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Seminartermine BR-Aufbau-38:

BR-Aufbau-38:
Mobbing - Diskriminierung am Arbeitsplatz sowie Strategien zur Intervention und Prävention

Einfach ausgedrückt bedeutet Mobbing, dass jemand vor allem am Arbeitsplatz fortgesetzt

geärgert, schikaniert und ausgegrenzt wird. Mobbing kann an bestimmten Verhaltensmustern, negativen Handlungen und ungleichen Machtverhältnissen ausgemacht werden. Aber die strukturell ungleichen Machtverhältnisse erzeugen nicht regelmäßig Mobbing; nur die Möglichkeit von peinigenden Verhaltensmustern ist in solchen Strukturen größer als in machtfreien Räumen. Mobbing besteht aus Angriffshandlungen persönlichkeitsfeindlicher Art. Diese Angriffe sind zur Herbeiführung einer psychosozialen Destabilisierung des Mobbingopfers oder zu durch diese Destabilisierung vermittelte weitergehende Persönlichkeitsschädigungen geeignet.
Mobbing macht den Betroffenen krank und belastet dessen Familie und Freundeskreis. Mobbing kostet aber auch dem Arbeitgeber Geld und Aufwand. Mobbing ist hinsichtlich Betriebsfrieden, Arbeitsqualität und Betriebstreue betriebsschädigend. Auch deshalb muss Mobbing ausnahmslos von allen Betriebsangehörigen gemeinsam öffentlich verpönt und verurteilt werden.

Der Betriebsrat muss darüber wachen, dass alle Beschäftigten des Betriebs nach den Grundsätzen von Recht und Billigkeit behandelt werden. Die freie Entfaltung der Persönlichkeit ausnahmslos aller Beschäftigten muss vom Betriebsrat geschützt und gefördert werden. Dazu ist auch der Arbeitgeber verpflichtet. Darüber zu wachen ist die Aufgabe des Betriebsrats. Aufgabe des Betriebsrats ist es aber auch, sich ernsthaft um die Beschwerden der von Mobbing betroffenen Beschäftigten zu kümmern und auf eine rasche Lösung des Konfliktes hinzuwirken. In diesem Seminar werden Sie sich unter Betreuung von psychotherapeutisch und juristisch ausgebildeten Fachleuten mit dem Begriff von Mobbing, mit den Erscheinungsformen von Mobbing und der Bekämpfung auseinandersetzen. Ferner haben Sie in diesem Seminar die Chance, in betreuten Arbeitsgruppen sich in die Lage eines Mobbingopfers zu versetzen.

Anspruchsgrundlage: Der Arbeitgeber trägt gem. § 37 Abs. 6 i.V.m. § 40 Abs. 1 BetrVG die Kosten der Schulung.

Schulungsdauer: 5 Tage

Schulungskosten: 880,- Euro, zzgl. 19 % MwSt. Die Tagespauschale und ggf. die Übernachtungskosten werden nach der erfolgten Seminaranmeldung in der Kostenübernahmeerklärung ausgewiesen und Ihnen übermittelt.

Anmerkung: Haben Sie abweichende Termin- und Ortswünsche, so wenden Sie sich bitte an das IBBI-Team. Wir werden in Abstimmung mit den von uns betreuten Betriebs- und Personalräten versuchen, dieses Seminar in dem von Ihnen gewünschten Zeitraum und Ort zu organisieren.

Anmeldung: Als PDF zum Ausdrucken oder über unser Onlineformular.