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Seminartermine
BR-Aufbau-59:
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BR-Aufbau-59: Das Betriebsverfassungsgesetz ordnet den Betriebsparteien Konsens an und verbietet |
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ausdrücklich den Einsatz von Mitteln des Arbeitskampfes. Andrerseits wissen der Gesetzgeber und die höchste Rechtsprechung um den betrieblichen Interessengegensatz. Dieser soll durch die Wahrnehmung der Rechte aus dem Betriebsverfassung in Teilen und Grenzen ausgeglichen werden. Das ist der gesetzliche Auftrag für Betriebsräte. Das Ziel dieses Seminar
besteht deshalb darin, unter Aktivierung des vorhandenen kommunikativen
und betriebsverfassungsrechtlichen Grundwissens der Teilnehmenden zu einer
gewinnbringenden Zusammenarbeit zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber zu
gelangen. Dabei sollen zunächst Konflikte aus dem betrieblichen Umfeld
der Teilnehmerinnen und Teilnehmer unter rechtlichen und kommunikationstechnischen
Aspekten analysiert werden. In diesem Seminar
sollen Wege gefunden werden:
Anspruchsgrundlage: Der Arbeitgeber trägt gem. § 37 Abs. 6 i.V.m. § 40 Abs. 1 BetrVG die Kosten derSchulung. Schulungsdauer: 5 Tage Schulungskosten: 880,- Euro, zzgl. 19 % MwSt. Die Tagespauschale und ggf. die Übernachtungskosten werden nach der erfolgten Seminaranmeldung in der Kostenübernahmeerklärung ausgewiesen und Ihnen übermittelt. Anmerkung: Haben Sie abweichende Termin- und Ortswünsche, so wenden Sie sich bitte an das IBBI-Team. Wir werden in Abstimmung mit den von uns betreuten Betriebs- und Personalräten versuchen, dieses Seminar in dem von Ihnen gewünschten Zeitraum und Ort zu organisieren. Anmeldung: Als PDF zum Ausdrucken oder über unser Onlineformular.
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