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Seminartermine BR-Aufbau-41:

BR-Aufbau-41:
Lässt sich das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz als Instrument der
betrieblichen Mitgestaltung nutzen?

Die Gleichheit vor dem Gesetz und der Schutz aller Menschen vor Diskriminierungen ist

ein Menschenrecht, das in Deutschland für das Verhältnis der Bürgerinnen und Bürger zum Staat insbesondere in Artikel 3 des Grundgesetzes festgeschrieben ist. Zahlreiche Richtlinien der Europäischen Union verpflichten dazu, diesen Schutz auch für das Verhältnis zwischen Arbeitgebern und Beschäftigten in die Arbeitsstätten zu übertragen. Dieser verfassungsrechtlich verbriefte Schutz sollte dabei insbesondere im Bereich Beschäftigung und Beruf hinsichtlich der Merkmale Rasse, ethnische Herkunft, Religion und Weltanschauung, Behinderung, Alter, sexuelle Identität und Geschlecht auch einfachgesetzlich umgesetzt werden. Das ist nun mit dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG), das seit August 2007 gilt, geschehen. Unmittelbar nach Inkrafttreten dieses Gesetzes gab es eine Flut von Ein- bzw. Halbtagsschulungen, in denen Betriebs- und Personalräte „geschult“ wurden. Diese Unterweisungen reichen aber weder für das Verständnis des Gesetzes noch für die betriebliche Arbeit von Betriebs- und Personalräten.
Dass Betriebe Orte der Diskriminierung sein können, wird von niemandem ernsthaft bestritten. Problematisch ist lediglich, dass Menschen unter dem Begriff der Diskriminierung verschiedene Vorstellungen haben. Daher muss der Betriebsrat in der Lage sein, eine "echte" Diskriminierung zu erkennen und sie zu beseitigen.
Sie werden in diesem Seminar alle wesentlichen Aspekte des AGG und andere Vorschriften des Diskriminierungsschutzes kennen lernen. Ferner werden Sie anhand von praxisrelevanten Beispielen aus der höchsten nationalen und europäischen Rechtsprechung erfahren, wie die Diskriminierung arbeitsrechtlich und schadensersatzrechtlich behandelt wird. Dieses Seminar wird Ihnen Sicherheit im Umgang auch mit dem AGG und mit seinen Vorschriften geben.

Anspruchsgrundlage: Der Arbeitgeber trägt gem. § 37 Abs. 6 i.V.m. § 40 Abs. 1 BetrVG die Kosten derSchulung.

Schulungsdauer: 5 Tage

Schulungskosten: 880,- Euro, zzgl. 19 % MwSt. Die Tagespauschale und ggf. die Übernachtungskosten werden nach der erfolgten Seminaranmeldung in der Kostenübernahmeerklärung ausgewiesen und Ihnen übermittelt.

Anmerkung: Haben Sie abweichende Termin- und Ortswünsche, so wenden Sie sich bitte an das IBBI-Team. Wir werden in Abstimmung mit den von uns betreuten Betriebs- und Personalräten versuchen, dieses Seminar in dem von Ihnen gewünschten Zeitraum und Ort zu organisieren.

Anmeldung: Als PDF zum Ausdrucken oder über unser Onlineformular.