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Seminartermine BR-Aufbau-62:

BR-Aufbau-62:
Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats bei der Einstellung und Abbestellung des Betriebsarztes – Welche Pflichten hat der Betriebsrat?

Unternehmen sind Kraft Gesetz verpflichtet Betriebsärzte zu bestellen. Diese können frei

praktizierender oder fest angestellter Ärzte sein. Diese sollen den Unternehmer beim Arbeitsschutz und bei der Unfallverhütung dadurch unterstützen, dass die dem Arbeitsschutz und der Unfallverhütung dienenden Vorschriften den besonderen Betriebsverhältnissen entsprechend angewandt werden. Auch sollen diese gewährleisten, dass gesicherte arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Erkenntnisse zur Verbesserung des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung verwirklicht werden können, damit die dem Arbeitsschutz und der Unfallverhütung dienenden Maßnahmen einen möglichst hohen Wirkungsgrad erreichen. Die Betriebsärzte haben aber auch gesetzlich definierte Aufgaben, die sie erfüllen müssen, gegebenenfalls auch gegen den Willen des Arbeitgebers. Das ist das die Vorstellung des Gesetzgebers.

Diese Idealvorstellung des Gesetzgebers findet in der betrieblichen Praxis leider häufig nicht statt. Es wird von Betriebs- und Personalräten berichtet, dass Arbeitgeber nicht selten versuchen, Betriebsärzte zu eigenen Zwecken zu missbrauchen. Das ist das, was die Mitglieder der Interessenvertretungen aus den Betrieben berichten.
In diesem Seminar wird vermittelt, welche rechtlichen Handlungsmöglichkeiten die Betriebs- und Personalräte haben, begonnen schon bei der Auswahl und Einstellung des Betriebsarztes Einfluss zu nehmen. Auch wird in diesem Seminar in Arbeitsgruppen praxisorientiert herausgearbeitet, wie und mit welchen Mittel Betriebs- und Personalräte die Arbeit der Betriebsärzte nicht nur begleiten, sondern auch überwachen können. Selbstverständlich werden in diesem Seminar neben den Rechte, Pflichten und Aufgaben der Betriebsärzte auch die Aspekte der Informations- und Mitwirkungsrechte des Betriebsrats, des Datenschutzes, der Schweigepflicht, der Krankenrückkehrgespräche bzw. betrieblicher Eingliederungsmaßnahmen behandelt.

Anspruchsgrundlage: Der Arbeitgeber trägt gem. § 37 Abs. 6 i.V.m. § 40 Abs. 1 BetrVG die Kosten derSchulung.

Schulungsdauer: 5 Tage

Schulungskosten: 880,- Euro, zzgl. 19 % MwSt. Die Tagespauschale und ggf. die Übernachtungskosten werden nach der erfolgten Seminaranmeldung in der Kostenübernahmeerklärung ausgewiesen und Ihnen übermittelt.

Anmerkung: Haben Sie abweichende Termin- und Ortswünsche, so wenden Sie sich bitte an das IBBI-Team. Wir werden in Abstimmung mit den von uns betreuten Betriebs- und Personalräten versuchen, dieses Seminar in dem von Ihnen gewünschten Zeitraum und Ort zu organisieren.

Anmeldung: Als PDF zum Ausdrucken oder über unser Onlineformular.