Beruhrungspunkte
bzw. Schnittstellen zwischen Arbeits- und Sozialrecht.
Der Schwerpunkt
dieses Seminars liegt aber bei solchen Schnittstellen zwischen Arbeits-
und Sozialrecht, die bei der Durchfuhrung und Beendigung des Arbeitsverhaltnisses
eine Bedeutung haben. Es geht konkret um die Arbeitsunfahigkeit, Krankheit,
Mutterschutz, Elternzeit, Aufhebungsvertrage, Auflosungsvertrage und Kundigungen
einerseits und um deren arbeits- und sozialrechtlichen Folgen andererseits.
Im diesem Seminar
werden individual- und kollektivrechtliche Fragen rund um die Themen Arbeitsunfahigkeit
und Krankheit, Mutterschutz, Elternzeit und Elterngeld und Beendigung
des Arbeitsverhaltnisses behandelt.
Seminarubersicht
in Stichworten:
1. Teil: Arbeitsunfahigkeit
und Krankheit im Arbeits- und Sozialrecht:
Ausloten betrieblicher
Ursachen fur Krankheiten
Zusammenarbeit mit dem Betriebsarzt und der Fachkraft fur Arbeitssicherheit
Rechte und Pflichten der Beschaftigten bei Erkrankung
Personelle Masnahmen in Zusammenhang mit Erkrankungen: Wie kann
dem erkrankten Beschaftigten im Betrieb geholfen werden? Ist ggf. eine
Versetzung oder Qualifizierung die richtige Losung? Was ist noch moglich?
Beteiligungsrechte des Betriebsrats bei diesen besonderen personellen
Masnahmen
Probleme der Langzeiterkrankung: Moglichkeiten der finanzielle
Absicherung der betroffenen Beschaftigten
Wie lange gibt es Geld vom Arbeitgeber? Was leisten die Krankenkassen?
Wie gelangt der betroffene Beschaftigte zu einer Rehabilitationsmasnahme
Weitere Handlungs- und Gestaltungsmoglichkeiten des Betriebsrats
zum Schutz der betroffenen Beschaftigten
Moglichkeiten der Verrentung wegen Erwerbs- bzw. Berufsunfahigkeit
Rechtliche Voraussetzungen der Verrentung wegen Erwerbs- bzw. Berufsunfahigkeit
2 Teil: Mutterschutz,
Elternzeit und Elterngeld
Grundlagen
des Mutterschutzgesetzes
Rechte und Pflichten der werdenden und der stillenden Mutter
Rechte und Pflichten des Arbeitgebers
Was kann der Betriebsrat konkret tun, um eine allgemeinverbindliche
Regelung im Betrieb zu schaffen?
Rechte und Pflichten des Betriebsrats aus dem Betriebsverfassungsrecht
Welche Pflichten haben die Beschaftigten und Arbeitgeber aus dem
Entgeltfortzahlungsgesetz?
Welche Rolle spielen im Falle von Arbeitsunfahigkeit die gesetzlichen
Krankenkassen?
Wie kann der Betriebsrat zum Schutz der betroffenen Arbeitnehmerinnen
und Arbeitnehmer regelnd eingreifen?
Kann der Betriebsrat eine betriebliche Regelung der Elternzeit
erzwingen?
Was kann der Betriebsrat und was der betroffene Beschaftigte machen
wenn der Arbeitgeber sich nicht einsichtig zeigt?
3 Teil: Beendigung
des Arbeitsverhaltnisses:
Grundlagen
der sozialen Sicherung
Beendigungsformen des Arbeitsverhaltnis
Die wichtigsten Fristen-Regelungen des Kundigungsschutzrechts
Das Wesen und die Bedeutung von Aufhebungs- und Auflosungsvertragen:
Chancen
und Risken von Aufhebungs- und Auflosungsvertragen
Worauf
muss bei den Abfindungsregelungen beachtet werden?
Sind
Aufhebungs- und Auflosungsvertrage nach dem Kundigungsschutzgesetz zulassig?
Wo
sind Abfindungsregelungen im Kundigungsschutzgesetz geregelt?
Beendigung
des Arbeitsverhaltnisses und die arbeits- und sozialrechtlichen Folgen
Sind die Kundigungsfristen eingehalten?
Mussen rechtliche Schritte innerhalb bestimmter Fristen eingeleitet
werden?
Wie sieht es mit dem Arbeitszeugnis aus? Ist das Arbeitszeugnis
formal und inhaltlich korrekt?
Was ist mit den Arbeitspapieren, sind sie vollstandig ubergeben
worden?
Was ist im Hinblick auf die Agentur fur Arbeit zu beachten?
Sind noch Anspruche gegenuber dem Arbeitgeber offen?
Konnten die Anspruche auf z.B. Resturlaub im gesetzlichen Rahmen
abgewickelt?
Moglichkeiten der der Beendigung von Arbeitsverhaltnissen: Beschaftigungssicherung,
Qualifizierung, Versetzung, Sozialplan
Beschaftigungssichernde Masnahmen, wie z.B. Kurzarbeit, Transfermasnahmen
und deren arbeits- und sozialrechtlichen Folgen
Anspruchsgrundlage:
Der Arbeitgeber trägt gem. § 37 Abs. 6 i.V.m. § 40 Abs.
1 BetrVG die Kosten derSchulung.
Schulungsdauer:
5 Tage
Schulungskosten:
880,- Euro, zzgl. 19 % MwSt. Die Tagespauschale und ggf. die Übernachtungskosten
werden nach der erfolgten Seminaranmeldung in der Kostenübernahmeerklärung
ausgewiesen und Ihnen übermittelt.
Anmerkung:
Haben Sie abweichende Termin- und Ortswünsche, so wenden Sie sich bitte
an das IBBI-Team. Wir werden in Abstimmung mit den von uns betreuten Betriebs-
und Personalräten versuchen, dieses Seminar in dem von Ihnen gewünschten
Zeitraum und Ort zu organisieren.
Anmeldung:
Als PDF
zum Ausdrucken oder über unser Onlineformular.
|