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Seminartermine BR-Aufbau-68:

BR-Aufbau-68:
Einführung in das Recht der Schwerbehinderung

In diesem Seminar werden die rechtlichen Kenntnisse vermittelt, die sie als Grundlage für

ihre Arbeit als neugewählte Interessenvertretung (Betriebsrat und/oder Schwerbehinderten-vertretung,) benötigen. Rechtliche Kenntnisse sind die Voraussetzung für eine ordnungs-gemäße Aufgabenwahrnehmung. Die sachgemäße Betreuung von Kolleginnen und Kollegen macht es dringend notwendig, dass Betriebsratsmitglieder und Schwerbehindertenvertretungen sich in rechtlichen Fragen Kompetenz und in organisatorischen Angelegenheiten Souveränität anarbeiten. Das alles gilt selbstverständlich auch für alle (Ersatz)Betriebsratsmitglieder sowie für die Stellvertretung des Schwerbehindertenvertreters.

Übersicht:
• Überwachungsaufgaben des Betriebsrats
• Durchsetzungsauftrag des Betriebsverfassungsgesetzes bezüglich Arbeitnehmerrechte
• Mittelbare Zuständigkeit des Betriebsrats in individualrechtlichen Angelegenheiten
• Zuständigkeit des Betriebsrats für die Angelegenheiten von schwerbehinderten Menschen
• Begriff der Behinderung bzw. Schwerbehinderung
• Antragsverfahren zur Feststellung einer Behinderung nach den Vorschriften des SGB IX
• Antragsverfahren der Gleichstellung nach den Vorschriften des SGB IX
• Die Einordnen des SGB IX in das Arbeitsrechtsystem
• Umgang mit dem Gesetz, Kommentaren und Rechtssprechung
• Die Hierarchie der Rechtsquellen im Arbeits- und Sozialrecht
• Gesetzliche Aufgaben, Rechte und Pflichten der Schwerbehindertenvertretung
• Arbeitsorganisation: Freistellung, Fortbildung, sachliche Ausstattung
• Rechtliche Stellung der Schwerbehindertenvertretungen im Verhältnis zum Arbeitgeber
• Rechtliche Stellung der Schwerbehindertenvertretungen im Verhältnis zum Betriebsrat
• Grundregeln der Stellvertretung Schwerbehindertenvertretungen
• Inner- und außerbetriebliche Zusammenwirken
(Zusammenarbeit mit internen und externen Kooperationspartnern)
• Schwerbehindertenvertretung in der innerbetrieblichen wie außerbetrieblichen Öffentlichkeitsarbeit
• Integrationsvereinbarungen, deren rechtliche Qualität und Durchsetzungsmöglichkeiten
• Beispielfälle für die praktische Arbeit und Umsetzungsmöglichkeiten im Betrieb
• Zahlreiche Übungsaufgaben und Fragestellungen anhand der höchsten Rechtsprechung bearbeiten
und gemeinsam besprechen
• Unter fachlicher Betreuung zahlreiche praxisauthentische Fallgestaltungen in Arbeitsgruppen
bearbeiten und gemeinsam einer Lösung zuführen, die in Plenum präsentieren und anschließend
Fachlich besprechen

Die von uns vorbereiteten und die von Ihnen mit zum Seminar gebrachten oder aber erst im Seminar zu entwickelnden Beispielfälle werden in kleinen Arbeitsgruppen bearbeitet zu einer möglichen Lösung zugeführt und im Plenum dem Seminar vorgestellt. Die Ergebnisse der Arbeitsgruppen werden dann in Plenum fachlich besprochen.

Vorteil dieses Vorgehens:
Die Teilnehmenden müssen sich nicht – wie in der Schule – stundenlang dem Frontalunterricht aussetzen. Den Frontalunterricht wird es nur partiell geben, d.h. also nur da, wo er unvermeidlich ist. Im Rahmen der von uns vorgegebenen Seminarthemen wird das Seminar sonst gemeinsam mit den Teilnehmenden gestaltet. Die aktive Mitarbeit der Teilnehmenden und das mehrfache Einüben eines von uns im Seminar vorzustellendes problem- und lösungsorientiertes Vorgehens, wird sie in die Lage versetzten ein Problembewusstsein zu entwickeln, über das Mitglieder von betrieblichen Interessenvertretungen unseres Erachtens unbedingt verfügen sollten. Denn da wo keine Probleme erkannt werden, da können auch keine Lösungen entwickelt werden.

Das Seminar richtet sich auch an alle Betriebsratsmitglieder, denn der Betriebsrat ist auch für die schwerbehinderten Menschen im Arbeitsleben zuständig. Er hat zudem gem. § 80 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG darüber zu Wachen, dass sämtliche Schutzregelengen die auch zugunsten der schwerbehinderten Menschen geschaffen worden sind, im Betrieb durchgeführt werden.

Das Seminar wendet sich an Schwerbehindertenvertreter, die Grundkenntnisse für ihre Arbeit benötigen. Ausdrücklich geeignet und erforderlich ist dieses Seminar aber auch für Betriebs- und Personalratsmitglieder, die sich im Rahmen der Betriebsverfassungs- und Personalvertretungsgesetzes auch für die Belange von Menschen mit Behinderungen einsetzen müssen.

Anspruchsgrundlage: Der Arbeitgeber trägt gem. § 37 Abs. 6 i.V.m. § 40 Abs. 1 BetrVG die Kosten derSchulung.

Schulungsdauer: 5 Tage

Schulungskosten: 880,- Euro, zzgl. 19 % MwSt. Die Tagespauschale und ggf. die Übernachtungskosten werden nach der erfolgten Seminaranmeldung in der Kostenübernahmeerklärung ausgewiesen und Ihnen übermittelt.

Anmerkung: Haben Sie abweichende Termin- und Ortswünsche, so wenden Sie sich bitte an das IBBI-Team. Wir werden in Abstimmung mit den von uns betreuten Betriebs- und Personalräten versuchen, dieses Seminar in dem von Ihnen gewünschten Zeitraum und Ort zu organisieren.

Anmeldung: Als PDF zum Ausdrucken oder über unser Onlineformular.