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Seminartermine BR-Aufbau-45:

BR-Aufbau-45:
Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrates bei der Einführung des betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM)

Seit 01.05.2004 ist eine arbeitsrechtliche Vorschrift in Kraft getreten. Kaum jemand kennt

diese arbeitsrechtlich wichtige Vorschrift. Es handelt sich dabei um § 84 Abs. 2 SGB IX. Sie ist durch die Novellierung des Neunten Sozialgesetzbuches (SGB IX) in Kraft getreten. Diese Vorschrift gilt entgegen eines weit verbreiteten Irrtums nicht nur für schwerbehinderte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, sondern für alle Beschäftigten. Danach ist der Arbeitgeber zur Einführung eines betrieblichen Eingliederungsmanagements zwingend verpflichtet.

In diesem Seminar werden vor allem folgende Fragen behandelt:

• Was setzt die Einführung des betrieblichen Eingliederungsmanagements zwingend voraus?
• Auf welche Personen ist die Vorschrift des § 84 Abs. 2 SGB IX anzuwenden?
• Wie ist das Verfahren der Einführung des betrieblichen Eingliederungsmanagements im Einzelnen und inhaltlich zu gestalten?
• Welche präventiven Maßnahmen können und müssen umgesetzt werden?
• Welche Rechte und Pflichten haben die Beteiligten?
• Worüber sollten die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Einzelnen und wie informiert werden?
• Welche Handlungsmöglichkeiten hat der Betriebsrat bei der Einführung des betrieblichen Eingliederungsmanagements?
• Was passiert, wenn der Arbeitgeber es versäumt hat, seiner Verpflichtung aus § 84 Abs. 2 SGB IX nachzukommen?

Ein weiterer wichtiger Aspekt wird sich um Frage nach dem Zusammenhang zwischen krankheitsbedingter Kündigung und betrieblichem Eingliederungsmanagement konzentrieren. Dabei wird insbesondere geklärt werden müssen, wie sich diese arbeitsrechtliche Vorschrift des § 84 SGB IX auf den Kündigungsschutz auswirkt. Auch wird in diesem Seminar die Frage geklärt, ob die Einführung des betrieblichen Eingliederungsmanagements eine Wirksamkeitsvoraussetzung für eine krankheitsbedingte Kündigung sein kann? In diesem Zusammenhang ist aber auch der betrieblicher Arbeits- und Gesundheitsschutz berührt, so dass auch über das Zusammenspiel zwischen § 84 Abs. 2 SGB IX und § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG im Seminar eine Rolle spielen wird.

Alle oben formulierten und im Seminar noch zu formulierenden Fragen werden mit Hilfe von aktuellen Entscheidungen aus der Rechtsprechung des BAG unter fachlicher Leitung durch unsere Referentinnen und Referenten beantwortet.

Anspruchsgrundlage: Der Arbeitgeber trägt gem. § 37 Abs. 6 i.V.m. § 40 Abs. 1 BetrVG die Kosten der Schulung.

Schulungsdauer: 5 Tage

Schulungskosten: 880,- Euro, zzgl. 19 % MwSt. Die Tagespauschale und ggf. die Übernachtungskosten werden nach der erfolgten Seminaranmeldung in der Kostenübernahmeerklärung ausgewiesen und Ihnen übermittelt.

Anmerkung: Haben Sie abweichende Termin- und Ortswünsche, so wenden Sie sich bitte an das IBBI-Team. Wir werden in Abstimmung mit den von uns betreuten Betriebs- und Personalräten versuchen, dieses Seminar in dem von Ihnen gewünschten Zeitraum und Ort zu organisieren.

Anmeldung: Als PDF zum Ausdrucken oder über unser Onlineformular.