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Seminartermine BR-Aufbau-61:

BR-Aufbau-61:
Kündigungen der Mitglieder von betriebsverfassungsrechtlichen Organen

In diesem Seminare geht es zunächst darum alle Formen und Gründe einer arbeitgeberseitigen Kündigung kennen zu lernen. Die Formen einer Kündigung sind klar

abgegrenzt und daher leicht übersichtlich. Anders verhält es sich jedoch mit den Gründen, die von Arbeitgebern zur Rechtfertigung einer beabsichtigten Kündigung herangezogen werden. Es gilt im zweiten Schritt dann, aufzuzeigen, wie den einzelnen spezifischen Kündigungsgründen im Interesse der zu kündigenden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern wirksam begegnet werden kann.
In einem weiteren Schritt soll anhand von Beispielsfällen aus der Rechtsprechung in fachlich betreuten Arbeitsgruppen geübt werden, zu erkennen, um welche Kündigungsform es sich jeweils handelt und wie rechtlich den jeweiligen Kündigungsgründen wirksam begegnet werden kann. Es gilt z.B. einen ordnungsgemäßen Widerspruch zu formulieren oder aber auch Bedenken zu äußern. Der Betriebsrat müsste schon zwischen beiden gesetzlichen Alternativen unterscheiden können, weil beide für sich genommen unterschiedliche Rechtsfolgen auslösen oder aber auch nicht auslösen können. Die Kündigung betrifft aber regelmäßig nicht nur den betroffenen Arbeitnehmer selbst, sondern darüber hinaus sehr oft auch deren Familien, vor allem aber Kinder.
Eine Kündigung kann vor allem in der heutigen Zeit zum Fall in den sozialen Abstieg sein. Schon deshalb gilt hier so viel Sensibilität und Genauigkeit wie sonst in keinem anderen Arbeitsbereich. Es wird in diesem Seminar deshalb auch der Frage nachgegangen, welche Rolle die Existenz und Haltung des Betriebsrats in Zusammenhang einer arbeitgeberseitigen Kündigung rechtlich beigemessen wird. Auch die Frage welche Rechte der gekündigte Arbeitnehmer noch im Betrieb hat bzw. haben kann, wird in diesem Seminar erörtert.

Da die Kündigung ja bekanntlich nicht nur individualrechtliche Folgen hat, sondern vielmehr auch die kollektivrechtliche Eben berühren und zudem sehr stark auch mit der betrieblichen Organisation und Struktur zu tun haben kann, werden in diesem Seminar die sonst nirgends wo diskutierten Aspekte der Kündigung als nur eine Form von schleichender Umstrukturierung und Umorganisierung von Betrieben anhand von Beispielen aus der Praxis beleuchtet.

Anspruchsgrundlage: Der Arbeitgeber trägt gem. § 37 Abs. 6 i.V.m. § 40 Abs. 1 BetrVG die Kosten derSchulung.

Schulungsdauer: 5 Tage

Schulungskosten: 880,- Euro, zzgl. 19 % MwSt. Die Tagespauschale und ggf. die Übernachtungskosten werden nach der erfolgten Seminaranmeldung in der Kostenübernahmeerklärung ausgewiesen und Ihnen übermittelt.

Anmerkung: Haben Sie abweichende Termin- und Ortswünsche, so wenden Sie sich bitte an das IBBI-Team. Wir werden in Abstimmung mit den von uns betreuten Betriebs- und Personalräten versuchen, dieses Seminar in dem von Ihnen gewünschten Zeitraum und Ort zu organisieren.

Anmeldung: Als PDF zum Ausdrucken oder über unser Onlineformular.