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Seminartermine
BR-Aufbau-41:
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BR-Aufbau-41: Die Gleichheit vor dem Gesetz und der Schutz aller Menschen vor Diskriminierungen ist |
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ein Menschenrecht,
das in Deutschland für das Verhältnis der Bürgerinnen und
Bürger zum Staat insbesondere in Artikel 3 des Grundgesetzes festgeschrieben
ist. Zahlreiche Richtlinien der Europäischen Union verpflichten dazu,
diesen Schutz auch für das Verhältnis zwischen Arbeitgebern
und Beschäftigten in die Arbeitsstätten zu übertragen.
Dieser verfassungsrechtlich verbriefte Schutz sollte dabei insbesondere
im Bereich Beschäftigung und Beruf hinsichtlich der Merkmale Rasse,
ethnische Herkunft, Religion und Weltanschauung, Behinderung, Alter, sexuelle
Identität und Geschlecht auch einfachgesetzlich umgesetzt werden.
Das ist nun mit dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG), das seit
August 2007 gilt, geschehen. Unmittelbar nach Inkrafttreten dieses Gesetzes
gab es eine Flut von Ein- bzw. Halbtagsschulungen, in denen Betriebs-
und Personalräte geschult wurden. Diese Unterweisungen
reichen aber weder für das Verständnis des Gesetzes noch für
die betriebliche Arbeit von Betriebs- und Personalräten. Anspruchsgrundlage: Der Arbeitgeber trägt gem. § 37 Abs. 6 i.V.m. § 40 Abs. 1 BetrVG die Kosten derSchulung. Schulungsdauer: 5 Tage Schulungskosten: 880,- Euro, zzgl. 19 % MwSt. Die Tagespauschale und ggf. die Übernachtungskosten werden nach der erfolgten Seminaranmeldung in der Kostenübernahmeerklärung ausgewiesen und Ihnen übermittelt. Anmerkung: Haben Sie abweichende Termin- und Ortswünsche, so wenden Sie sich bitte an das IBBI-Team. Wir werden in Abstimmung mit den von uns betreuten Betriebs- und Personalräten versuchen, dieses Seminar in dem von Ihnen gewünschten Zeitraum und Ort zu organisieren. Anmeldung: Als PDF zum Ausdrucken oder über unser Onlineformular.
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