über unser Onlineformular.