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Seminartermine
BR-Aufbau-23:
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BR-Aufbau-23: Der Betriebsrat hat die Aufgabe darüber zu wachen, dass Schutzgesetze im Betrieb nach |
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Maßgabe des
jeweiligen Gesetzes beachtet und durchgeführt werden. Zu einem solchen
Gesetz zählt auch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz. Das Allgemeine
Gleichbehandlungsgesetz (AGG) birgt neuartige Gestaltungschancen für
die betrieblichen Interessenvertretungen in sich. Das gilt insbesondere
für innerbetriebliche Stellenausschreibungen und damit einhergehend
für Arbeitsplatzbeschreibungen und Auswahlrichtlinien. Aber auch
die Frage von arbeitgeberseitigen Kündigungen ist hier stark berührt;
das AGG setzt hier ganz neue Maßstäbe. Betriebsräte haben
die Aufgabe dafür zu sorgen, dass diese Maßstäbe so eingehalten
werden, wie dies vom Gesetzt verlangt wird. Dieses Gesetz hat weitreichende
Auswirkungen auf die Personalpolitik von Unternehmen, so dass das Gesetz
vor allem bei Einstellungen, innerbetrieblichen Stellenausschreibungen,
Kündigungen, Vergütungs-, Beförderungs-, Beurteilungsverfahren
sowie bei der Praxis von Abmahnungen und sog. Mitarbeitergesprächen
bzw. Krankenrückkehrgesprächen eine gewichtige Rolle spielt. Anspruchsgrundlage: Der Arbeitgeber trägt gem. § 37 Abs. 6 i.V.m. § 40 Abs. 1 BetrVG die Kosten derSchulung. Schulungsdauer: 5 Tage Schulungskosten: 880,- Euro, zzgl. 19 % MwSt. Die Tagespauschale und ggf. die Übernachtungskosten werden nach der erfolgten Seminaranmeldung in der Kostenübernahmeerklärung ausgewiesen und Ihnen übermittelt. Anmerkung: Haben Sie abweichende Termin- und Ortswünsche, so wenden Sie sich bitte an das IBBI-Team. Wir werden in Abstimmung mit den von uns betreuten Betriebs- und Personalräten versuchen, dieses Seminar in dem von Ihnen gewünschten Zeitraum und Ort zu organisieren. Anmeldung: Als PDF zum Ausdrucken oder über unser Onlineformular.
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