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Seminartermine BR-Aufbau-73:

BR-Aufbau-73 (Arbeitsrecht IV):
Einführung in die Grundlagen zum Sozialrecht für betriebliche Interessenvertretungen

Angefangen bei der Einstellung bis hin zur Beendigung des Arbeitsverhaltnisses bestehen

Beruhrungspunkte bzw. Schnittstellen zwischen Arbeits- und Sozialrecht.
Der Schwerpunkt dieses Seminars liegt aber bei solchen Schnittstellen zwischen Arbeits- und Sozialrecht, die bei der Durchfuhrung und Beendigung des Arbeitsverhaltnisses eine Bedeutung haben. Es geht konkret um die Arbeitsunfahigkeit, Krankheit, Mutterschutz, Elternzeit, Aufhebungsvertrage, Auflosungsvertrage und Kundigungen einerseits und um deren arbeits- und sozialrechtlichen Folgen andererseits.

Im diesem Seminar werden individual- und kollektivrechtliche Fragen rund um die Themen Arbeitsunfahigkeit und Krankheit, Mutterschutz, Elternzeit und Elterngeld und Beendigung des Arbeitsverhaltnisses behandelt.

Seminarubersicht in Stichworten:

1. Teil: Arbeitsunfahigkeit und Krankheit im Arbeits- und Sozialrecht:

• Ausloten betrieblicher Ursachen fur Krankheiten
• Zusammenarbeit mit dem Betriebsarzt und der Fachkraft fur Arbeitssicherheit
• Rechte und Pflichten der Beschaftigten bei Erkrankung
• Personelle Masnahmen in Zusammenhang mit Erkrankungen: Wie kann dem erkrankten Beschaftigten im Betrieb geholfen werden? Ist ggf. eine Versetzung oder Qualifizierung die richtige Losung? Was ist noch moglich?
• Beteiligungsrechte des Betriebsrats bei diesen besonderen personellen Masnahmen
• Probleme der Langzeiterkrankung: Moglichkeiten der finanzielle Absicherung der betroffenen Beschaftigten
• Wie lange gibt es Geld vom Arbeitgeber? Was leisten die Krankenkassen?
• Wie gelangt der betroffene Beschaftigte zu einer Rehabilitationsmasnahme
• Weitere Handlungs- und Gestaltungsmoglichkeiten des Betriebsrats zum Schutz der betroffenen Beschaftigten
• Moglichkeiten der Verrentung wegen Erwerbs- bzw. Berufsunfahigkeit
• Rechtliche Voraussetzungen der Verrentung wegen Erwerbs- bzw. Berufsunfahigkeit

2 Teil: Mutterschutz, Elternzeit und Elterngeld

• Grundlagen des Mutterschutzgesetzes
• Rechte und Pflichten der werdenden und der stillenden Mutter
• Rechte und Pflichten des Arbeitgebers
• Was kann der Betriebsrat konkret tun, um eine allgemeinverbindliche Regelung im Betrieb zu schaffen?
• Rechte und Pflichten des Betriebsrats aus dem Betriebsverfassungsrecht
• Welche Pflichten haben die Beschaftigten und Arbeitgeber aus dem Entgeltfortzahlungsgesetz?
• Welche Rolle spielen im Falle von Arbeitsunfahigkeit die gesetzlichen Krankenkassen?
• Wie kann der Betriebsrat zum Schutz der betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer regelnd eingreifen?
• Kann der Betriebsrat eine betriebliche Regelung der Elternzeit erzwingen?
• Was kann der Betriebsrat und was der betroffene Beschaftigte machen wenn der Arbeitgeber sich nicht einsichtig zeigt?

3 Teil: Beendigung des Arbeitsverhaltnisses:

• Grundlagen der sozialen Sicherung
• Beendigungsformen des Arbeitsverhaltnis
• Die wichtigsten Fristen-Regelungen des Kundigungsschutzrechts
• Das Wesen und die Bedeutung von Aufhebungs- und Auflosungsvertragen:
          • Chancen und Risken von Aufhebungs- und Auflosungsvertragen
          • Worauf muss bei den Abfindungsregelungen beachtet werden?
          • Sind Aufhebungs- und Auflosungsvertrage nach dem Kundigungsschutzgesetz zulassig?
          • Wo sind Abfindungsregelungen im Kundigungsschutzgesetz geregelt?
          • Beendigung des Arbeitsverhaltnisses und die arbeits- und sozialrechtlichen Folgen
• Sind die Kundigungsfristen eingehalten?
• Mussen rechtliche Schritte innerhalb bestimmter Fristen eingeleitet werden?
• Wie sieht es mit dem Arbeitszeugnis aus? Ist das Arbeitszeugnis formal und inhaltlich korrekt?
• Was ist mit den Arbeitspapieren, sind sie vollstandig ubergeben worden?
• Was ist im Hinblick auf die Agentur fur Arbeit zu beachten?
• Sind noch Anspruche gegenuber dem Arbeitgeber offen?
• Konnten die Anspruche auf z.B. Resturlaub im gesetzlichen Rahmen abgewickelt?
• Moglichkeiten der der Beendigung von Arbeitsverhaltnissen: Beschaftigungssicherung, Qualifizierung, Versetzung, Sozialplan
• Beschaftigungssichernde Masnahmen, wie z.B. Kurzarbeit, Transfermasnahmen und deren arbeits- und sozialrechtlichen Folgen

Anspruchsgrundlage: Der Arbeitgeber trägt gem. § 37 Abs. 6 i.V.m. § 40 Abs. 1 BetrVG die Kosten derSchulung.

Schulungsdauer: 5 Tage

Schulungskosten: 880,- Euro, zzgl. 19 % MwSt. Die Tagespauschale und ggf. die Übernachtungskosten werden nach der erfolgten Seminaranmeldung in der Kostenübernahmeerklärung ausgewiesen und Ihnen übermittelt.

Anmerkung: Haben Sie abweichende Termin- und Ortswünsche, so wenden Sie sich bitte an das IBBI-Team. Wir werden in Abstimmung mit den von uns betreuten Betriebs- und Personalräten versuchen, dieses Seminar in dem von Ihnen gewünschten Zeitraum und Ort zu organisieren.

Anmeldung: Als PDF zum Ausdrucken oder über unser Onlineformular.