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Seminartermine BR-Aufbau-32:

BR-Aufbau-32:
Gesetzlicher Schutzauftrag des Betriebsrats bezüglich kultureller und religiöser Vielfalt im Betrieb

Die Auseinandersetzung mit Rassismus und Fremdenfeindlichkeit muss in allen

gesellschaftlichen Bereichen aktiv geführt werden, dazu gehören Familie und Beruf ebenso wie Ausbildung und Betrieb. Das am 28. Juli 2001 in Kraft getretene Gesetz zur Reform des Betriebsverfassungsgesetzes leistet durch ein Bündel von Maßnahmen seinen Beitrag zur betrieblichen Integration von ausländischen Arbeitnehmern und zur Bekämpfung fremdenfeindlicher Betätigungen im Betrieb. Dazu gehören z.B. die Berichtspflicht des Arbeitgebers über die Integration der im Betrieb beschäftigten ausländischen Arbeitnehmer und das Recht des Betriebsrats, Maßnahmen zur Bekämpfung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit zu beantragen. Des weiteren kann der Betriebsrat bei fremdenfeindlichen und rassistischen Betätigungen seine Zustimmung zu personellen Einzelmaßnahmen wie z.B. der Einstellung und Versetzung verweigern, aber auch die Entfernung eines sich fremdenfeindlich betätigenden Arbeitnehmers aus dem Betrieb verlangen.
Weiterhin sollen – falls für die Zwecke der Zusammenarbeit erforderlich – entweder diese Verhaltensweisen unter Strafe gestellt oder bis zur eventuellen Annahme der erforderlichen Bestimmungen eine Ausnahme vom Grundsatz der beiderseitigen Strafbarkeit gemacht werden. Betroffen sind:
• Öffentliche Aufstachelung zur Diskriminierung, Gewalt oder Rassenhass;
• Öffentliche, auf Rassismus und Fremdenfeindlichkeit abzielende Verteidigung von erbrechen gegen die Menschlichkeit sowie von Menschenrechtsverletzungen;
• Öffentliche die Verachtung einer über Hautfarbe, Rasse, Religion oder nationale der ethnische Herkunft definierten Gruppe ausdrücken oder eine solche Gruppe herabwürdigen;
• Weitergabe und Verbreitung von Schriften sowie von Bild- und sonstigem Material mit rassistischen oder fremdenfeindlichen Inhalten in der betrieblichen Öffentlichkeit;
• Beteiligung an Tätigkeiten von Gruppen, Organisationen oder Vereinigungen, bei denen es zu Diskriminierung, Gewalt oder Rassenhass, ethnischem oder religiösen Hass kommt.

In der Bundesrepublik Deutschland sind diese nur beispielhaft genannten Verhaltensweisen unter anderem als Volksverhetzung gemäß § 130 Strafgesetzbuch, Verbreiten von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen gemäß § 86 Strafgesetzbuch, Verbreiten von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen gemäß § 86a Strafgesetzbuch, und Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen gemäß § 166 Strafgesetzbuch mit Strafe bedroht. In diesem Seminar wird den Teilnehmenden die zur Prävention und Bekämpfung fremdenfeindlicher Erscheinungen im Betrieb geeigneten Vorschriften näher gebracht. Es werden gemeinsam Handlungsmöglichkeiten und Handlungsstrategien besprochen und entwickelt. Auch werden in diesem Seminar verschiedene Fassaden der Fremdenfeindlichkeit in Rollenspielen in die Szene gesetzt. Denn nicht alle Kahlköpfe sind potentielle Rassisten sowie nicht alle Kragen- und Krawattenträger Menschenfreunde sind.

Anspruchsgrundlage: Der Arbeitgeber trägt gem. § 37 Abs. 6 i.V.m. § 40 Abs. 1 BetrVG die Kosten derSchulung.

Schulungsdauer: 5 Tage

Schulungskosten: 880,- Euro, zzgl. 19 % MwSt. Die Tagespauschale und ggf. die Übernachtungskosten werden nach der erfolgten Seminaranmeldung in der Kostenübernahmeerklärung ausgewiesen und Ihnen übermittelt.

Anmerkung: Haben Sie abweichende Termin- und Ortswünsche, so wenden Sie sich bitte an das IBBI-Team. Wir werden in Abstimmung mit den von uns betreuten Betriebs- und Personalräten versuchen, dieses Seminar in dem von Ihnen gewünschten Zeitraum und Ort zu organisieren.

Anmeldung: Als PDF zum Ausdrucken oder über unser Onlineformular.