Seminare » Aufbauseminare » Allgemeines Arbeitsrecht » BR-Aufbau-27  
Seminartermine BR-Aufbau-27:

BR-Aufbau-27:
Neue Anforderungen an die Betriebsrätearbeit durch das neue Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG)

Der Betriebsrat hat die Aufgabe darüber zu wachen, dass Schutzgesetze im Betrieb nach

Maßgabe des jeweiligen Gesetzes beachtet und durchgeführt werden. Aus dieser gesetzlich vorgeschriebenen Aufgabe erwachsen zahlreiche Mitbestimmungs- und Mitwirkungsrechte für den Betriebsrat, die er neben seiner täglichen Geschäftsführungsaufgaben wahrnehmen muss. So ist der Betriebsrat von Gesetzes wegen angehalten, nicht nur die Sicherung der Beschäftigung allgemein, sondern vor allem die Beschäftigungssicherung von älteren Arbeitnehmern voranzutreiben. Auch hat er die Integration von ausländischen Arbeitnehmern zu fördern und den Rassismus und die Fremdenfeindlichkeit im Betrieb zu bekämpfen.
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) birgt neuartige Gestaltungschancen für die betrieblichen Interessenvertretungen. Das gilt insbesondere für innerbetriebliche Stellenausschreibungen und damit einhergehend für Arbeitsplatzbeschreibungen und Auswahlrichtlinien. Aber auch die Frage von arbeitgeberseitigen Kündigungen ist hier stark berührt; das AGG setzt hier ganz neue Maßstäbe.
Betriebsräte haben die Aufgabe dafür zu sorgen, das diese Maßstäbe so eingehalten werden, wie dies vom Gesetz verlangt wird. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz hat weit reichende Auswirkungen auf die Personalpolitik von Betrieben und Unternehmen, so dass das AGG vor allem bei Einstellungen, innerbetrieblichen Stellenausschreibungen, Kündigungen, Vergütungs-, Beförderungs-, Beurteilungsverfahren sowie bei der Praxis von Abmahnungen und sog. Mitarbeitergesprächen bzw. Krankenrückkehrgesprächen eine gewichtige Rolle spielt.
In dieser Schulung werden Sie erfahren, welche Gestaltungschancen das AGG Ihnen in Eigenschaft als betriebliche Interessenvertretung bietet. Wir wollen Sie dazu befähigen zu beurteilen, wann eine gesetzlich nicht erlaubte Diskriminierung vorliegt und wie Sie dagegen erfolgreich vorgehen können.

Sie erhalten von uns ganz konkrete Beispiele der Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben durch Regelungen in einer Betriebsvereinbarung.

Anspruchsgrundlage: Der Arbeitgeber trägt gem. § 37 Abs. 6 i.V.m. § 40 Abs. 1 BetrVG die Kosten derSchulung.

Schulungsdauer: 5 Tage

Schulungskosten: 880,- Euro, zzgl. 19 % MwSt. Die Tagespauschale und ggf. die Übernachtungskosten werden nach der erfolgten Seminaranmeldung in der Kostenübernahmeerklärung ausgewiesen und Ihnen übermittelt.

Anmerkung: Haben Sie abweichende Termin- und Ortswünsche, so wenden Sie sich bitte an das IBBI-Team. Wir werden in Abstimmung mit den von uns betreuten Betriebs- und Personalräten versuchen, dieses Seminar in dem von Ihnen gewünschten Zeitraum und Ort zu organisieren.

Anmeldung: Als PDF zum Ausdrucken oder über unser Onlineformular.