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Seminartermine
BR-Aufbau-32:
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BR-Aufbau-32: Die Auseinandersetzung mit Rassismus und Fremdenfeindlichkeit muss in allen |
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gesellschaftlichen
Bereichen aktiv geführt werden, dazu gehören Familie und Beruf
ebenso wie Ausbildung und Betrieb. Das am 28. Juli 2001 in Kraft getretene
Gesetz zur Reform des Betriebsverfassungsgesetzes leistet durch ein Bündel
von Maßnahmen seinen Beitrag zur betrieblichen Integration von ausländischen
Arbeitnehmern und zur Bekämpfung fremdenfeindlicher Betätigungen
im Betrieb. Dazu gehören z.B. die Berichtspflicht des Arbeitgebers
über die Integration der im Betrieb beschäftigten ausländischen
Arbeitnehmer und das Recht des Betriebsrats, Maßnahmen zur Bekämpfung
von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit zu beantragen. Des weiteren kann
der Betriebsrat bei fremdenfeindlichen und rassistischen Betätigungen
seine Zustimmung zu personellen Einzelmaßnahmen wie z.B. der Einstellung
und Versetzung verweigern, aber auch die Entfernung eines sich fremdenfeindlich
betätigenden Arbeitnehmers aus dem Betrieb verlangen. In der Bundesrepublik Deutschland sind diese nur beispielhaft genannten Verhaltensweisen unter anderem als Volksverhetzung gemäß § 130 Strafgesetzbuch, Verbreiten von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen gemäß § 86 Strafgesetzbuch, Verbreiten von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen gemäß § 86a Strafgesetzbuch, und Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen gemäß § 166 Strafgesetzbuch mit Strafe bedroht. In diesem Seminar wird den Teilnehmenden die zur Prävention und Bekämpfung fremdenfeindlicher Erscheinungen im Betrieb geeigneten Vorschriften näher gebracht. Es werden gemeinsam Handlungsmöglichkeiten und Handlungsstrategien besprochen und entwickelt. Auch werden in diesem Seminar verschiedene Fassaden der Fremdenfeindlichkeit in Rollenspielen in die Szene gesetzt. Denn nicht alle Kahlköpfe sind potentielle Rassisten sowie nicht alle Kragen- und Krawattenträger Menschenfreunde sind. Anspruchsgrundlage: Der Arbeitgeber trägt gem. § 37 Abs. 6 i.V.m. § 40 Abs. 1 BetrVG die Kosten derSchulung. Schulungsdauer: 5 Tage Schulungskosten: 880,- Euro, zzgl. 19 % MwSt. Die Tagespauschale und ggf. die Übernachtungskosten werden nach der erfolgten Seminaranmeldung in der Kostenübernahmeerklärung ausgewiesen und Ihnen übermittelt. Anmerkung: Haben Sie abweichende Termin- und Ortswünsche, so wenden Sie sich bitte an das IBBI-Team. Wir werden in Abstimmung mit den von uns betreuten Betriebs- und Personalräten versuchen, dieses Seminar in dem von Ihnen gewünschten Zeitraum und Ort zu organisieren. Anmeldung: Als PDF zum Ausdrucken oder über unser Onlineformular.
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