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Seminartermine
BR-Aufbau-39:
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BR-Aufbau-39: Betriebsrat und Arbeitgeber (Geschäftsleitungen) sind aufeinander angewiesen, auch wenn immer noch viele Geschäftsleitungen das leider nicht wahr haben wollen. Die Interessen |
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beider Betriebsparteien
sind widerstreitend; der Interessengegensatz ist nicht aufgehoben. Während
die Arbeitgeberseite ihre Interessen verfolgen wird, wird der Betriebsrat
die Interessen der Beschäftigten in den Vordergrund stellen. Dieser,
unter rechtlichen Aspekten betrachtet, scheinbare Gegensatz ist unserer
Gesellschaft immanent und nicht wegzudenken. Das wusste auch der Gesetzgeber
des Betriebsverfassungsgesetzes, wie dies vom BAG auch bestätigt
wird. Und dies ist auch der Grund, warum es Schutzgesetze für abhängig
Beschäftigte gibt. Das Arbeitsrecht insgesamt ist allerdings auf
Konsens der Betriebsparteien gerichtet: Die Betriebsparteien dürfen
nicht zum Arbeitskampf aufrufen; das ist den Tarifparteien vorbehalten.
Wie aber sollen Konflikte zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber gelöst
werden, insbesondere, wenn der Arbeitgeber sich sperrt. Anspruchsgrundlage: Der Arbeitgeber trägt gem. § 37 Abs. 6 i.V.m. § 40 Abs. 1 BetrVG die Kosten derSchulung. Schulungsdauer: 5 Tage Schulungskosten: 880,- Euro, zzgl. 19 % MwSt. Die Tagespauschale und ggf. die Übernachtungskosten werden nach der erfolgten Seminaranmeldung in der Kostenübernahmeerklärung ausgewiesen und Ihnen übermittelt. Anmerkung: Haben Sie abweichende Termin- und Ortswünsche, so wenden Sie sich bitte an das IBBI-Team. Wir werden in Abstimmung mit den von uns betreuten Betriebs- und Personalräten versuchen, dieses Seminar in dem von Ihnen gewünschten Zeitraum und Ort zu organisieren. Anmeldung: Als PDF zum Ausdrucken oder über unser Onlineformular.
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