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Seminartermine
BR-Aufbau-33:
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Die Arbeitskraft wird
zudem nur für eine gewisse Zeit vertraglich gebunden. Solche gesellschaftlichen
Tatbestände in der Arbeitswelt werden gemeinhin als befristete Arbeitsverhältnisse
bezeichnet. Früher wurden solche Arbeitsverhältnisse in verschiedenen
Gesetzen unterschiedlich geregelt. Die Rechtsgrundlagen für die Befristung
von Arbeitsverhältnissen sind seit dem 1.1.2001 allgemein im Teilzeit-
und Befristungsgesetz (TzBfG) geregelt. Hier muss nach wie vor zwischen
Befristungen mit sachlichem Grund und der erleichterten Befristung ohne
sachlichen Grund unterschieden werden. Teilzeitbefristungsgesetz (TzBfG),
Arbeitszeitgesetz (ArbZG) und Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG)
sind nur drei wichtige Größen, mit deren verstärkten innerbetrieblichen
Anwendung nicht nur Schutzgesetze, sondern auch sukzessive die Stammbelegschaften
unterwandert werden können. Von dem auf diese Weise auf die Stammbelegschaften
ausgeübten Druck bis hin zu möglichen Gegenstrategien sollen
in dieser Schulung behandelt werden. Anspruchsgrundlage: Der Arbeitgeber trägt gem. § 37 Abs. 6 i.V.m. § 40 Abs. 1 BetrVG die Kosten derSchulung. Schulungsdauer: 5 Tage Schulungskosten: 880,- Euro, zzgl. 19 % MwSt. Die Tagespauschale und ggf. die Übernachtungskosten werden nach der erfolgten Seminaranmeldung in der Kostenübernahmeerklärung ausgewiesen und Ihnen übermittelt. Anmerkung: Haben Sie abweichende Termin- und Ortswünsche, so wenden Sie sich bitte an das IBBI-Team. Wir werden in Abstimmung mit den von uns betreuten Betriebs- und Personalräten versuchen, dieses Seminar in dem von Ihnen gewünschten Zeitraum und Ort zu organisieren. Anmeldung: Als PDF zum Ausdrucken oder über unser Onlineformular.
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