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Seminartermine BR-Aufbau-60:

BR-Aufbau-60:
Kündigungen und Aufhebungs- und Auflösungsverträge als Beendigungsformen eines Arbeitsverhältnisses und die sozialrechtlichen Folgen

Beendigungskündigungen und die Kündigung nur bestimmter arbeitsvertraglicher

Regelungen haben in der Praxis der Arbeitswelt nicht nur unterschiedliche Formen, sondern auch mannigfaltige Motive. Die zur Rechtfertigung einer Kündigung angeführten Gründe sind sehr vielfältig und oft sehr konfus. Bei Kündigungen geht es immer entweder um die sozioökonomische Existenz oder um die Beschneidung der erworbenen Rechtsansprüche von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern. Mit Kündigungen wird den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer die einzige Grundlage (Arbeitsverhältnis) entzogen, auf der sie ihre einzige Ware, ihre Arbeitskraft also verkaufen können. Die Arbeitskraft ist die einzige Quelle, aus der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer für ihr Fortexistenz schöpfen können. Deshalb sind Betriebsräte in besonderer Weise verpflichtet, alles im Sinne der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Bewegung zu setzen, was der Gesetzgeber ihnen zum Schutze der Belegschaftsmitglieder zur Verfügung gestellt hat.
Die weit verbreitete Überzeugung, dass der Betriebsrat solche negativen Tendenzen und Entwicklungen nicht erfolgreich abwehren kann, ist ein Irrtum mit fatalen Folgen. Wir wollen in diesem Seminar aufzeigen, wie der Betriebsrat präventiv handeln kann, um solchen negativen betrieblichen Entwicklungen wirksam zu begegnen. Ferner wollen wir in diesem Seminar aufzeigen, welche rechtlichen und außerrechtlichen Möglichkeiten der Betriebsrat hat, mit denen er Kündigungen, negativen Versetzung, Änderungskündigungen, Ergänzungs-, Aufhebungs- und Abwicklungsverträge verhindern bzw. verringern kann.
Auch soll anhand von Beispielsfällen aufgezeigt werden, wie der Betriebsrat einem gekündigten Arbeitnehmer zu einem Weiterbeschäftigungsanspruch verhelfen und diesen ggf. mit gestalten kann.

Anspruchsgrundlage: Der Arbeitgeber trägt gem. § 37 Abs. 6 i.V.m. § 40 Abs. 1 BetrVG die Kosten derSchulung.

Schulungsdauer: 5 Tage

Schulungskosten: 880,- Euro, zzgl. 19 % MwSt. Die Tagespauschale und ggf. die Übernachtungskosten werden nach der erfolgten Seminaranmeldung in der Kostenübernahmeerklärung ausgewiesen und Ihnen übermittelt.

Anmerkung: Haben Sie abweichende Termin- und Ortswünsche, so wenden Sie sich bitte an das IBBI-Team. Wir werden in Abstimmung mit den von uns betreuten Betriebs- und Personalräten versuchen, dieses Seminar in dem von Ihnen gewünschten Zeitraum und Ort zu organisieren.

Anmeldung: Als PDF zum Ausdrucken oder über unser Onlineformular.