Seminare » Aufbauseminare » Arbeits- & Gesundheitsschutz » BR-Aufbau-37  
Seminartermine BR-Aufbau-37:

BR-Aufbau-37:
Arbeitszeitschutz, flexible Arbeitszeitmodelle und Arbeitszeitkonten

Arbeitszeit ist auch Lebenszeit. Diese Zeit ist aber bei abhängig Beschäftigten naturgemäß fremdbestimmt. Der Arbeitgeber darf im Rahmen der vertraglichen Vereinbarungen darüber

verfügen. Ob die Verfügungsgewalt des Arbeitsgebers soweit gehen kann, dass er diese Zeit nach Belieben verlängern oder verkürzen kann, hängt entscheidend vom Vorhandensein oder aber auch vom Selbstverständnis oder der Einstellung des Betriebsrats ab. Der einzelne Arbeitnehmer wird – insbesondere in solchen sozial und wirtschaftlich schwierigen Zeiten wie jetzt - gegen Anordnungen des Arbeitgebers kaum etwas entgegenzusetzen haben, zumal der Arbeitgeber im Rahmen seines Direktionsrechts unter bestimmten Voraussetzungen Anordnungen geben darf. Die Fremdbestimmtheit der Arbeitszeit hat in den meisten Fällen zur Folge, dass der menschliche Körper und die Seele unnatürlich rasch abgenutzt und verschlissen werden. Wenn die Arbeitszeit aber zur Masse des Direktionsrechts des Arbeitgebers verkommt, dann wird dieser Prozess der Abnutzung gnadenloser. Die Ware menschliche Arbeitskraft ist in Zeiten hoher Erwerbslosigkeit sehr leicht, billig und rasch ersetzbar.

Um die Beschäftigten von der Willkür der rein betriebswirtschaftlich orientierten Unternehmen einigermaßen zu schützen, gibt es Betriebsräte, Betriebsverfassungsrecht, Schutzgesetze und schließlich Grundrechte. Betriebsverfassungsrecht, Schutzgesetze und Grundrechte können aber nur dann wirksam zur Entfaltung gelangen, wenn sie den Unternehmen gegenüber geltend gemacht werden können. Dafür sind Betriebs- und Personalräte zuständig.
In diesem Seminar werden Sie erfahren, welche gesetzlichen Handlungsmöglichkeiten Ihnen zur Verfügung stehen, mit denen Sie die Lage der Arbeitnehmer im Betrieb mildern oder verbessern können. Sie werden ferner verschiedene Möglichkeiten der Regelung der Arbeitszeit (Arbeitszeitmodelle) mit ihren Vor- und Nachteilen kennen lernen. Nach diesem Seminar werden Sie der optimalen Lage ein Schritt näher gekommen sein, aus der Sie Ihre Informations-, Mitwirkungs-, Beteiligungs- und Mitbestimmungsrechte im Interesse Ihrer Kolleginnen und Kollegen effektiver nutzen können.

Anspruchsgrundlage: Der Arbeitgeber trägt gem. § 37 Abs. 6 i.V.m. § 40 Abs. 1 BetrVG die Kosten der Schulung.

Schulungsdauer: 5 Tage

Schulungskosten: 880,- Euro, zzgl. 19 % MwSt. Die Tagespauschale und ggf. die Übernachtungskosten werden nach der erfolgten Seminaranmeldung in der Kostenübernahmeerklärung ausgewiesen und Ihnen übermittelt.

Anmerkung: Haben Sie abweichende Termin- und Ortswünsche, so wenden Sie sich bitte an das IBBI-Team. Wir werden in Abstimmung mit den von uns betreuten Betriebs- und Personalräten versuchen, dieses Seminar in dem von Ihnen gewünschten Zeitraum und Ort zu organisieren.

Anmeldung: Als PDF zum Ausdrucken oder über unser Onlineformular.