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Seminartermine BR-Aufbau-65:

BR-Aufbau-65:
Ethik in der Arbeitswelt

Artikel 1 und 2 des Grundgesetzes haben die Würde des Menschen und dessen Recht auf freie Entfaltung seiner Persönlichkeit zu zentralen Werten unserer Verfassung erhoben.

Das Grundgesetzt erkennt damit das Recht des Menschen auf Achtung seiner Würde und das Recht auf freie Entfaltung seiner Persönlichkeit auch als privates, von jedermann zu achtendes Recht an, soweit dieses Recht nicht die Rechte anderer verletzt oder gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.

Das Leben des Arbeitnehmers wird zu einem ganz wesentlichen Teil durch das Arbeitsverhältnis bestimmt und geprägt. Sein Selbstwertgefühl sowie die Achtung und Wertschätzung, die er in seiner Familie, bei seinen Freunden und Arbeitskollegen, Arbeitgeber bzw. Vorgesetzten und überhaupt in seinem Lebenskreis erfährt, werden entscheidend mitbestimmt unter welchen Bedingungen er seine Arbeit leistet. Da diese Bedingungen im Arbeitsleben eines abhängig Beschäftigten Menschen immer fremdbestimmt sind, sind das Persönlichkeitsrecht und der Selbstwertgefühl der Beschäftigten potentiellen Angriffen ausgesetzt. Der Mensch soll sein Brot in Würde verdienen können! Deshalb muss das Zusammenwirken der Menschen in ihren jeweiligen Funktionen und Aufgaben im Betrieb auch geregelt werden. Das Zusammenwirken betrieblicher Akteure muss stets ethischen Grundsätzen entsprechen. Diese ethischen Grundsätze erfahren ihre Grenzen im Grundgesetz und in den einfachgesetzlichen Regelungen, zu denen nicht nur das Betriebsverfassungsgesetz, sondern sämtliche Schutz- und Verbotsgesetze gehören. Die Einhaltung bzw. Durchführung hat der Betriebsrat nicht nur zu überwachen, sondern ggf. auch erzwingen.

In diesem Seminar erfahren Sie, mit welchen Motiven die Unternehmen solche Ethikregeln einführen. Auch werden Sie erfahren, wie die Arbeitsgerichte zu solchen Regeln stehen und was im Einzelnen an diesen Regelungen rechtswidrig und was zulässig ist. Ferner werden in diesem Seminar anhand der Rechtsprechung zum Seminarthema die Mitbestimmungs- und Mitwirkungsrechte des Betriebsrats herausgearbeitet. Nach dem Besuch dieses Seminar sollten die Teilnehmenden in der Lage sein, nicht nur die Chancen und Risken einer solchen Regelung zu erkennen, sondern auch was im Einzelnen rechtswirksam geregelt werden kann.

Anspruchsgrundlage: Der Arbeitgeber trägt gem. § 37 Abs. 6 i.V.m. § 40 Abs. 1 BetrVG die Kosten derSchulung.

Schulungsdauer: 5 Tage

Schulungskosten: 880,- Euro, zzgl. 19 % MwSt. Die Tagespauschale und ggf. die Übernachtungskosten werden nach der erfolgten Seminaranmeldung in der Kostenübernahmeerklärung ausgewiesen und Ihnen übermittelt.

Anmerkung: Haben Sie abweichende Termin- und Ortswünsche, so wenden Sie sich bitte an das IBBI-Team. Wir werden in Abstimmung mit den von uns betreuten Betriebs- und Personalräten versuchen, dieses Seminar in dem von Ihnen gewünschten Zeitraum und Ort zu organisieren.

Anmeldung: Als PDF zum Ausdrucken oder über unser Onlineformular.