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Seminartermine BR-Aufbau-56:

BR-Aufbau-56:
Interessenausgleich und Sozialplan: Inhaltliche Gestaltung, Verhandlungsvorbereitung und Entwicklung von Verhandlungsstrategien

Interessenausgleich und Sozialplan sind Begriffe und Regelwerke des

Betriebsverfassungsgesetzes. Beide sind Verträge eigener Art. Sie werden zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat vereinbart. Aus beiden ergeben sich Rechte und Pflichten

Gegenstand dieses Seminars ist es, aufzuzeigen, worin der rechtliche Unterschied zwischen dem Interessenausgleich und Sozialplan liegt und für wen wann und wie welche Rechte aus diesen Verträgen abgeleitet werden können. Im Mittelpunkt dieses Seminars werden allerdings die inhaltliche Gestaltung dieser Verträge sowie deren Durchsetzung in den innerbetrieblichen Verhandlungen stehen. Sowohl die Inhaltliche Gestaltung wie auch die Handlungsmöglichkeiten der Durchsetzung werden jeweils anhand von Beispielen aus der Rechtsprechung in fachlich betreuten Arbeitsgruppen stattfinden. Die Arbeitsgruppenergebnisse werden mit einander verglichen und anschließend fachlich besprochen. Mit dieser Vorgehensweise ist eine optimale Auseinandersetzung mit dem Seminarthema gewährleistet.

Übersicht:
• Rechtgrundlage des Interessenausgleichs und Sozialplans
• Begriffsdefinition des Interessenausgleichs und Sozialplans
• Gliederung des Interessenausgleichs und Sozialplans
• Inhalt des Interessenausgleichs und Sozialplans
• Wirkung des Interessenausgleichs und Sozialplans
• Durchsetzbarkeit des Interessenausgleichs
• Interessenausgleich mit oder ohne Namensliste
• Interessenausgleich und die Sozialauswahl des Kündigungsschutzgesetzes
• Durchsetzbarkeit des Sozialplans
• Gemeinsame Verhandlung von Interessenausgleich und Sozialplan
• Taktische Hinweise zu den Verhandlungen
• Anspruch auf externen Sachverständigen als Berater
• Unterscheidung zwischen freiwilligen und erzwingbaren Sozialplan

Anspruchsgrundlage: Der Arbeitgeber trägt gem. § 37 Abs. 6 i.V.m. § 40 Abs. 1 BetrVG die Kosten derSchulung.

Schulungsdauer: 5 Tage

Schulungskosten: 880,- Euro, zzgl. 19 % MwSt. Die Tagespauschale und ggf. die Übernachtungskosten werden nach der erfolgten Seminaranmeldung in der Kostenübernahmeerklärung ausgewiesen und Ihnen übermittelt.

Anmerkung: Haben Sie abweichende Termin- und Ortswünsche, so wenden Sie sich bitte an das IBBI-Team. Wir werden in Abstimmung mit den von uns betreuten Betriebs- und Personalräten versuchen, dieses Seminar in dem von Ihnen gewünschten Zeitraum und Ort zu organisieren.

Anmeldung: Als PDF zum Ausdrucken oder über unser Onlineformular.