Seminare » Aufbauseminare » Kommunikation & Konfliktlösung » BR-Aufbau-50  
Seminartermine BR-Aufbau-50:

BR-Aufbau-50:
Das Beschwerderecht der Beschäftigten nach Betriebsverfassungsgesetz und Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz - Wo kein Kläger, dort kein Richter

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben das aus dem Betriebsverfassungsgesetz sowie

aus dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz Recht, sich beim Betriebsrat zu beschweren, wenn sie meinen zu Unrecht abgemahnt worden zu sein oder sich von Vorgesetzten oder von Kollegen belästigt oder benachteiligt fühlen. Beschwert sich ein Arbeitnehmer beim Betriebsrat, so muss sich der Betriebsrat ernsthaft mit der Beschwerde befassen und mit dem Arbeitgeber im Sinne einer Lösung darüber verhandeln. Ein optimaler Umgang mit den Beschwerden der Beschäftigten ist nicht nur für den Betroffenen, sondern vielmehr auch für die Arbeitsatmosphäre des Betriebes oder der Abteilung wichtig. Der Betriebsfrieden, die Identifikation des Beschäftigten mit dem Betrieb, die Effektivität des betrieblichen Ablaufs sowie die Qualität der Produkte oder Dienstleistungen stehen in einem Zusammenhang. Es gilt diesen Zusammenhang zu erkennen und für seine Aufrechterhaltung und Pflege alles Mögliche zu tun. Damit der Betriebsrat nicht ins Kreuzfeuer der Beteiligten der Beschwerde gerät, muss er wissen, was eine Beschwerde insgesamt voraussetzt und woran man eine Beschwerde messen muss, um herauszufinden, ob sie berechtigt ist oder nicht.

Sie können in diesem Seminar alle wesentlichen Kenntnisse erwerben, die notwendig sind, um bei Beschwerden von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern optimal reagieren zu können. Sie erhalten in diesem Seminar weiterhin mehrfach die Chance unter fachlicher Betreuung in zahlreichen Übungsphasen den theoretischen Teil der Seminarinhalte in einem fiktiven Fall praktisch umzusetzen.

Ein optimaler Umgang mit den Beschwerden der Beschäftigten schafft die Grundlage für das gegenseitige Vertrauen und erhöht die Wertschätzung.

Anspruchsgrundlage: Der Arbeitgeber trägt gem. § 37 Abs. 6 i.V.m. § 40 Abs. 1 BetrVG die Kosten derSchulung.

Schulungsdauer: 5 Tage

Schulungskosten: 880,- Euro, zzgl. 19 % MwSt. Die Tagespauschale und ggf. die Übernachtungskosten werden nach der erfolgten Seminaranmeldung in der Kostenübernahmeerklärung ausgewiesen und Ihnen übermittelt.

Anmerkung: Haben Sie abweichende Termin- und Ortswünsche, so wenden Sie sich bitte an das IBBI-Team. Wir werden in Abstimmung mit den von uns betreuten Betriebs- und Personalräten versuchen, dieses Seminar in dem von Ihnen gewünschten Zeitraum und Ort zu organisieren.

Anmeldung: Als PDF zum Ausdrucken oder über unser Onlineformular.