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Seminartermine
BR-Aufbau-53:
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BR-Aufbau-53: Die Einigungsstelle ist die letzte außergerichtliche betriebliche Regelungsinstanz. Führen |
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die betrieblichen
Verhandlungen der Betriebsparteien in einer Mitbestimmungsangelegenheit
nicht zu einer Verständigung in Form einer Betriebsvereinbarung,
können Arbeitgeber oder Betriebsrat die Einigungsstelle anrufen.
In der Einigungsstelle kann eine außergerichtliche Einigung zwischen
Betriebsrat und Arbeitgeber entweder erzielt oder aber durch den Spruch
der Einigungsstelle ersetzt werden. Im Unterschied zu anderen arbeitsgerichtlichen
Verfahren betrifft das betriebliche Einigungsstellenverfahren so genannte
Regelungsstreitigkeiten, soweit sie - außer in den Fällen des
§ 85 BetrVG - Gegenstand zwingender Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats
sind. Schulungsdauer: 5 Tage Schulungskosten: 880,- Euro, zzgl. 19 % MwSt. Die Tagespauschale und ggf. die Übernachtungskosten werden nach der erfolgten Seminaranmeldung in der Kostenübernahmeerklärung ausgewiesen und Ihnen übermittelt. Anmerkung: Haben Sie abweichende Termin- und Ortswünsche, so wenden Sie sich bitte an das IBBI-Team. Wir werden in Abstimmung mit den von uns betreuten Betriebs- und Personalräten versuchen, dieses Seminar in dem von Ihnen gewünschten Zeitraum und Ort zu organisieren. Anmeldung: Als PDF zum Ausdrucken oder über unser Onlineformular.
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