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Seminartermine BR-Aufbau-72:

BR-Aufbau-72:
Das rechtliche Wesen der Kündigung und des Kündigungsschutzes

Die arbeitgeberseitige Kündigung des Arbeitsverhältnisses hat in den meisten Fällen für die betroffenen Beschäftigten dramatische Folgen; insbesondere in wirtschaftlich schwierigen

Zeiten. Die vom Arbeitgeber ausgesprochene Kündigung kann unter-schiedliche Gründe haben, sie darf in der Regel nicht grundlos erfolgen. Damit der einzelne abhängig Beschäftigte nicht ganz Schutzlos dasteht, hat der Gesetzgeber die Kündigung des Arbeitsverhältnisses gesetzlich in zwei unterschiedlichen rechtlichen Ebenen geregelt; nämlich individualrechtlich (Kündigungsschutzgesetz) und Kollektivrecht-lich (Betriebsverfassungsgesetz).

Im ersten Schritt dieses Seminars werden zunächst die Kündigungsarten und sämtliche Kündigungsgründe ausführlich vorgestellt, besprochen und anhand von Fallbeispielen aus der aktuellen Rechtsprechung diskutiert. Selbstverständlich werden auch die Sonderformen der Kündigung wie z.B. die Änderungskündigung, die Verdachtskündigung, die Druckkündigung gebührend behandelt.
Im zweiten Schritt wir die Kündigung unter dem Aspekt des kollektiven Arbeitsrechts beleuchtet. Anhand von Fallbeispielen in Anlehnung an die Rechtsprechung werden sämtliche Kündigungsarten und Kündigungsgründe in kleinen und fachlich betreuten Arbeitsgruppen zu einer Lösung zugeführt und im Plenum besprochen. Die Teilnehmenden werden in den Arbeitsgruppen den Umgang mit Kündigungen üben und dabei insbesondere rechtlich einwandfreie Widersprüche formulieren lernen. Einen besonderen Platz wird dabei der Umgang mit der betriebsbedingten Kündigung und damit einhergehend mit dem Problem der „sozial Auswahl“ einnehmen. Die Verhaltens- und Personenbedingte Kündigung wird dabei in einem besonderen Zusammenhang mit den präventiven Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats gebracht, um aufzuzeigen, dass durch gezielte und verstärkte Wahrnehmung von Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechten manch eine Verhaltens- und Personenbedingte Kündigung von vornherein vermieden oder erschwert werden kann.
Der dritte Schritt des Seminars widmet sich dem individualrechtlichen Aspekt der Kündigung, nämlich dem Kündigungsschutz. Hier werden die wichtigsten Vorschriften des Kündigungsschutzgesetzes (KSchG) behandelt. Dabei werden insbesondere die „soziale Rechtfertigung“ des § 1 Abs. 2 KSchG, die Einzelbewertung- und Gewichtung der „sozialen Gesichtspunkte“ des § 1 Abs. 3 KSchG sowie die „soziale Auswahl“ und das Problem der Einschränkung der in die soziale Auswahl einzubeziehenden Beschäftigten intensiv behandelt. Auch wird in diesem Schritt die Beweislast des Arbeitgebers anhand von Beispielen aus der Rechtsprechung besprochen.
Dieses Seminar richtet sich an Betriebsräte sowie an Vertrauenspersonen der Schwerbehindertenvertretung.

Anspruchsgrundlage: Der Arbeitgeber trägt gem. § 37 Abs. 6 i.V.m. § 40 Abs. 1 BetrVG die Kosten derSchulung.

Schulungsdauer: 5 Tage

Schulungskosten: 880,- Euro, zzgl. 19 % MwSt. Die Tagespauschale und ggf. die Übernachtungskosten werden nach der erfolgten Seminaranmeldung in der Kostenübernahmeerklärung ausgewiesen und Ihnen übermittelt.

Anmerkung: Haben Sie abweichende Termin- und Ortswünsche, so wenden Sie sich bitte an das IBBI-Team. Wir werden in Abstimmung mit den von uns betreuten Betriebs- und Personalräten versuchen, dieses Seminar in dem von Ihnen gewünschten Zeitraum und Ort zu organisieren.

Anmeldung: Als PDF zum Ausdrucken oder über unser Onlineformular.