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Seminartermine BR-Aufbau-21-I:

BR-Aufbau-21-I (Arbeits- und Gesundheitsschutz Teil I):
Einführung in den Arbeits- und Gesundheitsschutz

Arbeit ist die einzige Existenzgrundlage des werktätigen Menschen. Sie ist die einzige Quelle, aus der er das “Lebenselixier” (Geld!) schöpfen kann. Diese Quelle ist aber

permanent Gefahren ausgesetzt. Vor vielen dieser Gefahren schützt der Mensch sich zum einen selber, in dem er sein Leben im Alltag entsprechend gestaltet, ordnet und sich möglichst im Rahmen der allgemeingültigen gesellschaftlichen Regeln verhält. Zum anderen wird er vom Staat geschützt (durch Verbote oder Gebote wie z.B. Straßenverkehrsregeln, Haftungsrecht, Polizei- und Gesundheitsbehörden, Gerichte usw.).

Die größte und gefährlichste Quelle der Gefahren, der der werktätige Mensch die meiste Zeit seines täglichen Lebens ausgesetzt ist, kann aber ausgerechnet sein Arbeitsplatz sein, also der Ort, an dem er um das Lebenselixier ringt. Hier hat der abhängig beschäftigte Mensch in der Regel, keinen Einfluss auf die Gestaltung seines Arbeitsplatzes, des Arbeitsablaufs und der Arbeitsorganisation, also auch keine Chance sich immer effektiv vor möglichen Gefahren am Arbeitsplatz zu schützen. Auch kann er sehr oft die lauernde Gefahr gar nicht erkennen und einschätzen. Zudem kennt er die für seinen Schutz gemachten Gesetze meistens nicht, und wenn er sie kennt, kann er sie für sich nicht gefahrlos reklamieren.

Er ist regelmäßig an einer Apparatur (maschineller oder personeller Natur) und an meistens vom Arbeitsgeber bestimmten Zielvereinbarungen gekoppelt, denen er gehorchen muss, will er sein Arbeitsplatz behalten. In den Meisten Betrieben gehen Leistung und Gewinn vor Sicherheit für das Leben und Gesundheit. Das ist die Individuelle Seite des abhängigen Arbeitsverhältnisses. Hier unterliegt der abhängig Beschäftigte dem Diktat des Arbeitgebers. Der viel gerühmten und gelobten Vertragsautonomie und Vertragsfreiheit kann er hier also nicht viel abgewinnen. Anders sieht es aber auf der Kollektivrechtlichen Seite des Arbeitsverhältnisses aus, nämlich da wo es Betriebsräte gibt. Der Betriebsrat ist schon aus § 80 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG dazu verpflichtet, die innerbetriebliche Einhaltung und Durchführung aller Schutzgesetze, Tarifverträge, Unfallverhüttungsvorschriften usw. zu überwachen und ggf. nach anderen Vorschriften des BetrVG deren Einhaltung und Durchführung im Sinne des Gesetzgebers erzwingen.
Sinn und Zweck dieser Übung ist es, die lebendige Arbeit, also die menschliche Arbeitskraft und damit seine Gesundheit vor Gefahren am Arbeitsplatz zu schützen, damit dieser so lange wie möglich aus dieser Quelle sein Lebenselixier schöpfen und sein Leben in Würde bestreiten kann.

Deshalb müssen alle Betriebsratsmitglieder, vor allem aber die Mitglieder von Arbeitsschutzausschüssen, aus ihrem Recht Gebrauch machen, sich zunächst Kenntnisse über Gesundheits- und Arbeitsschutzvorschriften einen Überblick zu verschaffen. Diese rechtliche Übersicht ist zwingend notwendig, wenn im Interesse der werktätigen Menschen (insbesondre werdende Mütter, Jugendliche usw.) in den Betrieben etwas gemacht werden soll.
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer erhalten in dieser Schulung einen Einblick in die Statistik der Arbeitsunfälle und aus Literatur und Rechtsprechung ausgewählten Fällen in die Schicksale der Opfer von Arbeitsunfällen. Damit werden die Teilnehmerinnen und Teilnehmer für die Thematik zunächst sensibilisiert. Sie erhalten in dieser Schulung vor allem einen Überblick über die wichtigsten Vorschriften im Bereich Gesundheits- und Arbeitsschutz, Arbeitssicherheit und Unfallverhütung. Das ist notwendig, damit der Betriebsrat im Bereich des Gesundheits- und Arbeitsschutzes als kompetenter Gesprächspartner des Arbeitgebers und sonstigen zuständigen betrieblichen Gremien und Stellen (z.B. Betriebsarzt, Sicherheitsbeauftragter etc.) seine Aufgaben verantwortlich wahrnehmen kann.

Seminarinhalt:

• Ziel des Arbeits- und Gesundheitsschutzes
• Rechtsquellen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes
• EU-Richtlinien
• Gesetze und Verordnungen
• Berufsgenossenschaftliche Vorschriften
• Unfallverhütungsvorschriften
• Betriebsarzt
• Fachkraft für Arbeitssicherheit
• Sicherheitsbeauftragte
• Befähigte Personen
• Arbeitsschutzsausschuss
• Berufsgenossenschaften
• Staatliche Ämter für Arbeitsschutz
• Gewerbeaufsicht
• Mitbestimmungs- und Informationsrechte beim Arbeits- und Gesundheitsschutz
• Aufgaben des Betriebsrats
• Rechtliche Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats
• Betriebliche Gestaltungsmöglichkeiten des Betriebsrats

Erforderlichkeit:
Schulungsveranstaltungen über Arbeitsschutz, Arbeitssicherheit und Unfallverhütung (Grundzüge der Arbeitssicherheit) sind grundsätzlich als erforderlich im Sinne des § 37 Abs. 6 BetrVG anzusehen (BAG, 15.5.86 - 6 ABR 74/83; BAG 29.4.92 - 7 ABR 61/91; BAG 19.7.95 - 7 ABR 49/94).

Anspruchsgrundlage: Der Arbeitgeber trägt gem. § 37 Abs. 6 i.V.m. § 40 Abs. 1 BetrVG die Kosten der Schulung.

Schulungsdauer: 5 Tage

Schulungskosten: 880,- Euro, zzgl. 19 % MwSt. Die Tagespauschale und ggf. die Übernachtungskosten werden nach der erfolgten Seminaranmeldung in der Kostenübernahmeerklärung ausgewiesen und Ihnen übermittelt.

Anmerkung: Haben Sie abweichende Termin- und Ortswünsche, so wenden Sie sich bitte an das IBBI-Team. Wir werden in Abstimmung mit den von uns betreuten Betriebs- und Personalräten versuchen, dieses Seminar in dem von Ihnen gewünschten Zeitraum und Ort zu organisieren.

Anmeldung: Als PDF zum Ausdrucken oder über unser Onlineformular.