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Seminartermine BR-Aufbau-33:

BR-Aufbau-33:
Teilzeitbefristungsgesetz (TzBfG),- Arbeitszeitgesetz (ArbZG) und Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG): Instrumente der Unterwanderung von Stammbelegschaften und Schutzgesetzen? Betriebsrätliche
Handlungsmöglichkeiten und Gegenstrategien


Arbeitszeit ist Lebenszeit. Lebenszeit steht uns Menschen nur beschränkt zur Verfügung. Den überwiegenden Teil ihrer Lebenszeit verbringen abhängig beschäftigte Menschen in den Betrieben. Das ist leider in dieser extremen Form in unserer Gesellschaft für die Existenzsicherung der Arbeitnehmer und ihrer Familien unumgänglich. Daher stellen Arbeitnehmer/innen diesen Teil ihrer Lebenszeit den Arbeitgebern gegen Lohn oder Gehalt zur Verfügung.
Die Arbeitgeber neigen bei der Verwendung dieser an und für sich fremden Lebenszeit oft zu Übertreibungen, in dem sie die Nutzung dieser Zeit intensivieren oder ihren Umfang durch Anordnung von Überstunden oder Mehrarbeit ausweiten. Auch hat sich die Höchstdauer für Arbeitnehmerüberlassung seit 1972 von ursprünglich zulässigen drei Monaten, stufenweise auf 24 Monate und nunmehr auf unbegrenzt erhöht.

Die Arbeitskraft wird zudem nur für eine gewisse Zeit vertraglich gebunden. Solche gesellschaftlichen Tatbestände in der Arbeitswelt werden gemeinhin als befristete Arbeitsverhältnisse bezeichnet. Früher wurden solche Arbeitsverhältnisse in verschiedenen Gesetzen unterschiedlich geregelt. Die Rechtsgrundlagen für die Befristung von Arbeitsverhältnissen sind seit dem 1.1.2001 allgemein im Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) geregelt. Hier muss nach wie vor zwischen Befristungen mit sachlichem Grund und der erleichterten Befristung ohne sachlichen Grund unterschieden werden. Teilzeitbefristungsgesetz (TzBfG), Arbeitszeitgesetz (ArbZG) und Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) sind nur drei wichtige Größen, mit deren verstärkten innerbetrieblichen Anwendung nicht nur Schutzgesetze, sondern auch sukzessive die Stammbelegschaften unterwandert werden können. Von dem auf diese Weise auf die Stammbelegschaften ausgeübten Druck bis hin zu möglichen Gegenstrategien sollen in dieser Schulung behandelt werden.
Mit dieser Schulung beabsichtigen wir vor allem, die Teilnehmenden rechtlich und strategisch dazu zu befähigen, die Gefahr der Intensivierung und Erweiterung der betrieblichen Arbeitszeit sowie die Unterwanderung von Schutzgesetzen und Stammbelegschaften zu verhindern, solche Tendenzen zu verlangsamen oder zu mildern.

Anspruchsgrundlage: Der Arbeitgeber trägt gem. § 37 Abs. 6 i.V.m. § 40 Abs. 1 BetrVG die Kosten derSchulung.

Schulungsdauer: 5 Tage

Schulungskosten: 880,- Euro, zzgl. 19 % MwSt. Die Tagespauschale und ggf. die Übernachtungskosten werden nach der erfolgten Seminaranmeldung in der Kostenübernahmeerklärung ausgewiesen und Ihnen übermittelt.

Anmerkung: Haben Sie abweichende Termin- und Ortswünsche, so wenden Sie sich bitte an das IBBI-Team. Wir werden in Abstimmung mit den von uns betreuten Betriebs- und Personalräten versuchen, dieses Seminar in dem von Ihnen gewünschten Zeitraum und Ort zu organisieren.

Anmeldung: Als PDF zum Ausdrucken oder über unser Onlineformular.