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Seminartermine BR-Aufbau-31:

BR-Aufbau-31:
Der praktische Umgang mit dem Teilzeitbefristungsgesetzt (TzBfG)

Das Teilzeitbefristungsgesetz sowie das Altersteilzeitgesetz gewinnen in der betrieblichen Praxis zunehmend an Bedeutung. Das Altersteilzeitgesetz wird möglicherweise über das

Jahr 2009 hinaus gelten. Dieses Gesetz hat vor allem in den gewerblichen Bereichen der Arbeitswelt praxisrelevante Bedeutung, weil hier die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer schon mit einem Lebensalter von 50 oder in anderen Bereichen 55 Jahren derart verschleißt sind, dass es Sinn macht, sich schrittweise auf den Ruhestand vorzubereiten. In anderen Arbeitsbereichen wieder mag es sinnvoll sein, über das 65. Lebensjahr hinaus zu arbeiten.
Das Teilzeitbefristungsgesetz steht seinerseits schon seit längerer Zeit im Mittelpunkt der betrieblichen Praxis, mit der die Betriebs- und Personalräte täglich zu kämpfen haben. Öffentliche wie private Arbeitgeber operieren zunehmend mit befristeten Arbeitsverhältnissen. Allen voran der öffentliche Arbeitgeber bevorzugt befristete Arbeitsverhältnisse (projektbezogene Einstellungen). Es ist mit Sorge zu beobachten, dass Stammbelegschaften zunehmend durch befristete Arbeitsverhältnisse ersetzt werden, indem die gekündigten oder in den Ruhestand entlassenen Arbeitnehmer nicht mehr durch unbefristete Arbeitnehmer ersetzt werden.
Nicht zuletzt werden selbst die befristeten Arbeitsverhältnisse unterwandert, indem die Arbeitgeber sie in Leiharbeitsverhältnisse umwandeln, wie dies auch von einigen namhaften Unternehmen im Dienstleistungsbereich in Angriff genommen wurde. Die Kombination von Altersteilzeitgesetz, Teilzeitbefristungsgesetz und dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz kann sich zu einer ernstzunehmenden Gefahr für die Arbeitnehmerschaft entwickeln. Es gilt daher, darüber nachzudenken, was im Betrieb dagegen unternommen werden kann. Eine gesellschaftspolitische Diskussion über die tatsächlichen Folgen dieser Gesetze hat bis heute nicht stattgefunden. Sie wird, so wie es aussieht, auch nicht so bald stattfinden.
Sie werden in diesem Seminar mit anderen Teilnehmenden gemeinsam unter fachlicher Betreuung lernen, wie man Altersteilzeit unter Einbeziehung der betroffenen Arbeitnehmer und in deren Interesse vernünftig regeln kann. In diesem Seminar werden Sie ferner lernen, wie Sie die Anwendung des Teilzeitbefristungsgesetzes Überwachen und ggf. präventiv eingreifen können. Auch werden Sie dazu Gelegenheit haben mit anderen Teilnehmenden unter fachlicher Anleitung und Betreuung sich darüber Gedanken zu machen, wie Sie die Unterwanderung von Stammbelegschaften durch Leiharbeitnehmer vermeiden oder die Zahl von Leiharbeitnehmern gering halten können.

Anspruchsgrundlage: Der Arbeitgeber trägt gem. § 37 Abs. 6 i.V.m. § 40 Abs. 1 BetrVG die Kosten derSchulung.

Schulungsdauer: 5 Tage

Schulungskosten: 880,- Euro, zzgl. 19 % MwSt. Die Tagespauschale und ggf. die Übernachtungskosten werden nach der erfolgten Seminaranmeldung in der Kostenübernahmeerklärung ausgewiesen und Ihnen übermittelt.

Anmerkung: Haben Sie abweichende Termin- und Ortswünsche, so wenden Sie sich bitte an das IBBI-Team. Wir werden in Abstimmung mit den von uns betreuten Betriebs- und Personalräten versuchen, dieses Seminar in dem von Ihnen gewünschten Zeitraum und Ort zu organisieren.

Anmeldung: Als PDF zum Ausdrucken oder über unser Onlineformular.