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Beratung von Betriebsräten


Beratung von Betriebsräten

Die Beratung von Betriebsräten beinhaltet:

I. Inanspruchnahme eines Sachverständigen durch den Betriebsrat gemäß
§ 80 Abs. 3 BetrVG

Sowie folgende Themen:

1. Allgemeine Aufgaben des Betriebsrats
2. „Nähere Vereinbarung“
3. Begriff des Sachverständigen
4. Anspruch auf Sachverständigen
5. (Zwingende) Vorgehensweise des Betriebsrats
6. Erzwingbarkeit einer Vereinbarung

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