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BR-Aufbau-21-I:
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BR-Aufbau-21-I
(Arbeits- und Gesundheitsschutz Teil I): Arbeit ist die einzige Existenzgrundlage des werktätigen Menschen. Sie ist die einzige Quelle, aus der er das Lebenselixier (Geld!) schöpfen kann. Diese Quelle ist aber |
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permanent Gefahren ausgesetzt. Vor vielen dieser Gefahren schützt der Mensch sich zum einen selber, in dem er sein Leben im Alltag entsprechend gestaltet, ordnet und sich möglichst im Rahmen der allgemeingültigen gesellschaftlichen Regeln verhält. Zum anderen wird er vom Staat geschützt (durch Verbote oder Gebote wie z.B. Straßenverkehrsregeln, Haftungsrecht, Polizei- und Gesundheitsbehörden, Gerichte usw.). Die größte
und gefährlichste Quelle der Gefahren, der der werktätige Mensch
die meiste Zeit seines täglichen Lebens ausgesetzt ist, kann aber
ausgerechnet sein Arbeitsplatz sein, also der Ort, an dem er um das Lebenselixier
ringt. Hier hat der abhängig beschäftigte Mensch in der Regel,
keinen Einfluss auf die Gestaltung seines Arbeitsplatzes, des Arbeitsablaufs
und der Arbeitsorganisation, also auch keine Chance sich immer effektiv
vor möglichen Gefahren am Arbeitsplatz zu schützen. Auch kann
er sehr oft die lauernde Gefahr gar nicht erkennen und einschätzen.
Zudem kennt er die für seinen Schutz gemachten Gesetze meistens nicht,
und wenn er sie kennt, kann er sie für sich nicht gefahrlos reklamieren.
Deshalb müssen
alle Betriebsratsmitglieder, vor allem aber die Mitglieder von Arbeitsschutzausschüssen,
aus ihrem Recht Gebrauch machen, sich zunächst Kenntnisse über
Gesundheits- und Arbeitsschutzvorschriften einen Überblick zu verschaffen.
Diese rechtliche Übersicht ist zwingend notwendig, wenn im Interesse
der werktätigen Menschen (insbesondre werdende Mütter, Jugendliche
usw.) in den Betrieben etwas gemacht werden soll. Seminarinhalt: Erforderlichkeit: Anspruchsgrundlage: Der Arbeitgeber trägt gem. § 37 Abs. 6 i.V.m. § 40 Abs. 1 BetrVG die Kosten der Schulung. Schulungsdauer: 5 Tage Schulungskosten: 880,- Euro, zzgl. 19 % MwSt. Die Tagespauschale und ggf. die Übernachtungskosten werden nach der erfolgten Seminaranmeldung in der Kostenübernahmeerklärung ausgewiesen und Ihnen übermittelt. Anmerkung: Haben Sie abweichende Termin- und Ortswünsche, so wenden Sie sich bitte an das IBBI-Team. Wir werden in Abstimmung mit den von uns betreuten Betriebs- und Personalräten versuchen, dieses Seminar in dem von Ihnen gewünschten Zeitraum und Ort zu organisieren. Anmeldung: Als PDF zum Ausdrucken oder über unser Onlineformular.
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