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Seminartermine BR-Aufbau-28-II:


BR-Aufbau-28-II:

Allgemeine Einführung in das Betriebsverfassungsrecht: Der rechtliche Stellenwert des Betriebsrats seine Aufgaben, Rechte und Pflichten

Das Betriebsverfassungsgesetz legt fest, dass Arbeitgeber und Betriebsrat vertrauensvoll zusammenarbeiten sollen. Eine solche Zusammenarbeit kann aber nur dann stattfinden, wenn beiden Seiten bekannt ist, welche Rechte und Pflichten dem Betriebsrat zustehen.
Das Betriebsverfassungsrecht gibt dem Betriebsrat Mitbestimmungsrechte in verschiedener Intensität. Dies reicht von einfachen Unterrichtungsrechten über Anhörungs- und Vetorechte bis zu den Fällen der erzwingbaren Mitbestimmung. Dem Betriebsrat werden aber auch Pflichten auferlegt und es sind gesetzliche Vorgaben bei der Ausübung des Betriebsratsmandats zu beachten.

In diesem Seminar werden an praktischen Beispielen erarbeitet, welche Beteiligungs- und Mitbestimmungsrechte dem Betriebsrat zustehen und welche Pflichten der Betriebsrat bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben zu beachten hat. Spiegelbildlich dazu wird angesprochen, welche Rechte und Pflichten der Arbeitgeber im Rahmen des Betriebsverfassungsrechts hat.
Inhalt:
• Organisation und Geschäftsführung des Betriebsrats
• Rechstellung des Betriebsrats und von Betriebsratsmitgliedern
• Aufgaben des Betriebsrats
• Rechte des Betriebsrats und der Betriebsratsmitglieder
• Pflichten des Betriebsrats und der Betriebsratsmitglieder
• Beteiligungsrechte des Betriebsrats
• Mitbestimmung des Betriebsrats
• Vereinbarungen zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat

Das Seminar richtet sich an neugewählten Betriebsratsmitglieder genauso aber auch an die (in der Reihenfolge ersten) Ersatzmitglieder des Betriebsrats sowie an langjährigen Betriebsratsmitglieder, die ein ähnliches Seminare in betriebverfassungsrechtlichen Fragen vor ca. 5-6 Jahren besucht haben. Dabei darf nicht vergessen werden, dass das Betriebsverfassungsgesetz im Jahre 2001 eine erhebliche Novellierung erfahren hat.

Anspruchsgrundlage: Der Arbeitgeber trägt gem. § 37 Abs. 6 i.V.m. § 40 Abs. 1 BetrVG die Kosten derSchulung.

Schulungsdauer: 5 Tage

Schulungskosten: 880,- Euro, zzgl. 19 % MwSt. Die Tagespauschale und ggf. die Übernachtungskosten werden nach der erfolgten Seminaranmeldung in der Kostenübernahmeerklärung ausgewiesen und Ihnen übermittelt.

Anmerkung: Haben Sie abweichende Termin- und Ortswünsche, so wenden Sie sich bitte an das IBBI-Team. Wir werden in Abstimmung mit den von uns betreuten Betriebs- und Personalräten versuchen, dieses Seminar in dem von Ihnen gewünschten Zeitraum und Ort zu organisieren.

Anmeldung: Als PDF zum Ausdrucken oder über unser Onlineformular.