Seminare » Aufbauseminare » Allgemeines Arbeitsrecht » BR-Aufbau-30  
Seminartermine BR-Aufbau-30:

BR-Aufbau-30:
Leiharbeit als Instrument der betrieblichen Personalpolitik

Das staatliche Vermittlungsmonopol auf dem Arbeitsmarkt ist längs zusammengebrochen. Die Bundesagentur für Arbeit (BA) kooperiert schon lange mit den Zeitarbeitsfirmen. Die

Zeitarbeitsfirmen schießen wie Pilze aus dem Boden des Arbeitsmarktes. Führten in den 70er und 80er Jahren erhöhte Auftragseingänge und/oder vorübergehende Personalausfälle zu einem zusätzlichen (auf eine bestimmte Zeit beschränkten) Arbeitskräftebedarf und damit zur Einstellung von Leiharbeitnehmer, so hat sich das beginnend mit Deregulierung und Flexibilisierung des Arbeitsmarktes seit 1994 grundlegend geändert. Viele Unternehmen setzen zunehmend Personal aus Zeitarbeitsfirmen ein. Hierdurch werden in nicht unerheblichem Maße Kosten gesenkt.
Durch zunehmenden Einsatz von Leiharbeitnehmern werden in einem offenen oder versteckten Prozess schleichend Stammbelegschaften unterwandert und befristete Arbeitsverhältnisse in Leiharbeitsverhältnisse umgewandelt. Aber auch ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer werden von diesem Prozess gnadenlos niedergewalzt. Der Einsatz von Leiharbeitnehmern ermöglicht den Austausch eigener Arbeitnehmer durch Leiharbeitnehmer, die Senkung von Personalkosten, einen unendlich flexibleren Einsatz von Arbeitskräften und die Erprobung von Arbeitnehmern ohne arbeitsvertragliche Bindung.

Wie mit solchen offenen oder versteckten Prozessen betriebsverfassungsrechtlich umzugehen ist, ist Gegenstand dieses Seminars. Sie werden in diesem Seminar neben den rechtlichen Voraussetzungen des Einsatzes von Leiharbeitnehmern auch Kenntnisse über die Verknüpfung des Arbeitsnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) u.a. mit dem BetrVG und dem TzBfG erwerben.

Anspruchsgrundlage: Der Arbeitgeber trägt gem. § 37 Abs. 6 i.V.m. § 40 Abs. 1 BetrVG die Kosten derSchulung.

Schulungsdauer: 5 Tage

Schulungskosten: 880,- Euro, zzgl. 19 % MwSt. Die Tagespauschale und ggf. die Übernachtungskosten werden nach der erfolgten Seminaranmeldung in der Kostenübernahmeerklärung ausgewiesen und Ihnen übermittelt.

Anmerkung: Haben Sie abweichende Termin- und Ortswünsche, so wenden Sie sich bitte an das IBBI-Team. Wir werden in Abstimmung mit den von uns betreuten Betriebs- und Personalräten versuchen, dieses Seminar in dem von Ihnen gewünschten Zeitraum und Ort zu organisieren.

Anmeldung: Als PDF zum Ausdrucken oder über unser Onlineformular.