Seit mehr als dreißig Jahren wird der Arbeitskräftebedarf der
privaten wie öffentlichen Arbeitgeber verstärkt über befristete
oder Leiharbeitsverhältnisse abgedeckt. Die Befristung unterliegt
ständigen Änderungen und darf nur unter gewissen Voraussetzungen
vorgenommen werden. Dies gilt auch für Leiharbeitsverhältnisse.
So wurde durch das sog. Job-Aktiv-Gesetz die Höchstdauer für
die gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung von zwölf
Monaten auf 24 Monate verlängert und dann unbegrenzt ermöglicht.
Mit solchen Arbeitsverhältnissen werden nicht nur bestimmte Schutzgesetze
(z.B. Kündigungsschutzgesetz) faktisch außer Kraft gesetzt,
sondern auch eine vernünftige Lebens und Zukunftsplanung schier
unmöglich gemacht. Um wenigstens die Familienplanung und Erwerbsarbeit
miteinander vereinbaren zu können, hat der Gesetzgeber für die
abhängig Beschäftigten einen gesetzlichen Anspruch auf Teilzeitarbeit
geschaffen.
Damit der Betriebsrat die individualrechtlich schwächeren Arbeitnehmer
besser beraten und ihnen kollektivrechtlich beiseite stehen kann, werden
dafür in dieser Schulung die Voraussetzungen geschaffen.
Anspruchsgrundlage:
Der Arbeitgeber trägt gem. § 37 Abs. 6 i.V.m. § 40 Abs.
1 BetrVG die Kosten derSchulung.
Schulungsdauer:
5 Tage
Schulungskosten:
880,- Euro, zzgl. 19 % MwSt. Die Tagespauschale und ggf. die Übernachtungskosten
werden nach der erfolgten Seminaranmeldung in der Kostenübernahmeerklärung
ausgewiesen und Ihnen übermittelt.
Anmerkung:
Haben Sie abweichende Termin- und Ortswünsche, so wenden Sie sich bitte
an das IBBI-Team. Wir werden in Abstimmung mit den von uns betreuten Betriebs-
und Personalräten versuchen, dieses Seminar in dem von Ihnen gewünschten
Zeitraum und Ort zu organisieren.
Anmeldung:
Als PDF
zum Ausdrucken oder über unser Onlineformular.
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