Jahr 2009 hinaus gelten.
Dieses Gesetz hat vor allem in den gewerblichen Bereichen der Arbeitswelt
praxisrelevante Bedeutung, weil hier die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
schon mit einem Lebensalter von 50 oder in anderen Bereichen 55 Jahren
derart verschleißt sind, dass es Sinn macht, sich schrittweise auf
den Ruhestand vorzubereiten. In anderen Arbeitsbereichen wieder mag es
sinnvoll sein, über das 65. Lebensjahr hinaus zu arbeiten.
Das Teilzeitbefristungsgesetz steht seinerseits schon seit längerer
Zeit im Mittelpunkt der betrieblichen Praxis, mit der die Betriebs- und
Personalräte täglich zu kämpfen haben. Öffentliche
wie private Arbeitgeber operieren zunehmend mit befristeten Arbeitsverhältnissen.
Allen voran der öffentliche Arbeitgeber bevorzugt befristete Arbeitsverhältnisse
(projektbezogene Einstellungen). Es ist mit Sorge zu beobachten, dass
Stammbelegschaften zunehmend durch befristete Arbeitsverhältnisse
ersetzt werden, indem die gekündigten oder in den Ruhestand entlassenen
Arbeitnehmer nicht mehr durch unbefristete Arbeitnehmer ersetzt werden.
Nicht zuletzt werden selbst die befristeten Arbeitsverhältnisse unterwandert,
indem die Arbeitgeber sie in Leiharbeitsverhältnisse umwandeln, wie
dies auch von einigen namhaften Unternehmen im Dienstleistungsbereich
in Angriff genommen wurde. Die Kombination von Altersteilzeitgesetz, Teilzeitbefristungsgesetz
und dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz kann sich zu einer ernstzunehmenden
Gefahr für die Arbeitnehmerschaft entwickeln. Es gilt daher, darüber
nachzudenken, was im Betrieb dagegen unternommen werden kann. Eine gesellschaftspolitische
Diskussion über die tatsächlichen Folgen dieser Gesetze hat
bis heute nicht stattgefunden. Sie wird, so wie es aussieht, auch nicht
so bald stattfinden.
Sie werden in diesem Seminar mit anderen Teilnehmenden gemeinsam unter
fachlicher Betreuung lernen, wie man Altersteilzeit unter Einbeziehung
der betroffenen Arbeitnehmer und in deren Interesse vernünftig regeln
kann. In diesem Seminar werden Sie ferner lernen, wie Sie die Anwendung
des Teilzeitbefristungsgesetzes Überwachen und ggf. präventiv
eingreifen können. Auch werden Sie dazu Gelegenheit haben mit anderen
Teilnehmenden unter fachlicher Anleitung und Betreuung sich darüber
Gedanken zu machen, wie Sie die Unterwanderung von Stammbelegschaften
durch Leiharbeitnehmer vermeiden oder die Zahl von Leiharbeitnehmern gering
halten können.
Anspruchsgrundlage:
Der Arbeitgeber trägt gem. § 37 Abs. 6 i.V.m. § 40 Abs.
1 BetrVG die Kosten derSchulung.
Schulungsdauer:
5 Tage
Schulungskosten:
880,- Euro, zzgl. 19 % MwSt. Die Tagespauschale und ggf. die Übernachtungskosten
werden nach der erfolgten Seminaranmeldung in der Kostenübernahmeerklärung
ausgewiesen und Ihnen übermittelt.
Anmerkung:
Haben Sie abweichende Termin- und Ortswünsche, so wenden Sie sich bitte
an das IBBI-Team. Wir werden in Abstimmung mit den von uns betreuten Betriebs-
und Personalräten versuchen, dieses Seminar in dem von Ihnen gewünschten
Zeitraum und Ort zu organisieren.
Anmeldung:
Als PDF
zum Ausdrucken oder über unser Onlineformular.
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