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Seminartermine BR-Aufbau-55:

BR-Aufbau-55:
Das rechtliche und praktische Problem der Unterscheidung zwischen Betriebsänderung, Umwandlung und Betriebsübergang

Das Seminar BR-Aufbau-55 behandelt das Grundproblem der rechtlichen und tatsächlichen

Unterscheidung zwischen den arbeitgeberseitigen Umstrukturierungsmaßnahmen, namentlich zwischen der Betriebsänderung, dem Betriebsübergang und der Umwandlung. Obwohl jeder dieser Umstrukturierungsformen jeweils ein anders Rechtsgebiet berührt: Betriebsübergang ist als Individualrecht in den Vorschriften des § 613a BGB, Umwandlung als Unternehmensrecht im Umwandlungsgesetz und schließlich Betriebsänderung in den Vorschriften der §§ 111 ff. BetrVG, bleiben sie doch alle als potentielle Gefahrquellen, die die Interessen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer negativ berühren können, regelungsbedürftig.

Auch wenn die weit verbreitete Meinung, dass der Gesetzgeber bei Betriebsveräußerungen sämtliche Rechte der Arbeitnehmer individualrechtlich geregelt habe, zum Teil nicht ganz von der Hand abzuweisen ist, bleibt der Betriebsübergang als Regelungsgegenstand dem Betriebsrat überlassen. Diese arbeitgeberseitigen Umstrukturierungsformen entwickeln sich in den meisten Fällen schleichend. Die Betriebsräte werden nur in den seltensten Fällen auf die Vorzeichen dieser sukzessiv betriebsändernden Prozesse aufmerksam. Auch die Arbeitgeber kommen ihren betriebsverfassungsrechtlichen Informationspflichten nur sehr unzureichend und vor allem oft viel zu spät nach.

In dieser Schulung werden Sie unter fachlicher Leitung darauf sensibilisiert, sich mit den allgemeinen und spezifischen Vorzeichen z.B. einer anbahnenden Betriebsänderung zu beschäftigen. Es gilt, stets wachsam zu sein. In diesem Sinne werden Sie in dieser Schulung daher anhand Zahlreicher Fälle aus der Praxis und der Rechtsprechung lernen, nicht nur zwischen den jeweiligen Umstrukturierungsmaßnahmen zu unterscheiden, sondern auch solche betrieblichen Vorgänge als mitbestimmungsrelevante Tatbestände zu behandeln, die für die Belegschaft mit Nachteilen verbunden sein können.

Schwerpunkte dieses Seminars sind daher folgende wichtige rechtliche Bereiche:
• Betriebsänderung
• Betriebsübergang
• Umwandlung
• Rechtliche Durchsetzungs- und Erzwingungsmittel
• Interessenausgleich
• Sozialplan
• Nachteilsausgleich
• Sozialrechtlich Folgen von Abfindungen

Anspruchsgrundlage: Der Arbeitgeber trägt gem. § 37 Abs. 6 i.V.m. § 40 Abs. 1 BetrVG die Kosten derSchulung.

Schulungsdauer: 5 Tage

Schulungskosten: 880,- Euro, zzgl. 19 % MwSt. Die Tagespauschale und ggf. die Übernachtungskosten werden nach der erfolgten Seminaranmeldung in der Kostenübernahmeerklärung ausgewiesen und Ihnen übermittelt.

Anmerkung: Haben Sie abweichende Termin- und Ortswünsche, so wenden Sie sich bitte an das IBBI-Team. Wir werden in Abstimmung mit den von uns betreuten Betriebs- und Personalräten versuchen, dieses Seminar in dem von Ihnen gewünschten Zeitraum und Ort zu organisieren.

Anmeldung: Als PDF zum Ausdrucken oder über unser Onlineformular.