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BR-Aufbau-51:
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Fremdenfeindlichkeit im Betrieb Die Neuerungen im Arbeitsrecht im Allgemeinen und im Betriebsverfassungsgesetz im Besonderen haben die Rechte und Pflichten der Betriebsräte in den Fragen der Integration und Chancengleichheit von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit Migrationshintergrund erweitert. Die innerbetriebliche Integration der von Frauen und Männern mit Migrationshintergrund gehört ebenso zu den Aufgaben des Betriebsrats wie das Ergreifen von Maßnahmen zur Herstellung der Chancengleichheit. Die Förderung einer von Verständigung und Respekt geprägten Arbeitsatmosphäre in Betrieben, Unternehmen und Organisationen gehört zu den wichtigsten Aufgaben der betrieblichen Interessenvertretungen. Die innerbetriebliche Integration setzt zunächst voraus, dass Kolleginnen und Kollegen mit Migrationshintergrund an die betrieblichen und außerbetrieblichen Qualifizierungsmaßnahmen teilhaben können. Bei der Erstellung
des betrieblichen Qualifizierungsbedarfs kann der Betriebsrat im Rahmen
der Vorschriften des Betriebsverfassungsgesetzes und unter Beachtung der
Anforderungen des Allgemeinen Arbeitsrechts gestaltend mitwirken. Auch
sind von Fall zu Fall sprachliche Hürden zu nehmen. Dabei kann der
Betriebsrat unterstützend eingreifen. Rassismus und Fremdenfeindlichkeit
haben sehr verschiedene Formen. Sie werden sehr oft - wie bei Mobbing
auch nicht als solche erkannt. In diesem Seminar werden in Arbeitsgruppen
typische Verhaltensformen des Rassismus und der Fremdenfeindlichkeit gezeigt
und diskutiert, um so die Teilnehmenden zu befähigen innerbetriebliche
Tendenzen des Rassismus und der Fremdenfeindlichkeit rechtzeitig zu erkennen
und effektiv zu bekämpfen. Die Bekämpfung von Rassismus und
Fremdenfeindlichkeit ist schon ein Bürgerrecht und Bürgerpflicht.
Der Gesetzgeber hat diese Rechte und Pflichten für den Betriebsrat
speziell in den Vorschriften des Betriebsverfassungsgesetzes geregelt.
Damit sind Betriebsräte gleichsam berechtigt und verpflichtet gegen
jede Tendenz der Fremdenfeindlichkeit entsprechend zu handeln. Schulungsdauer: 5 Tage Schulungskosten: 880,- Euro, zzgl. 19 % MwSt. Die Tagespauschale und ggf. die Übernachtungskosten werden nach der erfolgten Seminaranmeldung in der Kostenübernahmeerklärung ausgewiesen und Ihnen übermittelt. Anmerkung: Haben Sie abweichende Termin- und Ortswünsche, so wenden Sie sich bitte an das IBBI-Team. Wir werden in Abstimmung mit den von uns betreuten Betriebs- und Personalräten versuchen, dieses Seminar in dem von Ihnen gewünschten Zeitraum und Ort zu organisieren. Anmeldung: Als PDF zum Ausdrucken oder über unser Onlineformular.
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