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Seminartermine BR-Aufbau-21-II:

BR-Aufbau-21-II (Arbeits- und Gesundheitsschutz Teil II):
Praktische Umsetzung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes

Die größte und gefährlichste Quelle der Gefahren, der der werktätige Mensch die meiste
Zeit seines täglichen Lebens ausgesetzt ist, kann ausgerechnet sein Arbeitsplatz sein,

also der Ort, an dem er um seine Lebensexistenz ringt. Hier hat der abhängig beschäftigte Mensch in der Regel, keinen Einfluss auf die Gestaltung seines Arbeitsplatzes, des Arbeitsablaufs und der Arbeitsorganisation, also auch keine Chance sich immer effektiv vor möglichen Gefahren am Arbeitsplatz zu schützen. Auch kann er sehr oft die lauernde Gefahr gar nicht erkennen und einschätzen. Zudem kennt er die für seinen Schutz gemachten Gesetze meistens nicht, und wenn er sie kennt, kann er sie für sich nicht gefahrlos reklamieren. U. a. auch deshalb gibt es Betriebsräte. Sie sollen darüber Wachen, dass sämtliche Schutzgesetze, also auch Arbeitsschutz- und Arbeitssicherheitsgesetze sowie Unfallverhüttungsvorschriften im Betrieb so umgesetzt werden, dass der arbeitende Mensch nicht zum Schaden kommt.

Rechtlicher Teil:
• Umfang und Grenzen der Mitbestimmung
• Informationsrechte des Betriebsrats und des Arbeitsausschusses für Arbeits- und Gesund-heitsschutz
• Sonstige gesetzliche Vorschriften

Teil über Arbeitsbedingungen:
• Gefährdungsbeurteilung
• Gestaltung von Arbeitsplätzen
• physikalischen, chemischen und biologischen Einwirkungen auf die Arbeitnehmer
• Gestaltung und Auswahl von Arbeitsmitteln
• Gestaltung von Arbeits- und Fertigungsverfahren
• Gestaltung von Arbeitsabläufen und Arbeitszeit und deren Zusammenwirken
• Unterweisung von Beschäftigten
• Der Betriebssicherheitsausschuss
• Berufsgenossenschaftliche Vorschriften
• Arbeitsplatzgröße und Arbeitsplatzergonomie
• Raumklima und Raumbeleuchtung
• Lärm und Lärmschutz
• Prüpfungs- und Überwachungsbedürftige Betriebsanlagen
• Beschaffenheit und Qualität von Arbeitsmittel und Maschinen
• Betriebssicherheitsverordnung<
• Betrieblicher Eingliederungsmaßnahmen

Anspruchsgrundlage: Der Arbeitgeber trägt gem. § 37 Abs. 6 i.V.m. § 40 Abs. 1 BetrVG die Kosten der Schulung.

Schulungsdauer: 5 Tage

Schulungskosten: 880,- Euro, zzgl. 19 % MwSt. Die Tagespauschale und ggf. die Übernachtungskosten werden nach der erfolgten Seminaranmeldung in der Kostenübernahmeerklärung ausgewiesen und Ihnen übermittelt.

Anmerkung: Haben Sie abweichende Termin- und Ortswünsche, so wenden Sie sich bitte an das IBBI-Team. Wir werden in Abstimmung mit den von uns betreuten Betriebs- und Personalräten versuchen, dieses Seminar in dem von Ihnen gewünschten Zeitraum und Ort zu organisieren.

Anmeldung: Als PDF zum Ausdrucken oder über unser Onlineformular.